Computer nachhilfe

Hi. ich bin 18 und möchte mit zwei freunden (18,16) gemeinsam anderen Leuten (meist älteren) Computer „Nachhilfe“ geben. Wir sind alle drei noch schüler. Können wir das so einfach. Wir haben schon zwei anzeigen in unserer Regionalzeitung geschaltet.
Müssen wir das Gewerbe anmelden?
PS: Was kostet es ein Gewerbe anzumelden, werden Gewerbesteuern fällig?

Gruß ZERo

Hi Zero,

wenn Ihr schon 2 Anzeigen geschaltet habt, dann wird’s aber allerhöchste Zeit, ein Gewerbe anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt (ist meistens irgendwo beim Rathaus angegliedert) und kostet ca. 30 - 40 DM einmalig. Evtl. ist auch freiberufliche Arbeit möglich, aber Ihr solltet Euch dringend informieren, da es sonst unter Schwarzarbeit läuft. Ausserdem solltet Ihr alle Rechnungen, die Ihr erhaltet (z.B. Kosten von Anzeigen, Kauf von Computer-Hard-/Software usw.) sowie Rechnungen, die Ihr an Kunden gestellt habt aufheben. Ein Gespräch mit einem Steuerberater (oder jemand, der sich damit auskennt) wäre hier ganz sinnvoll.

Gewerbeertragssteuer müsst Ihr erst bezahlen, wenn Ihr mehr als 48.000 DM Gewinn im Jahr macht (wird wohl am Anfang kaum vorkommen). Bleibt also noch die „normale“ Steuer, die (wie bei jedem Angestellten auch) vom Einkommen abhängig ist und erst bei ca. 13.000 DM jährlich anfängt (für jeden einzeln gerechnet !).

Wahrscheinlich werdet Ihr noch die Aufforderung von der IHK bekommen, den Zwangsmitgliedsbeitrag (war bei mir mal 100 DM pro Jahr) zu bezahlen.

Grüsse

Sven

Keiner von uns zahlt ja steuern, da wir ja alle noch schüler sind.
Ist ein gewerbe wirklich notwendig? Ich mein, weil ja zum beispiel englisch nachhilfe auch so nebenbei läuft. es ist ja keine berufliche tätigkeit von uns.

danke schonmal juz

Hallo Juz,

strenggenommen ist das mit der Englisch-Nachhilfe „nebenbei“ schon Schwarzarbeit. Sie wird nur meistens deshalb nicht verfolgt, da der erzielbare Lohn so niedrig ist, dass es Nachhilfe-Firmen i.A. nicht stört (die brauchen mindestens 60 DM / Unterrichtstunde). Ausserdem läuft das mit der Nachhilfe über Mundpropaganda und wenn mal ein Zettel in der Schule ausgehängt wird, dann ist das nicht weiter tragisch. Nachhilfe gibt man als Schüler auch nur anderen Schülern gegenüber und mehrr als 2 Schüler hat wohl kaum ein Schüler-Nachhilfelehrer. Wenn übrigens einer Eurer Lehrer Nachhilfe gibt, dann muß er das versteuern (freiberufliche Tätigkeit)

Ihr dagegen macht Werbung und sprecht gezielt Publikum an. Das könnte evtl. PC-Firmen ein Dorn im Auge sein und dann kommt die Anzeige. Natürlich: wo kein Kläger…

Solange Ihr also nur 1-2 Kunden habt, wird das Ganze von den Behörden mit einem Lächeln beiseite gelegt. Wenn Ihr aber über die Werbung ordentlich Aufträge erhaltet…

Grüsse

Sven

das was Euch Sven geschrieben hat, ist unbedingt zu beachten. Ihr glaubt gar nicht, wie aufmerksam das Finanzamt solches registriert. Auch die lesen Zeitung, auch die wollen Neues lernen und melden sich - vielleicht sogar nur zum Schein - an. Was dann? Jede hinterzogene Mark ist eine Mark zu viel. Steuerhinterziehung beginnt strenggenommen bei 1,-- DM, die ihr am Finanzamt vorbeimogelt und hat als Mindeststrafe 1 Jahr Knast (bei geringen Verstößen gibt es natürlich Bewährung). Also, redet mit den Leuten vom Finanzamt, damit ihr nichts falsch macht. Mit einem Steuerberater (dieser Hinweis gilt auch für abmahnfreudige StBs, die hier mitlesen) könnt ihr auch reden.

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lasst euch nicht
… ins bockshorn jagen!

hi di ho,

also, wenn es nur auf „nachhilfe“ hinauslaeuft, dann ist das freiberufliche tätigkeit nach § 18 und NICHT gewerbe! daraus folgt keine gewerbeanmeldung nötig!
ihr muesst aber zum finanzamt gehen und da mal nach einem fragebogen fragen, den man ausfüllen muss, wenn man sich selbständig macht. in dem muesst ihr euch schlechter stellen als es geht.
gewerbe wärt ihr nur, wenn ihr z.b. auch eine website für eure „rentner“ programmiert o.ä.! also nur unterrichten ist NICHT gewerblich.

steuern werden bei euch dann nicht anfallen, und IHK beitraege sicherlich auch nicht… aber zur sicherheit fragt wirklich mal einen steuerberater, vielleicht gibt es ja auch kammern für solche wie euch !

also: ersteinmal NICHT ZUM GEWERBEAUFSICHTSAMT!

und denkt daran! schreibt keine rechnungen mit umsatzsteuerausweis! bei euch wäre es ratsam die kleinunternehmerregelung laufen zu lassen. heisst, ide umsatzsteuer ist auch für euch ein nullum. dazu dürft ihr aber nur brutto/wie netto quitungen ausstellen und nicht sowas wie (incl. 16%) raufschreiben.

wenn noch fragen sind: posten

shob

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das was Euch Sven geschrieben hat, ist unbedingt zu beachten.
Ihr glaubt gar nicht, wie aufmerksam das Finanzamt solches
registriert. Auch die lesen Zeitung, auch die wollen Neues
lernen und melden sich - vielleicht sogar nur zum Schein - an.

klar FBI laesst grüßen! du glaubst doch nicht etwa, das dazu finanzbeamte heute noch zeit haben … hahaha

Was dann? Jede hinterzogene Mark ist eine Mark zu viel.
Steuerhinterziehung beginnt strenggenommen bei 1,-- DM, die
ihr am Finanzamt vorbeimogelt und hat als Mindeststrafe 1 Jahr
Knast (bei geringen Verstößen gibt es natürlich Bewährung).

nana, noch nie die AO gelesen? ersteinmal ist steuerhinterziehung schwer nachzuweisen und 2. wäre bei den beiden das ersteinmal nur leichtfertige steuerverkürzung. und die beginnt ersteinmal mit schmerzlichen (für schüler) geldstrafen…

Also, redet mit den Leuten vom Finanzamt, damit ihr nichts
falsch macht. Mit einem Steuerberater (dieser Hinweis gilt
auch für abmahnfreudige StBs, die hier mitlesen) könnt ihr
auch reden.

also, nicht alles steuerliches so pessimistisch sehen!

danke

der shob

Hallo Juz,

strenggenommen ist das mit der Englisch-Nachhilfe „nebenbei“
schon Schwarzarbeit.

schwarzarbeit???

Sie wird nur meistens deshalb nicht
verfolgt, da der erzielbare Lohn so niedrig ist, dass es
Nachhilfe-Firmen i.A. nicht stört (die brauchen mindestens 60
DM / Unterrichtstunde). Ausserdem läuft das mit der Nachhilfe
über Mundpropaganda und wenn mal ein Zettel in der Schule
ausgehängt wird, dann ist das nicht weiter tragisch. Nachhilfe
gibt man als Schüler auch nur anderen Schülern gegenüber und
mehrr als 2 Schüler hat wohl kaum ein Schüler-Nachhilfelehrer.

schon mal was von „unbeachtlichen 800,- dm im jahr gehört?“ wenn man unter 800 dm nebeneinnahmen hat, braucht man die noch nichteinmal in der steuererklärung anzugeben. und wenn man drüber kommt, kann man nochmals einen sogen. karenzfreibetrag geltend machen (EStDV lässt grüßen) …

Wenn übrigens einer Eurer Lehrer Nachhilfe gibt, dann muß er
das versteuern (freiberufliche Tätigkeit)

nur, wenn er die eben gen. grenzen übersteigt!

Ihr dagegen macht Werbung und sprecht gezielt Publikum an. Das
könnte evtl. PC-Firmen ein Dorn im Auge sein und dann kommt
die Anzeige. Natürlich: wo kein Kläger…

Solange Ihr also nur 1-2 Kunden habt, wird das Ganze von den
Behörden mit einem Lächeln beiseite gelegt. Wenn Ihr aber über
die Werbung ordentlich Aufträge erhaltet…

Grüsse

Sven

genau, dann … dann kommt microsoft und und und verklagen euch :wink: *grrrrinnns*

shob

Hallo Showbee,

schon mal was von „unbeachtlichen 800,- dm im jahr gehört?“
wenn man unter 800 dm nebeneinnahmen hat, braucht man die noch
nichteinmal in der steuererklärung anzugeben. und wenn man
drüber kommt, kann man nochmals einen sogen. karenzfreibetrag
geltend machen (EStDV lässt grüßen) …

nehmen wir mal einen „normalen“ Nachhilfelehrer. Der gibt wohl je Woche mind. 2 Stunden Nachhilfe à 20 - 40 DM / Std. => 40 - 80 DM / Woche. Bei ca. 45 Wochen (der Rest ist wohl Ferien), sind wir schon bei 900 - 1.800 DM pro Jahr. Da aber ein Nachhilfelehrer meistens mind. 2 Schüler hat, kann man die 800 DM - Grenze wohl gleich bleiben lassen…

oder wie siehst Du das ?

Wenn übrigens einer Eurer Lehrer Nachhilfe gibt, dann muß er
das versteuern (freiberufliche Tätigkeit)

nur, wenn er die eben gen. grenzen übersteigt!

Ihr dagegen macht Werbung und sprecht gezielt Publikum an. Das
könnte evtl. PC-Firmen ein Dorn im Auge sein und dann kommt
die Anzeige. Natürlich: wo kein Kläger…

Solange Ihr also nur 1-2 Kunden habt, wird das Ganze von den
Behörden mit einem Lächeln beiseite gelegt. Wenn Ihr aber über
die Werbung ordentlich Aufträge erhaltet…

Grüsse

Sven

genau, dann … dann kommt microsoft und und und verklagen
euch :wink: *grrrrinnns*

shob

Hallo Showbee,

schonmal 'ne Betriebsprüfung gehabt ? Wohl kaum. Leider waren die Herren bei mir schonmal und Du glaubst gar nicht, nach was die alles geschaut haben.

Da ich im Handwerk (sorry: handwerksähnlich natürlich) „unterwegs“ war, wollte ich auch mal Werbung machen.

Nachdem mir ein befreundeter Raumausstatter erzählt hat, wie man seinen Betrieb zwangsweise geschlossen hat, weil er damals noch keinen Meistertitel hatte (übrigens 3.000 DM Strafe) und ein Zimmer tapeziert hat (von einem Scheinkunden, der auf seine Werbung angebissen hat !), habe ich die Sache dann doch etwas ernster genommen.

Kann sein, dass ich eher den härteren Fall darstelle (ein anderer Freund von mir macht seit 4 Jahren „Handwerk“, ohne erwischt worden zu sein), aber ich denke, dass die drei Junggründer sich doch informieren sollten, da es schon ein wenig blauäugig (sorry, soll keine Beleidigung sein) an die Sache rangegangen sind.

Grüsse

Sven

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nehmen wir mal einen „normalen“ Nachhilfelehrer. Der gibt wohl
je Woche mind. 2 Stunden Nachhilfe à 20 - 40 DM / Std. =>
40 - 80 DM / Woche. Bei ca. 45 Wochen (der Rest ist wohl
Ferien), sind wir schon bei 900 - 1.800 DM pro Jahr. Da aber
ein Nachhilfelehrer meistens mind. 2 Schüler hat, kann man die
800 DM - Grenze wohl gleich bleiben lassen…

oder wie siehst Du das ?

hi sven,

dann schaue ich in das EStG und finde unter § 3 (steuerfreie einnahmen) den punkt:

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 600 Deutsche Mark im Jahr. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;

also, ggf. ist ein lehrer auch darunter…

das was Euch Sven geschrieben hat, ist unbedingt zu beachten.
Ihr glaubt gar nicht, wie aufmerksam das Finanzamt solches
registriert. Auch die lesen Zeitung, auch die wollen Neues
lernen und melden sich - vielleicht sogar nur zum Schein - an.

klar FBI laesst grüßen! du glaubst doch nicht etwa, das dazu
finanzbeamte heute noch zeit haben … hahaha

Doch die Herren haben Zeit dazu! Nicht nur, daß ich selbst regelmäßig eine Betriebsprüfung habe, sondern sie lesen auch aufmerksam, was sich so tut! Beispiel? Ein Bekannter ist neu in eine kleine Gemeinde zugezogen. Nur dort hat er einen Handzettel verteilt und sich vorgestellt, was er anbieten kann. Darunter auch Fotokopien „nach Feierabend“. Ein halbes Jahr später kam die Betriebsprüfung und fragte, so nebenbei, wieviel Umsatz er eigentlich mit dem Kopierangebot gemacht hat. Das Dorf hat rund 300 Einwohner und ca. 80-100 Haushalte…

Was dann? Jede hinterzogene Mark ist eine Mark zu viel.
Steuerhinterziehung beginnt strenggenommen bei 1,-- DM, die
ihr am Finanzamt vorbeimogelt und hat als Mindeststrafe 1 Jahr
Knast (bei geringen Verstößen gibt es natürlich Bewährung).

ein schüchterner Blick in das Gesetz schützt vor Rechtsirrtümer. Soweit ich noch auswendig weiß, dürfte der § 370 AO einschlägig sein, irre ich mich?

nana, noch nie die AO gelesen? ersteinmal ist
steuerhinterziehung schwer nachzuweisen und 2. wäre bei den
beiden das ersteinmal nur leichtfertige steuerverkürzung. und
die beginnt ersteinmal mit schmerzlichen (für schüler)
geldstrafen…

Der Nachweis der Steuerhinterziehung ist recht einfach, siehe Kommentare zur AO. Keine Einnahmen angegeben, keine überzeugende faule Ausrede und schon ist man fällig.

Also, redet mit den Leuten vom Finanzamt, damit ihr nichts
falsch macht. Mit einem Steuerberater (dieser Hinweis gilt
auch für abmahnfreudige StBs, die hier mitlesen) könnt ihr
auch reden.

also, nicht alles steuerliches so pessimistisch sehen!

danke

der shob

Hallo, ihr müsst euch wegen mir nicht gleich streiten.
Ich will nochmal ein paar daten aufschreiben:

Wir sind zusammen drei leute. Alle mindesten (!) bis 2002 in der Schule. Genau gesagt: 16, 18 und nochmal 18 Jahre alt.
Eine Anzeige ist heute erschienen in unserer Regionalzeitung:

>

Ich habe bis jetzt noch keinen Anruf erhalten, da sie leider erst heute morgen in der Zeitung stand.
Wir planen 20,- die Stunde zu nehmen, wobei wir das nicht so eng sehen wenns mal 1 1/2 Stunden werden.
Angemeldet hab ich noch kein gewerbe.
Wenn ich das aber tuen würde, was für Kosten entstünden?
Muss ich dann auch beitrag für die IHK zahlen?

Gruß ZEro