Computerspielerei oder Urkundenfälschung ?

Hi

Mal angenommen jemand hat Bierlaune , übermut und Unsinn im Sinne und sucht im Internet über diverse Suchmaschinen Diplome , Urkunden etc , beispielweise sowas hier :

http://www.acustica-godel.ch/Diplome_EINEV.JPG

lädt diese auf den Computer und bearbeitet diese mit entsprechenden Programmen und tauscht den Namen gegen seinen Eigenen aus , druckt diesen Spass aus und Dekoriert damit seinen Partyraum .

handelt es sich hierbei um eine harmlose Computerspielerei oder steht er auf der Grenze zum Thema Urkundenfälschung

Dankend

Toni

Hallo

„§ 267 StGB
Urkundenfälschung.(1) Wer zur TÄUSCHUNG IM RECHTSVERKEHR eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

durch das Urkundenandiewandhängen findet keine Täuschung im Rechtsverkehr statt, deshalb noch nicht einmal die Erfüllung des Tatbestandes. Von der Wand abnehmen und sich dann damit bei einem Einstellungsgespräch als Prof. Dr… blablabla ausgeben, würde den Tatbestand erfüllen.

Iru

Hallo

„§ 267 StGB
Urkundenfälschung.(1) Wer zur TÄUSCHUNG IM RECHTSVERKEHR eine
unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder
eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.“

durch das Urkundenandiewandhängen findet keine Täuschung im
Rechtsverkehr statt, deshalb noch nicht einmal die Erfüllung

die tatsächliche täuschung ist doch überhaupt nicht merkmal des objektiven tatbestandes ?! auf sie kommt es also nicht an…
du meinst wohl eher, im zeitpunkt der tathandlung fehlt die für das delikt erforderliche subjektive vorstellung, den rechtsverkehr zu täuschen, damit dieser rechtsgeschäftliche handlungen vornimmt ?!

Hallo,

die tatsächliche täuschung ist doch überhaupt nicht merkmal
des objektiven tatbestandes ?! auf sie kommt es also nicht
an…

Wer sagt denn das Gegenteil?
Meinst du nicht, dass du ein einfaches Problem verkomplizierst?
Gib doch dem UP einfach mal eine Antwort.

Iru

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Wer sagt denn das Gegenteil?

Urkundenandiewandhängen findet keine Täuschung im Rechtsverkehr statt

dann war dieser teilsatz ziemlich überflüssig, wenn es doch auf eine täuschung nicht ankommt…

Meinst du nicht, dass du ein einfaches Problem
verkomplizierst?

ich dachte, es sollte wenigstens richtig sein…