angenommen, jemand bestellt am 15.7.2005 einen Computer, der bis heute nicht bezahlt ist. Jetzt stellt sich heraus, daß genau an diesem Tag der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht eingegangen ist.
Das riecht doch nach Betrug. Oder was meinen die Experten hier dazu.
naja, vielleicht ist das aber von Vorteil. Wenn der Vertrag (nach Bestellung) erst nach Eröffnung des InsOVerfahrens zu Stande gekommen ist (InsO wird Uhrzeitgenau bekanntgemacht), dann dürfte die Forderung nicht in den „Pool“ der verlorenen Forderungen gehen, sondern sollte ggf. vorrangig aus der Masse bedient werden sofern Masse vorhanden ist.
Insoweit nochmal Uhrzeit der Bestellannahme (Vertragsschluss) prüfen und sich dann an den Inso-verwalter wenden. Wenn allerdings Inso mangels Masse schon nicht eröffnet wird, dann riecht es nicht nur, es stinkt nach Betrug. Fraglich ist aber, ob man so trotzdem zu seinem Geld kommt!
Wenn der Vertrag (nach :Bestellung) erst nach :Eröffnung des InsOVerfahrens :zu Stande gekommen ist (InsO :wird Uhrzeitgenau :bekanntgemacht), dann dürfte :die Forderung nicht in den :„Pool“ der verlorenen
Forderungen gehen…
Wenn allerdings Inso mangels :Masse schon nicht eröffnet :wird, dann riecht es nicht :nur, es stinkt nach Betrug.
Auf den genauen Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner keinen Einfluß. Insofern ist für die Begründung eines Betrugsverdachts entscheidend, wann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde und durch wen dieser Antrag gestellt wurde. Selbst wenn die Bestellung über den PC und der Antrag auf Insolvenzeröffnung fast zeitgleich stattfanden, muß erst geklärt werden, wer den Antrag stellte. Das muß keineswegs der Schuldner gewesen sein, könnte auch von irgendeinem Gläubiger veranlaßt worden sein. Hatte ein Gläubiger den Antrag gestellt, kommt man mit dem Betrugsverdacht nicht weit.
ich würde eher sagen: Schwein gehabt. Du hättest auch schon
bezahlt haben können.
da sieht man mal wieder, daß exakte Formulierungen hilfreich sind. So hatte ich die Frage nämlich auch verstanden (und deshalb auch nicht nachvollziehen können wo das Problem liegt).
Die ersten Antworter lasen offensichtlich anders…
Also: wer hat denn nun Insolvenz angemeldet, Käufer oder Verkäufer?
Gruß Stefan
angenommen, jemand bestellt am 15.7.2005 einen Computer, der
bis heute nicht bezahlt ist. Jetzt stellt sich heraus, daß
genau an diesem Tag der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht
eingegangen ist.
Das riecht doch nach Betrug. Oder was meinen die Experten hier
dazu.
Also: wer hat denn nun Insolvenz angemeldet, Käufer oder
Verkäufer?
Wenn’s der Verkäufer gewesen wäre, wäre keinerlei Problem vorhanden. Denn mit der Insolvenz eines Gläubigers erlöschen ja nicht dessen Forderungen, im Gegenteil wird der Insolvenzverwalter sie mit allen gesetzlichen Mitteln eintreiben.