Hallo,
von mir gekauft am 30.12.04
vom Händler gekauft am 10.12.04
Besteht überhaupt Garantie, wenn der Händler das Gerät wirklich gekauft hat?
gesamte Notebook am 5.12.06 wegen Laufwerksschaden zum
Hersteller gesendet. Dieser reparierte den Schaden auf
Garantie und sendete es wieder an mich zurück.
Nach Erhalt konnte ich es jedoch garnicht mehr starten. Somit
sendete ich es erneut am 15.12.06 an den Hersteller zurück.
Beim Hersteller funktionierte es angeblich problemlos.
Bei Dir doch auch beim zweiten Versuch - ohne weitere Reparatur. Dann wird es wohl tatsächlich problemlos gelaufen sein beim Hersteller.
Oder willst Du ihm eine ‚heimliche Reparatur‘ unterstellen, nur damit er 50€ in Rechnung setzen kann? Das müsstest Du dann ggf. beweisen.
Somit sendeten sie es wieder an mich zurück und erhoben die 50EUR
Pauschale, da ich es am 15.12.06 eingesendet hatte, und somit
der Hersteller der Meinung ist, er muss nicht mehr auf
Garantie arbeiten(Da diese ja nur bis zum 10.12.06 geht) .In
den AGB steht nichts von einem festen Betrag, sondern nur, das
in diesem Fall eine Gebühr fällig ist.
Und die Gebühr beträgt eben 50€. Sollte aus irgendeiner aktuellen Preisliste des Herstellers hervorgehen. Wenn die Höhe der Gebühr in den AGB stünde, müsste man diese jedesmal ändern, das macht man nicht gern.
Ich jedoch finde diese Gebühr 1. sehr hoch, da ja nichtmal was
repariert wurde
Überleg Dir einfach mal, was beim Hersteller abläuft, wenn ein Gerät eingeschickt wird. Da wird das Paket angenommen und datenmäßig erfasst, das Paket geöffnet und der Inhalt kontrolliert (ebenfalls erfasst), in die Reparatur-warteschlange eingereit, ins Lager gelegt, itrgendwann holt es der Techniker aus dem Lager, liest die Fehlerbeschreibung, testet das Gerät, macht einen Dauertest, stellt keinen Fehler fest, trägt das in den Reparaturbericht ein, das Gerät kommt zurück ins Lager, wird dort verpackt und zurückgeschickt (alles ebenfalls datenmäßig erfasst, Begleitschreiben und Lieferschein ausgedruckt und beigelegt etc.).
50€ ist ziemlich niedrig angesetzt für diesen Aufwand, was glaubst Du, was ein Computertechniker pro Stunde kostet?
und 2. unangebracht, da ich ja den Rechner
nicht erneut einsendete, weil wieder etwas kaputt ging,
sondern weil ich nach Erhalt des Rechners nach der ersten
Reparatur, ihn nicht starten konnte. Somit bezieht sich diese
erneute Einsendung ja noch auf die alte Reparatur.
Du hast ein funktionierendes Gerät eingeschickt. Warum es bei Dir nicht funktionierte, ist nicht nachvollziehbar. Die Beweislast dafür liegt bei Dir. Wenn Du beweisen kannst, dass das Gerät nicht funktionierte, solltest Du das dem Hersteller gegenüber tun, dann wäre es in der Tat eine Reklamation der Reparatur. Andernfalls hilft nur Zahlung der Pauschale.
Gruß
loderunner (ianal)