Computerkauf Gewährleistung Händler-Hersteller?

Angenommen man kauft sich einen Computer in einem Ladengeschäft. Das Rechnungsdatum sei der 30.11.04.
Am 20.12.06 geht der Computer kaputt und man sendet es zum Hersteller, da man ja noch bis zum 30.11.06 Garantie hat.

Nun, der Hersteller sendet den Rechner per Nachnahme mit einer Gebühr von 50 EUR zurück, mit dem Verweis, dass der Händler den Computer bei ihm schon am 10.12.04 gekauft hat und der Hersteller somit nicht mehr auf Garantie handeln muss.

Was soll man nun machen? Die gezahlten 50 EUR vom Händler zurückholen?

Hallo Andreas

willst Du die Daten in Deiner Frage nochmal überprüfen?

Gruss
Heinz

Oh ja, Entschuldigung.

Das Kaufdatum wollte ich mit dem 30.12.04 angeben.

Danke.

Huhu…

Händler stellt Rechnung am 30.11.04 aus und kauft den Composter erst am 10.12.04 beim hersteller???

LG
ein fragender Kater

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Hallo,
da es sich um Garantie und nicht um Gewährleistung handelt, sollte man erstmal nachschauen, was genau in der Garantieurkunde drin steht.
Gruß
loderunner

Zwei Wochen vorher wurde das kaputte Teil schon ausgetauscht und wieder zurück gesendet. Nach Erhalt ging jedoch der Rechner garnicht mehr an. Also wieder zurückgesandt. Techniker meinte, es wurde kein Fehler gefunden, da es in der Werkstatt plötzlich wieder funktionierte. Da nun diese zweite Zusendung eben paar Tage nach dem 10.12.06 war, stellt der Hersteller mir nun eine Rechnung aus.(weil angeblich nicht mehr unter Garantie). Bis auf Einschalten und Ausschalten getestet, wurde nichts verändert. Diese Rechnung beträgt über 50 EUR.
Sind nun die 50 EUR gerechtfertigt?

Hallo,
sorry, aber ich blicke nun gar nicht mehr durch.

Zwei Wochen vorher wurde das kaputte Teil schon ausgetauscht
und wieder zurück gesendet.

Zwei Wochen vor was? An den Hersteller gesandt? Wer hat das Teil ausgebaut, wer hat das Teil als defekt identifiziert, wer hat es geschickt? An den hersteller des Teils oder den Hersteller des Gerätes? War das Teil schon ursprünglich beim Kauf eingebaut oder kam es später hinzu?

Nach Erhalt ging jedoch der Rechner garnicht mehr an.

Wer hat das Teil eingebaut?

Also wieder zurückgesandt.

Das Teil? Oder das Gerät?

Techniker meinte, es wurde kein Fehler gefunden, da es in der
Werkstatt plötzlich wieder funktionierte.

Was? Das Gerät oder das Teil? Konnte man das Teil ohne Gerät überhaupt testen?

Da nun diese zweite Zusendung
eben paar Tage nach dem 10.12.06 war, stellt der Hersteller
mir nun eine Rechnung aus.(weil angeblich nicht mehr unter
Garantie). Bis auf Einschalten und Ausschalten getestet, wurde
nichts verändert. Diese Rechnung beträgt über 50 EUR.
Sind nun die 50 EUR gerechtfertigt?

Was genau stand auf der Rechnung? Funktioniert das Gerät nun mit dem angeblich defekten Teil? Wer hat es diesmal eingebaut?

Bislang rate ich erstmal ein wenig herum:
ein Teil des Gerätes war defekt, das hat der Händler herausgefunden. Er hat das Teil ausgebaut und eingeschickt. Das Neuteil kam zurück und wurde vom Händler eingebaut, das Gerät hat damit aber nicht funktioniert. Das Teil wurde wieder ausgebaut und zurückgeschickt. Der Hersteller hat es getestet und als in Ordnung erneut zugesandt, dafür dann eine Pauschale von 50€ berechnet. Und das steht so auch in seinen AGB drin für den Fall, dass unberechtigt reklamiert wird.
Wenn das alles so ist, sind die 50€ berechtigt. Wenn nicht, korrigiere bitte meien Vermutungen.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
ich war selbst jahrelang „der Händler“.
Der Normalfall ist:
Kunde reklamiert Fehler bei Händler.
Kurzer Check ob Gewährleistung und/oder Garantie ?

Was war es bei dir?

Bei Garantie gelten die Bedingungen des Garantiegebers.

Händler nimmt defektes Gerät an, repariert oder schickt ein und klärt mit Garantiegeber. Wenn kein Fehler vorhanden iste fallen Gebühren an laut AGB (das ist normal, wenn wirklich unnötiger Aufwand wenn wirklich nichts defekt ist).

Zu der Herstellerausage: Garantie abgelaufen:
Wenn der Händler dir eine Lagerware verkauft hat, auf der keine ausreichende Garantie mehr (für dich) ist, hat natürlich der Hersteller echt, wenn der in seinen Garantiebestimmungen dem Händler gegenüber entsptrechende Einschränkungen gemacht hat.
Ich bin aber der Meinung, dass das nicht zu Lasten des Endverbrauchers gehen kann.
In dem Fall wäre der zugesicherte „Restgarantiezeitraum“ (außerhalb der Herstellergarantie)nicht mehr Herstellersache sondern Händlerproblem.

Ein Händler kann nicht immer wissen, wann er etwas eingekauft hat. Das gehört dann zu seinem Geschäftsrisiko, das er ja durch seine Kalkulation auch versucht abzudecken.

In der Regel zeigen seriöse Händler Einsehen für die Sachjlage und lassen Kulanz walten… eben weil sie seriös sind und weil sie dich als Kunden behalten wollen.

Wir hatten mal einen Fall mit einem Klavier (im Laden). Die Dinger stehen sehr lange. Als dann ein Garantiefall eintrat, wollten wir die Kosten vom Werk erstattet haben. Uuups. Die Kiste stand schon so lange im Laden, dass keine Garantie mehr drauf war.
Das Werk einigte sich mit uns, dass beide jeweils die halben Kosten tragen würden.
Werk, Händler und Kunde waren zufrieden.

BJ

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Hallo, danke für die Antworten.
Ja ich habe mich vielleicht etwas kompliziert ausgedrückt. Aber das ist es auch.
Ich erkläre jetzt nochmal alles am Stück.

von mir gekauft am 30.12.04
vom Händler gekauft am 10.12.04

gesamte Notebook am 5.12.06 wegen Laufwerksschaden zum Hersteller gesendet. Dieser reparierte den Schaden auf Garantie und sendete es wieder an mich zurück.
Nach Erhalt konnte ich es jedoch garnicht mehr starten. Somit sendete ich es erneut am 15.12.06 an den Hersteller zurück. Beim Hersteller funktionierte es angeblich problemlos. Somit sendeten sie es wieder an mich zurück und erhoben die 50EUR Pauschale, da ich es am 15.12.06 eingesendet hatte, und somit der Hersteller der Meinung ist, er muss nicht mehr auf Garantie arbeiten(Da diese ja nur bis zum 10.12.06 geht) .In den AGB steht nichts von einem festen Betrag, sondern nur, das in diesem Fall eine Gebühr fällig ist.
Ich jedoch finde diese Gebühr 1. sehr hoch, da ja nichtmal was repariert wurde und 2. unangebracht, da ich ja den Rechner nicht erneut einsendete, weil wieder etwas kaputt ging, sondern weil ich nach Erhalt des Rechners nach der ersten Reparatur, ihn nicht starten konnte. Somit bezieht sich diese erneute Einsendung ja noch auf die alte Reparatur.
Ich hoffe, jetzt ist alles klar.

Gruß

Hallo,

von mir gekauft am 30.12.04
vom Händler gekauft am 10.12.04

Besteht überhaupt Garantie, wenn der Händler das Gerät wirklich gekauft hat?

gesamte Notebook am 5.12.06 wegen Laufwerksschaden zum
Hersteller gesendet. Dieser reparierte den Schaden auf
Garantie und sendete es wieder an mich zurück.
Nach Erhalt konnte ich es jedoch garnicht mehr starten. Somit
sendete ich es erneut am 15.12.06 an den Hersteller zurück.
Beim Hersteller funktionierte es angeblich problemlos.

Bei Dir doch auch beim zweiten Versuch - ohne weitere Reparatur. Dann wird es wohl tatsächlich problemlos gelaufen sein beim Hersteller.
Oder willst Du ihm eine ‚heimliche Reparatur‘ unterstellen, nur damit er 50€ in Rechnung setzen kann? Das müsstest Du dann ggf. beweisen.

Somit sendeten sie es wieder an mich zurück und erhoben die 50EUR
Pauschale, da ich es am 15.12.06 eingesendet hatte, und somit
der Hersteller der Meinung ist, er muss nicht mehr auf
Garantie arbeiten(Da diese ja nur bis zum 10.12.06 geht) .In
den AGB steht nichts von einem festen Betrag, sondern nur, das
in diesem Fall eine Gebühr fällig ist.

Und die Gebühr beträgt eben 50€. Sollte aus irgendeiner aktuellen Preisliste des Herstellers hervorgehen. Wenn die Höhe der Gebühr in den AGB stünde, müsste man diese jedesmal ändern, das macht man nicht gern.

Ich jedoch finde diese Gebühr 1. sehr hoch, da ja nichtmal was
repariert wurde

Überleg Dir einfach mal, was beim Hersteller abläuft, wenn ein Gerät eingeschickt wird. Da wird das Paket angenommen und datenmäßig erfasst, das Paket geöffnet und der Inhalt kontrolliert (ebenfalls erfasst), in die Reparatur-warteschlange eingereit, ins Lager gelegt, itrgendwann holt es der Techniker aus dem Lager, liest die Fehlerbeschreibung, testet das Gerät, macht einen Dauertest, stellt keinen Fehler fest, trägt das in den Reparaturbericht ein, das Gerät kommt zurück ins Lager, wird dort verpackt und zurückgeschickt (alles ebenfalls datenmäßig erfasst, Begleitschreiben und Lieferschein ausgedruckt und beigelegt etc.).
50€ ist ziemlich niedrig angesetzt für diesen Aufwand, was glaubst Du, was ein Computertechniker pro Stunde kostet?

und 2. unangebracht, da ich ja den Rechner
nicht erneut einsendete, weil wieder etwas kaputt ging,
sondern weil ich nach Erhalt des Rechners nach der ersten
Reparatur, ihn nicht starten konnte. Somit bezieht sich diese
erneute Einsendung ja noch auf die alte Reparatur.

Du hast ein funktionierendes Gerät eingeschickt. Warum es bei Dir nicht funktionierte, ist nicht nachvollziehbar. Die Beweislast dafür liegt bei Dir. Wenn Du beweisen kannst, dass das Gerät nicht funktionierte, solltest Du das dem Hersteller gegenüber tun, dann wäre es in der Tat eine Reklamation der Reparatur. Andernfalls hilft nur Zahlung der Pauschale.

Gruß
loderunner (ianal)