Computersabotage und Rechtfertigender Notstand

Hallo.

Person A ist angestellter IT-Administrator von Firma B.

A wird die fristlose Kündigung ausgesprochen, mit der Begründung, er hätte Gegenstände veruntreut, was jedoch nicht zutrifft.
A meldet sich arbeitslos, doch der Geschäftsführer C behindert z.B. die Antragseinreichung indem er Bescheinigungen nicht ausfüllt.
Außerdem verbreitet er weitere Unwahrheiten über A (z.B. Urkundenfälschung, KK-Betrug).

A ist bereits verschuldet und durch die Sperre des Arbeitsamtes wird die finazielle Situation weiter verschärft (Miete kann nicht mehr bezahlt werden, Strom wird abgestellt etc).

Da A noch drei Wochen später Zugriff auf die IT-Systeme der Firma hat (Kennwörter nicht geändert, VPN weiter in Betrieb etc.)
sichtet und sichert er einige Daten (E-Mails des Geschäftsführers, in denen beispielsweise die Unwahrheiten schriftlich
aufgeführt sind) und ändert die Admin-Kennwörter um weiter Zugriff zu ermöglichen.

C zeigt A wegen Computersabotage (§303b) an und A gibt sämtliche neuen Kennwörter gegenüber der Polizei raus.

Könnte A sich auf Rechtfertigenden Notstand nach § 34 StBG berufen um einer evtl. Verurteilung zu entgehen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Gr0undZer0

Hallo GrOundZerO,

C zeigt A wegen Computersabotage (§303b) an und A gibt
sämtliche neuen Kennwörter gegenüber der Polizei raus.

Könnte A sich auf Rechtfertigenden Notstand nach § 34 StBG
berufen um einer evtl. Verurteilung zu entgehen?

wovon träumt A nachts? Die Vorraussetzungen für für den „rechtfertigenden Notstand“ sind beispielsweise hier klar definiert und liegen eindeutig nicht vor. Der Versuch sich vor Gericht darauf zu berufen sorgt bestenfalls für Mitleid, schlimmstenfalls für Lachanfälle seitens der anderen Anwesenden.

A sollte sich flott einen fähigen Anwalt suchen, den er hat ein nicht unbedeutendes juristisches Problem…

Hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80