Computerfrage, teil 2

hallo,

da der thread inzwischen mehr oder weniger im archiv verschwunden ist, ich aber noch eine frage zum thema hatte, schreib ich nochmal den fall rein:
angenommen, jemand findet heraus, dass auf seinem rechner ein programm (unter ausnutzung einer sicherheitslücke) installiert worden ist, dass von fern kompletten zugriff auf diesen rechner erlaubt (passwörter ausspähen, mails und dateien lesen, etc).
weiters angenommen, der geschädigte möchte strafrechtlich dagegen vorgehen: wie wäre dann voraussichtlich der gang des verfahrens - wird z.b. der rechner des geschädigten als beweis beschlagnahmt?

gruß
wega