Computer rückwirkend absetzen, Kauf vor 3 Jahren

Kann man einen Computer von der aktuellen Steuer absetzen (2010), wenn dieser im Jahr 2007 gekauft wurde und im Jahr 2010 aussschliesslich beruflich (selbstständige Arbeit) genutzt worden ist?

Wie ist dieser Sachverhalt dem FInanzamt darzustellen? Gibt es einen bestimmten Verweis oder Formulierung, welche zu benutzen ist?

Danke für eine Antwort

nein

Bitte eine etwas ausführlichere Antwort:

Schliesslich müsste man sich sonst bei Gewerbeanmeldung einen neuen Computer kaufen und könnte diesen vom Gewinn abziehen. Bei einem Computer mit 3 Jahren Laufzeit müsste man doch dann theoretisch 1/3 absetzen können, wenn er ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung nur noch beruflich genutzt wird. Die selbe Frage gilt natürlich auch für weitere Computer Peripherie wie Drucker etc.

Hi,

Dieses schlichte „nein“ fasziniert mich.

Und woher hast du diese Erkenntnis? Fundstellen im Gesetzestext oder Rechtsprechung?

Schöne Grüße
C.

na… als Mod sollte man sich doch ein wenig im steuerrecht auskennen.

Ich habe lediglich auf die Frage geantwortet, ob man einen Computer rückwirkend absetzen kann, für die letzten beiden Jahre vor dem Jahr der Selbständigkeit.

Gruß!

Hallo!

Ja, man kann ihn absetzen. Der Computer wird mit dem Teilwert ins Betriebsvermögen eingelegt. Der Teilwert dürfte in diesem Fall der Zeitwert sein.

Dieser Einlagewert ist die Basis für die Abschreibung.

Gruß

derschwede77

Hi,

na… als Mod sollte man sich doch ein wenig im steuerrecht
auskennen.

Du kannst davon ausgehen, dass ich mich mit Steuerrecht etwas auskenne.

Dein „nein“ was schlicht falsch und deshalb habe ich dich aufgefordert, deine Antwort zu begründen.
Die Antwort von DerSchwede77 ist übrigens richtig.

Wer keine Ahnung hat, braucht hier nicht zu antworten. Es sind immer noch ausreichend Personen da, die sich auskennen und die Fragen beantworten.

Ich habe lediglich auf die Frage geantwortet, ob man einen
Computer rückwirkend absetzen kann, für die letzten beiden
Jahre vor dem Jahr der Selbständigkeit.

und das war nicht gefragt

zum Ausgangsposting zurück:

Kann man einen Computer von der aktuellen Steuer absetzen (2010), ::wenn dieser im Jahr 2007 gekauft wurde und im Jahr 2010 ::aussschliesslich beruflich (selbstständige Arbeit) genutzt worden ::ist?

Der PC hat noch einen Wert und mit diesem Wert kann dieser ins Betriebsvermögen eingelegt werden. Der Wert ist auf die Restnutzungsdauer zu verteilen.

Schöne Grüße
C.