Computer für Kind steuerlich absetzbar

Hallo,
durch den plötzlichen Run zu online-Unterricht sind viele Eltern gezwungen, teils für jedes Kind (und sich selber für’s Homeoffice) einen funktionsfähigen Computer samt schneller Internetverbindung vorzuhalten. Ist das irgendwie steuerlich ansetzbar wie Privatschulkosten oder anders, wenn man dazu neue Geräte anschafft?
Grüße ynot

Nein. Die Aufwendungen für ein Kind sind grundsätzlich Ausgaben der privaten Lebensführung, die nicht abziehbar sind. Der Gesetzgeber hat den Abzug einiger dieser Ausgaben als Sonderausgaben zugelassen, dies sind aber nur die tatächlich im Gesetz genannten (Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr, Schulgeld, Krankenversicherungsbeiträge). Daneben können noch außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, etwa auswärtige Unterbringung zu Ausbildungszwecken, Behinderpauschbetrag, Krankheitskosten.

Die weitergehende Belastung mit Kosten für das Kind wird typisierend durch den Familienleistungsausgleich, also Kindergeld und Kinderfreibetrag, abgegolten.

Das bedeutet, dass Schulmaterialien und andere Kosten nicht in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.

Moin
klar, das war schon immer so, richtig.
Mit der Pandemie müssen die Eltern plötzlich Sonderausgaben tätigen, damit ihre Kinder jetzt sofort am Onlineunterricht teilnehmen können. Viele andere zwangsverordnete Sonderausgaben können „in Pandemiezeiten“ außer der Reihe angesetzt werden, deshalb frage ich nach einer Sonderregelung für diese Jahre, nicht nach Absetzbarkeit von Privatausgaben und normalen Schulmaterialien. Stichwort

Grüße

Im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen sehe ich da wenig Möglichkeiten, da diese Belastung überhaupt nicht anders ist, als bei einem typischen Steuerpflichtigen. Es ist sozusagen eine gewöhnliche Belastung, und als solche nicht abziehbar. Aber natürlich ist das alles brandneu, wer weiß, wie die Gerichte mit kreativen Klagen der steuermüden Bürger umgehen werden.