Computerspiel Mangelhaft? Schadensersatz?

Hallo.

Ich habe ein Frage theoretischer Natur. Also:

Jemand kauft sich ein Computerspiel. Er installiert es und es läuft einwandfrei. Er installiert einen Patch und das Spiel läuft schlecht, stürzt ab etc. Er muss den Patch aber installieren, will er im Internet spielen. Die Gegner im Einzelspielermodus hält er für sehr dumm. Außerdem kann er den Map-Editor für das Spiel nur mit einem kostenlosen Zusatzprogramm nutzen. Nun denkt diese Person darüber nach den entstandenen wirtschaftlichen Schaden einzuklagen. Könnte er damit erfolg haben?

Ich bin der Meinung das er keinen Erfolg haben kann, denn:

  1. Das Spiel hat im Auslieferungszustand einwandfrei funktioniert.
  2. Auf den meisten Rechnern läuft das Spiel einwandfrei, auch wenn es auch bei vielen anderen Probleme gibt.
  3. Das die Computergegner ihm zu „dumm“ sind ist rein subjektiv. Er beharrt aber darauf, der ihm versprochene Singleplayermodus würde wegen der dummen Gegner de facto fehlen.

Gruß

Sebastian

Hallo.

Ich habe ein Frage theoretischer Natur. Also:

Er muss den Patch aber

installieren, will er im Internet spielen.

-und wenn es dann nicht läuft, aber ein MUSS diese Installation ist,
kann man es reklamieren.

Die Gegner im

Einzelspielermodus hält er für sehr dumm.

-Subjektiv und daher nicht relevant. (Kaufe mir ne DVD und der
Film gefällt mir nicht, also gebe ich ihn zurück *grins*)

Außerdem kann er den

Map-Editor für das Spiel nur mit einem kostenlosen
Zusatzprogramm nutzen.

-Wenn darauf zuvor hingewiesen wurde, kein Mangel.
-Ansonsten fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und man kann reklamieren.

Nun denkt diese Person darüber nach den

entstandenen wirtschaftlichen Schaden einzuklagen. Könnte er
damit erfolg haben?

Meistens im Handbuch zu finden: Die Ausschlussklausel.
Aber mit einem guten Gericht und einen noch besseren Anwalt,
kann man über die Produkthaftung somanches geltend machen.
Aber die Chancen sind äußerst dürftig.

  1. Das Spiel hat im Auslieferungszustand einwandfrei
    funktioniert.

-Daher kein Sachmangel
-Wenn aber Internet-Nutzung den Patch voraussetzt und dieser
grundsätzlich (nicht nur bei einem PC) fehlerhaft ist,
ist der Sachmangel gegeben.

Aber man sollte an den Hersteller herantreten, da die meisten Verkäufer
dieses abwiegeln würden.

  1. Auf den meisten Rechnern läuft das Spiel einwandfrei, auch
    wenn es auch bei vielen anderen Probleme gibt.

Normal und auch bei neuen Spielen so genannt:
Spiel kann nicht auf allen Systemen getestet werden…blablabla
-Aber viele Hersteller nehmen es dann anstandslos zurück (eigene Erfahrung)

  1. Das die Computergegner ihm zu „dumm“ sind ist rein
    subjektiv. Er beharrt aber darauf, der ihm versprochene
    Singleplayermodus würde wegen der dummen Gegner de facto
    fehlen.

-(siehe DVD)

Meine Meinung !

Meistens im Handbuch zu finden: Die Ausschlussklausel.
Aber mit einem guten Gericht und einen noch besseren Anwalt,
kann man über die Produkthaftung somanches geltend machen.

Schreck laß nach: Ist jemand verletzt worden?

Oder was soll die Produkthaftung damit zu tun haben?

Gruß,
Christian

Hi,

Jemand kauft sich ein Computerspiel. Er installiert es und es
läuft einwandfrei. Er installiert einen Patch

offizieller Patch vom Hersteller? Wenn nein: Keine Chance.

und das Spiel
läuft schlecht, stürzt ab etc. Er muss den Patch aber
installieren, will er im Internet spielen.

War die Option online spielen Teil des Vertrages, will sagen: Stehts auf der Verpackung? Wenn nein: Keine Chance.

Die Gegner im
Einzelspielermodus hält er für sehr dumm.

Naja, daß das kein Grund ist, wurde ja schon erklärt.

Außerdem kann er den
Map-Editor für das Spiel nur mit einem kostenlosen
Zusatzprogramm nutzen.

War der Mapeditor Teil des Vertrages, also auf der Verpackung als Bestandteil angegeben? Wenn nein: Uninteressant.

Nun denkt diese Person darüber nach den
entstandenen wirtschaftlichen Schaden einzuklagen. Könnte er
damit erfolg haben?

Tja, ohne Antwort auf die obigen Fragen… Sollte die Antwort auf ale Fragen ja gewesen sein, gibt es einen Anspruch aus der Sachmangelhaftung. Aber für

Schreck laß nach: Ist jemand verletzt worden?

Oder was soll die Produkthaftung damit zu tun haben?

Gruß,
Christian

Sorry , bis Du Dir sicher das die Produkthaftung
nur für Sach-/Personenschäden aufkommt ?
Und nicht für „Folgeschäden“ die ein Produkt ausgelöst hast ?
Kannst Du mir dafür eine Quelle nennen ??
-Würde meinen Arbeitgeber bzw Rechtsabteilung brennend interessieren.

Das OLG,Hamm hat da im Juni2002 etwas anders entschieden.
Und es gäbe ja außer dem Produkthaftungsgesetz noch die EU-Richtlinie, die 2001 verabschiedet wurde. (Richtlinie ist aber kein Gesetz !)

-Aber grundsätzlich:
Wenn ich eine Software installiere, kommt meistens
dieser Bildschirm, mit „Nutzungsbedingungen“
(dort wo man das Häkchen setzen muß „akzeptieren“
und so schnell auf „weiter“ klickt"… *megagrins*)

Aber die Aussage von Christian (nicht ich) in Sachen „offiziellen Patch“ rundet es ziemlich ab.

Grundsätzlich, als Privatperson Software reklamieren oder Ansprüche geltend machen =
vergiß es.

Hallo nochmal,

Sorry , bis Du Dir sicher das die Produkthaftung
nur für Sach-/Personenschäden aufkommt ?

jawoll, zumindest wenn wir Produkthaftung im juristischen Sinne meinen.

Und nicht für „Folgeschäden“ die ein Produkt ausgelöst hast ?
Kannst Du mir dafür eine Quelle nennen ??

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prodhaftg/

Gruß,
Christian

Sorry hast vollkommen Recht,
Ich habe da einen falschen Begriff reingebracht.
Das Produkthaftungsgesetz ist nur für „körperliches“ da…

Neuer Begriff (dürfte es aber auch nicht sein)
Produktsicherheitsgesetz—
Da geht es nur um „ins Verkehrbringen“ und um die
CE-Komformitätserklärung.

Da müßte ich mal die Rechtsabteilung ansprechen…

Sorry nochmal, für die Irritation !

http://www.bartsch-partner.de/mb/texte/produkthaftun…

Ist glaube ich recht interessant…

Ich hake mich mal ein
Wie ist das (rein spekulativ), wenn auf der Packung eines Computerspieles stuende, dass es einen Mehrspielermodus gaebe. Nachdem man das Spiel und sich die offiziellen Patches von der Herstellerseite installiert hat, liest man auf besagter Seite, dass der Mehrspielermodus noch in Entwicklung sei. Zwei Jahre spaeter schaut man noch mal auf die Seite, und da ist zu lesen, dass die Entwicklungsversuche fuer den Mehrspielermodus ein Jahr zuvor eingestellt worden seien. Das Spiel wurde aber nur deshalb gekauft, um auch mal auf den LANs der Freunde ein Spiel zu haben, das einem Spass macht (weil das Genre dieses Spiels einem mehr liegt als die sonst ueblichen Spiele oder so).

Bis denne
Schnoof

Genau dieser Fall ist ähnlich passiert…
Der Nachfolger eines Simulationsaufbau-Spiels wurde so angepriesen.
-Leider aber nicht auf der Verkaufsverpackung.
Das sorgte für eine aussergerichtliche Einigung.

Auf jedenfall hat es konkret bedeutet, das man das Spiel zurückgeben
konnte. (Begr. Irreführende Angaben - Verbr.SchG)
Problem ist nur:
Lieferant musste nur für den Zeitwert aufkommen…d.h.
Ich kaufe ein Spiel für 44,95 und nach ein paar Monaten kostet es
nur noch 21,95 -> Das wäre dann mein Erstattungsbetrag.

Darum ist es zwar ärgerlich, aber es soll ja Hersteller geben,
die bei berechtigter Kritik ein entsprechendes Trostpflästerchen
spendieren.
Denn so wie es im Wald hineinschallt, so schallt es auch hinaus.

Ach ja und bevor ich es vergesse:
Gerade bei Software gibt es zig Besonderheiten.
aber das würde zuweit führen.

Fazit: Ich würde das „einklagen“ vergessen…deren Atem ist länger.
Ein Brief kann da eher Wirkung zeigen.
Und wir reden hier von vielleicht max 75 Euro Wert.
*grins*

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Hallo.

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten. Ich denke ganz wichtig ist eine weitere Frage in diesem Zusammenhang. Besteht überhaupt eine Verbindung zwischen Produzent und Konsument? Schließlich kauft man das Spiel ja beim Händler und nicht beim Hersteller. In diesem Sinne kann doch der Hersteller nicht belangt werden oder? Oder gibt es da irgendwelche Durchgriffsmaßnahmen doer so? Herstellerhaftung geht doch nur über Produkthaftung, und die haben wir ja schon ausgeschlossen.

http://www.bartsch-partner.de/mb/texte/produkthaftun…

Ist glaube ich recht interessant…

Im Grunde bschäftigt sich der Artikel schon mit dem Thema. Allerdings geht es da um Software, die auch tatsächlich einen Schaden verursachen kann, d.h.: Software im Medizinischen Bereich, Software die Steuert regelt etc. und Software die Sichert. Aber alles auf den gewerblichen Bereich gemünzt. Ich denke Spiele fallen nicht unter diesen Bereich.

Besteht

überhaupt eine Verbindung zwischen Produzent und Konsument?
Schließlich kauft man das Spiel ja beim Händler und nicht beim
Hersteller. In diesem Sinne kann doch der Hersteller nicht
belangt werden oder? Oder gibt es da irgendwelche
Durchgriffsmaßnahmen doer so? Herstellerhaftung geht doch nur
über Produkthaftung, und die haben wir ja schon
ausgeschlossen.

Ohne zu weit auszuschweifen:
Erste Adresse sollte immer der Verkäufer sein (und beliebte Taktik
ist dann der Verweis auf den Hersteller -was nicht rechtens ist).
Aber ich kann auch direkt beim Hersteller reklamieren und in diesem
Fall würde es mehr Sinn machen.
Da der Verkäufer ja nur den Vertrieb übernommen hat, aber für
den „geistigen Inhalt“ eigentlich nichts kann.

Ich denke so ist es am verständlichsten.

ICH HABS----
Nachdem ich mal beim Frühstück Leute gefragt haben, die
sowas wissen…

BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Hersteller kündigt Mulitplayer an = ich kaufe es genau deswegen
Multiplayer gibt es nicht = Beschaffenheit fehlt

Wer die Diskussion mal verfolgen will kann sich hier ein Bild machen. http://soldner.jowood.com/forum/showthread.php?s=&th…

Wie man sieht geht es wirklich um ein rein theoretisches Problem. Und wie man sieht sind da eine ganze Menge „Pseudorechtsexperten“ unterwegs. Was haltet ihr von der Sache?

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Aber ich kann auch direkt beim Hersteller reklamieren und in
diesem
Fall würde es mehr Sinn machen.
Da der Verkäufer ja nur den Vertrieb übernommen hat, aber für
den „geistigen Inhalt“ eigentlich nichts kann.

Ich denke so ist es am verständlichsten.

Hmmm, und gerade das Thema interessiert mich. Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage könnte man an den Hersteller rangehen? Das verstehe ich net ganz. Da besteht doch keine vertraglich Verbindung oder?

Gruß

Sebastian

Der Multiplayer ist aber da. Und erfunktioniert bei fast allen Spielern. Das ist ja auch so eine interessante Frage. Der Hersteller einer Software kann ja nicht sicher stellen, dass die Software auf allen Systemen weltweit einwandfrei läuft. Bugs gibt es in jeder Software. Und vielfach läuft das Spiel auch nicht, weil Systeme schlecht konfiguriert sind. Wie also soll da ein Beweis angetreten werden. Sonst kann ja quasi jeder der das Spiel nach nem halben Jahr nicht mehr haben will einfach einen alten Treiber installiern, oder im Treiber eine Funktion deaktivieren, und schon hat er Anspruch auf Schadensersatz.

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Schadensersatz? Welcher Schaden ?

Nun denkt diese Person darüber nach den
entstandenen wirtschaftlichen Schaden einzuklagen. Könnte er
damit erfolg haben?

Hallo,

der springe Punkt ist doch:

Welcher wirtschaftliche Schaden ist denn eingetreten ?

Wenn ein Spiel nicht läuft, dann ärgere ich mich bestenfalls, aber mir entsteht doch kein finanzieller Schaden dadurch, dass ich dieses Spiel nicht spielen kann.

Gruß

Matthias

Naja diejenige Person beruft sich darauf für das Spiel einen Server gekauft zu haben. Und die Zeit und die Kosten (Strom, Internet) für das runterladen und installieren der Patche will er auch in Rechnung stellen.

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