Hallo.
Person A ist angestellter IT-Administrator von Firma B.
A wird die fristlose Kündigung ausgesprochen, mit der Begründung, er hätte Gegenstände veruntreut, was jedoch nicht zutrifft.
A meldet sich arbeitslos, doch der Geschäftsführer C behindert z.B. die Antragseinreichung indem er Bescheinigungen nicht ausfüllt.
Außerdem verbreitet er weitere Unwahrheiten über A (z.B. Urkundenfälschung, KK-Betrug).
A ist bereits verschuldet und durch die Sperre des Arbeitsamtes wird die finazielle Situation weiter verschärft (Miete kann nicht mehr bezahlt werden, Strom wird abgestellt etc).
Da A noch drei Wochen später Zugriff auf die IT-Systeme der Firma hat (Kennwörter nicht geändert, VPN weiter in Betrieb etc.)
sichtet und sichert er einige Daten (E-Mails des Geschäftsführers, in denen beispielsweise die Unwahrheiten schriftlich
aufgeführt sind) und ändert die Admin-Kennwörter um weiter Zugriff zu ermöglichen.
C zeigt A wegen Computersabotage (§303b) an und A gibt sämtliche neuen Kennwörter gegenüber der Polizei raus.
Könnte A sich auf Rechtfertigenden Notstand nach § 34 StBG berufen um einer evtl. Verurteilung zu entgehen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gr0undZer0