Collage mit bekannten Gemälden – Urheberrecht?

Hallo Forum

Wie wäre das, wenn eine Gruppe von Künstlern sich für eine Serie von wild collagierten Schmunzelsujets* auch bei Werken von bekannten Künstlern bedienen würde – nämlich in der Art, dass die Vorlage zwar erkennbar bleibt, aber eben bloss zitiert und deutlich «ergänzt»?

Von der Mona Lisa gibt es ja Dutzende von «Bearbeitungen» … wie sieht es aber aus, wenn z.B. im Seerosenteich von Claude Monet ein Hund schwimmt?
Monet starb 1926 – das sind keine 70 Jahre her.
Würde das Urheberrecht diese Collage trotzdem erlauben, angesichts der verfremdenden «neuen Schöpfung»?

*(Verwendung z.B. auf Weihnachtskarte oder Buchumschlag)

Vielen Dank und freundliche Grüsse
Rolf

MOD: Falsches Brett?
Hallo!

Monet starb 1926 – das sind keine 70 Jahre her.

Ich überlege ernsthaft, diesen Artikelbaum ins Brett „Mathematik“ zu verschieben…

Auweia!
Tja, oberpeinlich! Ich löffle mich.

Erklärung: da war ich zu eilig mit dem Einkürzen meines ursprünglich entworfenen Textes.
Dort habe ich noch den amerikanischen Maler Edward Hopper erwähnt, und der ist 1967 gestorben.

Könnte man unter diesen Umständen und nach Ausklingen der Lachanfälle dennoch zur eigentlichen Frage übergehen?

Danke schon mal zum Voraus
Rolf

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