Commissioner of oaths

Hallo,

ich muss relativ „simple“ Dokumente für Südafrika von einem „Commissioner of oaths“ unterzeichnen lassen, den es hier in Deutschland ja gar nicht gibt. ZU einem Notar zu rennen, wäre vollkommen übertrieben. Wer ist in Deutschland sonst noch berechtigt, dafür eine Unterschrift zu leisten?

wenn es um die Beglaubigung einer Kopie geht: jede landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde sowie die Stadtverwaltung, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, Polizei, Gerichte oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen
https://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung#targetText=Die%20Beglaubigung%20ist%20eine%20amtliche,andere%20landesrechtlich%20hierzu%20ermächtigte%20Behörde.

Geht es wirklich um ‚berechtigt, dafür eine Unterschrift zu leisten‘? Geht es nicht eher darum, dass diese Unterschrift auch anerkannt wird? Wie wichtig ist dir das wirklich, wenn dir die 10…20€ für eine notarielle Beglaubigung (siehe: https://www.anwalt.org/notarielle-beglaubigung/#Welche_Kosten_verursacht_eine_notarielle_Beglaubigung)
schon zu viel sind?