Hi,
na… als Mod sollte man sich doch ein wenig im steuerrecht
auskennen.
Du kannst davon ausgehen, dass ich mich mit Steuerrecht etwas auskenne.
Dein „nein“ was schlicht falsch und deshalb habe ich dich aufgefordert, deine Antwort zu begründen.
Die Antwort von DerSchwede77 ist übrigens richtig.
Wer keine Ahnung hat, braucht hier nicht zu antworten. Es sind immer noch ausreichend Personen da, die sich auskennen und die Fragen beantworten.
Ich habe lediglich auf die Frage geantwortet, ob man einen
Computer rückwirkend absetzen kann, für die letzten beiden
Jahre vor dem Jahr der Selbständigkeit.
und das war nicht gefragt
zum Ausgangsposting zurück:
Kann man einen Computer von der aktuellen Steuer absetzen (2010), ::wenn dieser im Jahr 2007 gekauft wurde und im Jahr 2010 ::aussschliesslich beruflich (selbstständige Arbeit) genutzt worden ::ist?
Der PC hat noch einen Wert und mit diesem Wert kann dieser ins Betriebsvermögen eingelegt werden. Der Wert ist auf die Restnutzungsdauer zu verteilen.
Schöne Grüße
C.