Liebe Gemeinde,
im Sommerloch, eine (denke ich) recht interessante Frage:
Gibt es beim Kündigen eine Art Geheimsprache wie bei Zeugnissen?
Hintergrund:
Ein Bekannter, musste einen Mitarbeiter mangels Fachkenntissen entlassen und dieser will die Kündigung partout anders formuliert haben.
Hoffe auf rege Anteilnahme.
Freundliche Grüße…
Friedrich
Hallo Friedrich,
Ein Bekannter, musste einen Mitarbeiter mangels Fachkenntissen
entlassen und dieser will die Kündigung partout anders
formuliert haben.
Ja, was steht denn drin in der Kündigung, was dem AN nicht gefällt?
Im Grunde braucht in der Kündigung selber überhaupt kein Grund stehen. Also gibts - logischerweise - da auch keine Codecs.
MfG
Hallo Xolophos
Ja, was steht denn drin in der Kündigung, was dem AN nicht
gefällt?
Vermutlich das Wort Kündigung… 
Gruß,
LeoLo
Hallo,
na, da steht halt drin, dass sich in letzter Zeit die Reklamationen über Gebühr häufen und er wegen mangelnder Qualifikation bedauerlicherweise entlassen werden muss.
Es handelt sich um einen Handwerksbetrieb und der Gekündigte ist erbost über die Formulierung.
Kann man das höflicher formulieren und trotzdem klar stellen, dass es sich nicht um eine betriebsbedingte Kündigung handelt?
MfG
Friedrich
Hi,
im Sommerloch, eine (denke ich) recht interessante Frage:
Gibt es beim Kündigen eine Art Geheimsprache wie bei
Zeugnissen?
Ich glaube nicht, dass es da so etwas wie eine Geheimsprache gibt.
In deinem Fall könnte man doch sinngemäss etwa schreiben:
„Die betrieblichen Umstände (oder Schwerpunkte) haben sich geändert und die Art des Know-Hows des betreffenden Mitarbeiters lässt sich nur noch eingeschränkt im Sinne des unternehmens einsetzen“.
Aber egal wie man es nun formuliert: Man wird sofort erkennen, dass mit dem Mitarbeiter was faul war, und das soll ja auch so sein, so bedauerlich das im Einzelfall auch sein mag.
Gruss,
hallo herr pfarrer,
Ein Bekannter, musste einen Mitarbeiter mangels Fachkenntissen
entlassen und dieser will die Kündigung partout anders
formuliert haben.
„…hat sich stets bemüht…“ wäre die gängige formulierung in zeugnissen für einen unfähigen mitarbeiter.
hört sich doch nett an, oder? 
gruß
ann
Hi!
„…hat sich stets bemüht…“
…würde vermutlich von jedem Arbeitsgericht in die Tonne gekloppt…
LG
Guido
Hallo AnnJabusch,
„…hat sich stets bemüht…“ wäre die gängige formulierung in
zeugnissen für einen unfähigen mitarbeiter.
Äähm ja, aber um ein Zeugnis gehts ja hier gar nicht, sondern um das Kündigungsschreiben (wenn ich das richtig verstanden habe).
MfG
Hallo,
das ist wirklich gut ausgedrückt und so in etwa wurde es dann auch gemacht.
Danke an alle!
LG
Friedrich
Hallo,
also wenn sich doch die Frage auf ein Arbeitszeugnis bezieht, vielleicht helfen die Seiten des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) weiter?!
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=f35b16de0a68b56525424f449b33b46b&nr=9773&pos=8&anz=11
Etwas lang, aber in dem Urteil ist auch abzulesen, wie „genau“ Arbeitszeugnisse zu sein haben. Sie sollen dem Gekündigten keine „Steine“ für seinen beruflichen Werdegang in den Weg legen.
Auch wenn schlechte Arbeiten abgeliefert wurden, kann im Arbeitszeugnis über den Ex-Beschäftigten „hergezogen werden“!
Der mögliche neue Arbeitgeber kann sich ja telefonisch beim vorigen AG erkundigen.
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]