Hallo,
ich habe mir leztes Jahr einen Compter gekauft den ich auch zu ca.30 % für berufliche zwecke nutze. Kann ich diesen Anteil von der Steuer absetzen? Was muß ich genau machen? Muß man es genau begründen??
Hallo,
ich habe mir leztes Jahr einen Compter gekauft den ich auch zu
ca.30 % für berufliche zwecke nutze. Kann ich diesen Anteil
von der Steuer absetzen? Was muß ich genau machen? Muß man es
genau begründen??
Hi!
Nachfolgend recht ausfuehrlich die steuerliche Hanhabung von PCs, entnommen aus dem Leitfaden einer super Steuererklaerungs-Software.
Bevor Du Dich durchkaempfst: 30% berufliche Nutzung reicht nicht zur steuerlichen Anerkennung unter Werbungskosten. Die private Nutzung duerfte maximal 10% betragen, die berufliche muss also min 90% betragen.
Gruss,
Martin
Computer: Aufteilung der Kosten
Aufwendungen für den privat angeschafften
Computer einschließlich Zubehör können
nach neuster Rechtsauffassung anteilig in
Höhe des beruflichen Nutzungsanteils geltend
gemacht werden. Bisher waren solche Kosten
nur abzugsfähig, wenn das Gerät zu nicht mehr
als 10% privat genutzt wurde.
Bitte beachten Sie: Sie sollten den Umfang der beruflichen
Nutzung nachweisen oder zumindest glaubhaft
machen. Das Finanzamt verlangt
möglicherweise Aufzeichnungen über die
Nutzung des Computers über einen
repräsentativen Zeitraum von drei Monaten.
Der festgestellte Aufteilungsmaßstab gilt dann
für das gesamte Kalenderjahr. Ggf. ist die
berufliche Nutzung durch den Arbeitgeber zu
bestätigen. Nur wenn die Art Ihrer beruflichen Tätigkeit auf
eine anteilige berufliche Nutzung schließen
lässt, erkennt Ihr Finanzbeamter die Kosten
vielleicht auch ohne Nachweis an. Das
Finanzgericht Rheinland-Pfalz ließ in zwei
solcher Fälle einen Werbungskostenabzug
ohne Nachweis zu und schätzte den Anteil der
beruflichen Nutzung auf 35 % bzw. 50 % (FG
Rheinland-Pfalz vom 24.9.2001, EFG 2001 S.
1595; Az. der Revision VI R 135/01; FG
Rheinland-Pfalz vom 22.11.2001, EFG 2002 S.
250; Az. der Beschwerde VI B 3/02). Beide
Urteile sind jedoch nicht rechtskräftig.
Computer: berufliche Nutzung
Wenn Sie erstmals einen Computer steuerlich
absetzen wollen, müssen Sie Angaben zur
beruflichen Nutzung Ihres Computers machen.
Geben Sie an:
Was Sie im Einzelnen mit dem PC
erledigen.
Wofür Sie ihn einsetzen.
Welche berufsbezogenen Programme Sie
verwenden.
Wie die Computerarbeiten mit Ihrer
Berufstätigkeit zusammenhängen.
Beschreiben Sie dazu auch kurz Ihre berufliche
Tätigkeit, um so den beruflichen Bezug
deutlich zu machen.
Als berufliche Nutzung gilt zunächst alles, was
mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Zur
beruflichen Nutzung gehören beispielsweise
die folgenden Einsatzmöglichkeiten:
Erledigung von beruflichen Aufgaben, z.B.
zum Schreiben von beruflichen Texten,
zum Berechnen und Zeichnen, zum
Anfertigen von Präsentationsunterlagen,
zur Vor- und Nachbereitung des
Unterrichts sowie zur Verwaltung von
Schüler- und Notendaten bei Lehrern, zum
Erstellen von Statistiken über Verkaufs-,
Kunden-, Provisions- und Plandaten bei
Außendienstmitarbeitern usw.
Berufliche Fortbildungsmaßnahmen, z.B.
zur Vor- und Nachbereitung des
Unterrichtsstoffes.
Verbesserung Ihrer Computerkenntnisse,
z.B. zur intensiven Beschäftigung mit dem
Programm, das am Arbeitsplatz verwendet
wird, zum Erlernen von neuen
Programmen, die Sie dann am
Arbeitsplatz nutzen wollen.
PC-Grundkenntnisse aneignen: Dies gilt
allerdings nur dann als berufliche
Nutzung, wenn Sie am Arbeitsplatz mit
Computer arbeiten oder der Einsatz des
Computers konkret vorgesehen ist.
Computer: Nutzungsdauer
Für Computer gilt nach den amtliche AfA-Tabellen
folgende Nutzungsdauer:
Anschaffung ab dem 1.1.2001: 3 Jahre
Anschaffung 1.7.1997 bis 31.12.2000: 4 Jahre
Anschaffung vor dem 1.7.1997: 5 Jahre
Mit Blick auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer
kann in Sonderfällen, wenn Sie z.B. als
Softwareentwickler arbeiten, auch eine kürzere
Nutzungsdauer akzeptiert werden.
Bevor Du Dich durchkaempfst: 30% berufliche Nutzung reicht
nicht zur steuerlichen Anerkennung unter Werbungskosten. Die
private Nutzung duerfte maximal 10% betragen, die berufliche
muss also min 90% betragen.
Kleiner Tipp aus der Praxis: Die 90 % Nutzung musst man nur glaubhaft machen und gut verkaufen…
Aufwendungen für den privat angeschafften
Computer einschließlich Zubehör können
nach neuster Rechtsauffassung anteilig in
Höhe des beruflichen Nutzungsanteils geltend
gemacht werden. Bisher waren solche Kosten
nur abzugsfähig, wenn das Gerät zu nicht mehr
als 10% privat genutzt wurde.
also ich verstehe diesen Teil hier so, dass ich bisher nur bei 90% beruflicher Nutzung den PC ansetzen konnte und nun ein anteiliger Ansatz möglich ist.
In der Gesetzesbegründung stand doch damals auch sowas drin, wie:
Alle sollen jetzt einen PC haben und Internetzugang ist auch was feines. Daher müssen wir das steuerlich fördern.
§ 12 EStG wurde doch extra mal wieder durchbrochen. Oder lieg ich da jetzt ganz falsch?
Bisher kenn ich das so, dass z.B. auf der Seite www.formblatt.de im Bereich Steuern der Vordruck „berufliche Nutzung eines privaten PC“ heruntergeladen wird. Ausfüllen, Prozentsatz ermitteln und die entsprechenden Kosten ansetzen.
BARUL76
Hi,
also ich verstehe diesen Teil hier so, dass ich bisher nur bei
90% beruflicher Nutzung den PC ansetzen konnte und nun ein
anteiliger Ansatz möglich ist.
In der Gesetzesbegründung stand doch damals auch sowas drin,
wie:
Alle sollen jetzt einen PC haben und Internetzugang ist auch
was feines. Daher müssen wir das steuerlich fördern.§ 12 EStG wurde doch extra mal wieder durchbrochen. Oder lieg
ich da jetzt ganz falsch?
ne, mit deiner Auslegung hast du Recht. Es kann jetzt auch 50% oder 60% berufliche Nutzung geltend gemacht werden (und insoweit abgesetzt werden).
Viele Grüße
C.