Hallo,
folgendes ist passiert: Wir haben an unserer Schule einen
Linux-Server auf dem jeder Schüler/Schülerin (soweit gewünscht)
ein Login besitzt. Nun klopfte vor einigen Tagen eine
dänische Uni bei uns an, die einen Angriff auf ihre Server
verzeichnet hat, der über unseren Server gelaufen ist.
In unseren Log-Dateien tauchte diese Verbindung auch auf
und konnte auf das zugehörigen Benutzerkonto zurückgeführt
werden, bei dem in der betreffenden Zeitspanne ein Login
aus Israel (!) verzeichnet wurde (der Linux-Server ist per
SSH auch über das Internet erreichbar). Die Dänische Uni
macht jetzt natürlich Druck und es sieht im Moment so aus,
als würde es für den Schüler, dem der Login gehört, schlecht aussehen.
Das scheint mir jedoch eine ziemlich kurzsichtige
Vorgehensweise und daher wollte ich mal ein wenig zur
gesetztlichen Grundlage recherchieren:
- Kann der Schüler überhaupt nur auf Grund dieses Logeintrags
belangt werden? Schließlich sieht es ganz danach aus, das sein
Login geknackt (falls das passiert ist, jedoch nicht durch das
‚Hacken‘ unserers Servers, sondern irgendwie anderweitig…)
und benutzt wurde. Oder hat er das dann
trotzdem zu verantworten, weil er sein Login besser hätte
schützen müssen? - Kann die dänische Uni unsere Schule überhaupt belangen?
Der ‚Hack‘ lief zwar über unseren Server, aber wie hätten
wir das verhindern sollen? Unser Server wurde nicht gehackt.
Der komplette Angriff wurde unter einem ‚normalen‘ Benutzerkonto
durchgeführt, das nur normale Rechte besitzt. Wie sollen wir
verhindern, dass man ein Login missbraucht? Wäre das nicht
so, als würde jemand über seinen Telefonanschluss Telefonterror
machen und das Opfer würde sich dann bei der Telefongesellschaft
beschweren?
Wer weiß mehr zum Thema oder kann mir Quellen zum Thema
empfehlen? Vielen Dank im Voraus.
– Jan Vornberger