Ist der Kauf eines neuen Computers bei einer Tätigkeit als freiberuflicher Computerlehrer steuerlich absetzbar und -wenn ja - in welcher Höhe?
Ja
Ist der Kauf eines neuen Computers bei einer Tätigkeit als
freiberuflicher Computerlehrer steuerlich absetzbar und -wenn
ja - in welcher Höhe?
Abschreibung über mindestens 3 Jahre.
Gruß
Stefan
Abschreibung über mindestens 3 Jahre.
Danke schon mal, Stefan.
D.h. der komplette Kaufpreis wird vom Finanzamt erstattet?
Muß hierfür ein Mindestumsatz vorliegen?
(Bin in dieser Hinsicht absoluter Laie)
Ist der Kauf eines neuen Computers bei einer Tätigkeit als
freiberuflicher Computerlehrer steuerlich absetzbar und -wenn
ja - in welcher Höhe?
Ja, ist absetzbar. Ob zu 100%, weiß ich nicht sicher. (Manchmal wird ein gewisser Anteil an privater Nutzung angenommen.)
Aber dafür weiß ich, wie man das mit der Abschreibung über 3 Jahre genau macht. Nehmen wir an, jemand kauft sich jetzt demnächst, also Anfang März 08 einen PC. Dann teilt man den Kaufpreis am besten durch 36 (Anzahl der Monate in drei Jahren). Für 2008 würden dann 10/36 abgeschrieben, für 2009 und 2010 jeweils 12/36 (bzw. 1/3) und für 2011 noch 2/26 des Kaufpreises.
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
der im jeweiligen Jahr abgeschriebene Anteil des Kaufpreises (bei 3 Jahren also jährlich ein Drittel) wird bei der Ermittlung der Einkünfte als Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Damit bekommt man den dem persönlichen Einkommensteuersatz entsprechenden Teil des Kaufpreises zurück.
Gruß,
Markus
@ Petra und Markus,vielen Dank für Eure hilfreichen Erklärungen!
Ich merke aber, dass die Materie einigermaßen kompliziert ist.
Nochmal ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Anschaffung eines PCs in 2008. Preis:700 EUR
Einkünfte in 2008: 1.000 EUR
Wie errechnet sich dann der Einkommensteuersatz?
Ich merke aber, dass die Materie einigermaßen kompliziert ist.
Das ist sie!
))
Nochmal ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Anschaffung eines PCs in 2008. Preis:700 EUR
Einkünfte in 2008: 1.000 EUR
Wie errechnet sich dann der Einkommensteuersatz?
Anschaffungskosten 700€, Nutzungsdauer 3 Jahre, d.h. Afa in 2008 700€/3 = ca. 233 €
Diese wird, zusammen mit den übrigen Kosten, die zur Erzielung der entsprechenden Einkunftsart entstanden waren, von den erzielten Einnahmen aus dieser Einkunftsart abgezogen, woraus sich die Einkünfte aus dieser Einkunftsart ergeben. Die Errechnung des zu versteuernden Einkommens, aus dem dann die ESt berechnet wird, ist noch ein bisschen komplizierter. Hierzu werden (stark vereinfacht) alle Einkünfte zusammengezählt, dann noch die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. abgezogen.
Ohne steuerberaterliche Hilfe oder wenigsten ein ordentliches Steuerprogramm wirst du hier mit deiner Berechnung nicht weiterkommen.
Hallo,
ich würde den Sachverhalt gern wie folgt umbauen, um es zu erklären:
Die Einnahmen in 2007 seien
12.000
Der einzige Ausgabensachverhalt sei die Anschaffung eines PCs am 15. Januar 2007 gewesen.
Anschaffung am 15.01.2007 für 233,33, Nutzungsdauer 3 Jahre
Abschreibung in 2008: 1/3 der Anschaffungskosten
233,33
Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben (hier Abschreibung)
12.000 - 233,33 = 11.766,67
Für 2008 stellt sich das anders dar. Für den PC (und gewisse andere bewegliche Wirtschaftsgüter) wird ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Dies heißt in deinem Fall:
Anschaffung 15.01.2008 für 700,00
Gewinnminderung in 2008: 140,00
Gewinn = 12.000 - 140,00 = 11.860
Dieser Gewinn bildet eine Grundlage für die Berechnung der Steuer. Wie hoch die Steuer tatsächlich ist, vermag ich hier nicht zu ermitteln, insbesondere, da ich den Eindruck hatte, dass du wissen wolltest, wie sich die eigentliche Anschaffung eines PCs auf die Gewinnermittlung auswirkt.
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen.
Es grüßt
Berta
Für 2008 stellt sich das anders dar. Für den PC (und gewisse
andere bewegliche Wirtschaftsgüter) wird ein Sammelposten
gebildet und über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Dies heißt
in deinem Fall:Anschaffung 15.01.2008 für 700,00
Gewinnminderung in 2008: 140,00Gewinn = 12.000 - 140,00 = 11.860
Dieser Gewinn bildet eine Grundlage für die Berechnung der
Steuer. Wie hoch die Steuer tatsächlich ist, vermag ich hier
nicht zu ermitteln, insbesondere, da ich den Eindruck hatte,
dass du wissen wolltest, wie sich die eigentliche Anschaffung
eines PCs auf die Gewinnermittlung auswirkt.
Vielen Dank, liebe Berta, für die auch für mich als Steuer-Laie (nicht: -flüchtling) zu verstehende Erklärung!
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen.
Ich hätte da noch eine Zusatzfrage:
was, wenn die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen übersteigen?
Hi,
was, wenn die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen
übersteigen?
Dann hat man negative Einkünfte. Das kommt in den besten Familien vor.
Einnahmen 1000
Ausgaben - 2000
Ergebnis - 1000
Es grüßt
Berta