Computerprogramme / Urheberrecht

Hallo,

ein am Computer durchzechtes Wochenende mit einem Bekanntem brachte uns zu folgender Fragestellung:

Viele Programme (gerade auch Spiele) werden von den Entwicklern durch Abfrage der CD vor dem illegalen Kopieren geschützt. Nachteil: der Nutzer muss die CD ständig zur Hand haben.

Personen mit Programmierkenntnissen könnten nun diese Abfrage im Programm selber ausschalten. Meiner Ansicht verstösst das aber gegen das Urheberrecht, da ich die angebotene Leistung verändere, deren Funktion verfälsche.

Sollte diese Person den geänderten Programmteil aber weitergeben, gegen welche Regeln verstösst dann ein weiterer Nutzer?

MfG
Pierre

Hallo,
wäre ein Verstoß und nennt sich Software-Piraterie.

Also das Gesetz besagt : Man darf sich von Software Sicherheits-
kopien erstellen. ABER :
Nur wenn die Software NICHT durch Kopiermaßnahmen geschützt ist.
Ansonsten ist es ein strafbarer Bestand.

Warum gibt es wohl keine aktuellen Brennprogramme
(die den Kopierschutz aushebeln) mehr im Handel???

Grüße
Christian

Hi,

Personen mit Programmierkenntnissen könnten nun diese Abfrage
im Programm selber ausschalten. Meiner Ansicht verstösst das
aber gegen das Urheberrecht, da ich die angebotene Leistung
verändere, deren Funktion verfälsche.

Nein. Du hast das Programm gekauft, und darfst demzufolge damit machen, was Du willst. Nur das Weiterverbreiten solcher Patches könnte problematisch sein.

Sollte diese Person den geänderten Programmteil aber
weitergeben, gegen welche Regeln verstösst dann ein weiterer
Nutzer?

Gar keine. Höchstens der, der’s weitergibt.

Gruß,

Malte.

Hi,

wäre ein Verstoß und nennt sich Software-Piraterie.

Was konkret wäre daran Software-Piraterie und warum kann ich keinen Paragraphen zu „Software-Piraterie“ finden?

Also das Gesetz besagt : Man darf sich von Software
Sicherheitskopien erstellen. ABER :
Nur wenn die Software NICHT durch Kopiermaßnahmen geschützt
ist. Ansonsten ist es ein strafbarer Bestand.

Darum geht’s hier doch gar nicht.

Gruß,

Malte.

wäre ein Verstoß und nennt sich Software-Piraterie.

Hallo, zusammen,
was oft vergessen wird:
Man erwirbt an einenm Programm i.d.R. kein Eigentumsrecht, sondern lediglich das Recht auf Nutzung „as is“.
Das bedeutet aber, dass durch eine Veränderung der Software durch den Nutzer die Lizenz erlischt (man lese sich die entsprechenden Nutzungsbedingungen mal genau durch).
Auch eine GNU-Lizenz enthält in dieser Hinsicht Einschränkungen.

Gruß
Eckard

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Hallo,
um ein „Patch“ zu erstellen, muß ich in den Quellcode der Software
eingreifen und dieser Quellcode ist eigentlich immer geschützt.
(Es gibt Ausnahmen, siehe Linux)
Google mal ein bißchen „Was bedeutet Software Piraterie“.
Zudem sind im Handbuch und auch bei der Installation die Nutzungsbedingungen angegeben.

Hallo,

Man erwirbt an einenm Programm i.d.R. kein Eigentumsrecht,
sondern lediglich das Recht auf Nutzung „as is“.
Das bedeutet aber, dass durch eine Veränderung der Software
durch den Nutzer die Lizenz erlischt (man lese sich die
entsprechenden Nutzungsbedingungen mal genau durch).

DJB sieht das anders: http://cr.yp.to/softwarelaw.html

Okay, der ist auch als Kauz bekannt, aber ich kann mich nicht erinneren, jemals von einem erfolgreichen Prozeß gegen jemanden gehört zu haben, der Software lediglich verändert hat. Außerdem spricht die schadlose Existenz von „Patches“ jeglicher Couleur auch dagegen, daß dem so ist.

Auch eine GNU-Lizenz enthält in dieser Hinsicht
Einschränkungen.

Derartiges konnte ich nicht finden. Im Gegenteil:

" §2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern…"

Wohlgemerkt, wir reden nicht über die Verbreitung von veränderter Software, sondern über die Veränderung an sich.

Gruß,

Malte.

Hi,

um ein „Patch“ zu erstellen, muß ich in den Quellcode der
Software eingreifen und dieser Quellcode ist eigentlich immer
geschützt.

Welches Gesetz verbietet es mir, mir die Software anzuschauen?
Gibt es diesbzgl. irgendwo auch nur ein Urteil eines Gerichtes?

Ich glaube, in diesem Bereich wird seitens der Softwarehersteller viel mit FUD gearbeitet…

Gruß,

Malte.

Hallo,
sehr gutes Argument…
Aber Nutzungsbedingung „EULA“ etc

Aber dennoch:
http://solution2u.net/opensource/about/definition/view
Die Open Source Definition.
speziell: Die Unversehrtheit des Originalcodes

Es geht da um Lizenzen.
Und hier mal Micro$oft http://www.golem.de/0304/24956.html

und nun mal eines der Gesetze:
EG-Software-Richtlinie wurden mit Wirkung zum 30.06.1993 die §§ 69a - 69g in das Urhebergesetz eingefügt.

Hallo,

sehr gutes Argument…
Aber Nutzungsbedingung „EULA“ etc

Inwiefern interessieren die mich?

Aber dennoch:
http://solution2u.net/opensource/about/definition/view
Die Open Source Definition.
speziell: Die Unversehrtheit des Originalcodes

Ja, lies Dir den Absatz da mal genau durch - dort wird mit nicht einem Wort eine Veränderung zu eigenen Zwecken untersagt. Im Gegenteil - es wird sogar das Recht auf die Erstellung von Patches erwähnt.

Es geht da um Lizenzen.
Und hier mal Micro$oft http://www.golem.de/0304/24956.html

Auch hier geht es um die Verbreitung von veränderter Software - nicht um die Veränderung an sich.

und nun mal eines der Gesetze:
EG-Software-Richtlinie wurden mit Wirkung zum 30.06.1993 die
§§ 69a - 69g in das Urhebergesetz eingefügt.

Die §§ 69d und 69e erlauben die Veränderung und Dekompilierung explizit.

Gruß,

Malte.

EULA

Inwiefern interessieren die mich?

Gucke mal bitte hier :
http://www.microsoft.com/germany/ms/originalsoftware…
Die EULA ist nicht von Microsoft sondern die Endbenutzer Lizenz.
Und in dieser Lizenz steht meistens drin, das Veränderungen,Einsichtnahme etc ohne Zustimmung untersagt sind.

Aber dennoch:
http://solution2u.net/opensource/about/definition/view
Die Open Source Definition.
speziell: Die Unversehrtheit des Originalcodes

Ja, lies Dir den Absatz da mal genau durch - dort wird mit
nicht einem Wort eine Veränderung zu eigenen Zwecken
untersagt. Im Gegenteil - es wird sogar das Recht auf die
Erstellung von Patches erwähnt.

JA bei OPEN SOURCE , ca 15% des Software-Marktes

Sorry aber es gibt den OPEN SOURCE (offener Code) und den
normalen Code -Dieser ist geschützt.
Solange die Software nicht mit Open Source vermerkt ist…
habe ich am Quellcode nichts verloren.
Linux ist OPEN SOURCE, Microsoft NICHT

Auch hier geht es um die Verbreitung von veränderter
Software - nicht um die Veränderung an sich.

Genau…der PATCH, bzw dessen Verbreitung ist legitim.
Das benutzen etc ist eine andere Sache.

Ich bin aber wie gesagt Deiner Meinung und hoffe das Du mit meinen
Aussagen nun zufrieden bist. *grins*

1 „Gefällt mir“

Hi,

gerade bei Microsoft bekommst du die EULA erst während der Installation zu sehen - und somit interessieren sie mich als Nutzer nicht die Bohne und sind die Bytes nicht wert, in die sie verpackt wurden.

Versuch mal, eine hochpreisige Software in geöffneter Verpackung an den Händler zurückzugeben mit dem Satz: „Ich bin mit der EULA nicht einverstanden. Bitte geben Sie mir mein Geld zurück.“
So ein großes Gelächter, wie es dann folgt, hast du noch nie gehört!

CU
Christian

Hallo,
vollkommen richtig…*megagrins*

Aber der Hersteller steht dafür gerade und nicht der Händler.
Der Hersteller ist verpflichtet diese Software entsprechend
zurückzunehmen.

Isch sage aber nur…das gibt einen schönen Schriftwechsel
zwischen Käufer und Hersteller…

Aber leider weicht es nun zu weit vom Thema ab…

Ich glaube ich habe im Urhebergesetz die Teile gefunden, die mein Problem klären:

§ 23
Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Ich verstehe es so, man darf das Werk (das Programm) in der veränderten Form nicht benutzen oder weitergeben. Und auch andere dürfen das bearbeitete Werk nicht verwerten.

Nochmals präzisiert wird es hier:

§ 69c
Zustimmungsbedürftige Handlungen

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1.(…)
2. die Übersetzung, die Bearbeitung , das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse.

Das heisst, man bräuchte die ausdrückliche Genehmigung das Programm ändern, veröffentlichen und einsetzen zu dürfen.

Die Ausnahmen, die sich durch §§ 69d(1) und 69e ergeben greifen bei meiner Fragestellung nicht, da es hier nicht um die Beseitigung von Funktionsuntüchtigkeiten geht, sondern nur um die Umgehung der CD-Abfrage aus Faulheit.

Die letzten Paragraphen würden meiner Ansicht aber wiederum den Einsatz von Fixes erlauben, wenn man ein sehr altes CD-ROM-Laufwerk einsetzt, das sich bei den modernen Kopierschutzmassnahmen quer stellt und die Benutzung der Software so unmöglich macht. (Sofern man nach Urheberrecht die Software überhaupt nutzen darf.)

MfG
Pierre