Computer für Fortbildung

Hallo liebe Experten !

Ich habe 2 kurze Fragen:

Ich habe mir im Oktober 2001 einen Computer für 3000 DM gekauft, den ich für meine berufliche Fortbildung benutze.

Laut meinen Erkenntnissen kann ich den über 3 Jahre abschreiben.
Der Rechner wurde aber erst im Oktober 2001 gekauft. Kann ich dennoch 1000 DM für das Jahr 2001 angeben oder nur 500 DM ???

Wie ist es mit des Fahrtkosten für die Fortbildung ? Das waren im Jahr 2000 noch 52 Pf/Km. Hat sich da was geändert ? Die Fahrtkosten zur Arbeit betragen ja für die einfache Entfernung nun 70 Pf und ab dem 11. Km 80 Pf. Gibt es da auch eine erhöhung für die Fahrten zur Fortbildung ???

1000 Dank

Achim

Hallo liebe Experten !

Ich habe 2 kurze Fragen:

Ich habe mir im Oktober 2001 einen Computer für 3000 DM
gekauft, den ich für meine berufliche Fortbildung benutze.

Laut meinen Erkenntnissen kann ich den über 3 Jahre
abschreiben.
Der Rechner wurde aber erst im Oktober 2001 gekauft. Kann ich
dennoch 1000 DM für das Jahr 2001 angeben oder nur 500 DM ???

da Du den PC in der 2. Jahreshälfte angeschafft hast, kannst Du nach der Vereinfachung nur noch für ein halbes Jahr den PC in Rechnung stellen, also 500 DM…

bei dem anderen bin ich überfragt…

gruß

mus.

Wie ist es mit des Fahrtkosten für die Fortbildung ? Das waren
im Jahr 2000 noch 52 Pf/Km. Hat sich da was geändert ? Die
Fahrtkosten zur Arbeit betragen ja für die einfache Entfernung
nun 70 Pf und ab dem 11. Km 80 Pf. Gibt es da auch eine
erhöhung für die Fahrten zur Fortbildung ???

hi,

in 2001 waren es 58pf.

gruss vom

showbee

Danke euch showbee und music !

Gruß - Achim