Liebe Wissenden,
ich bin seit über einem Jahr arbeitslos und bekomme nun eine Chance, als freier Mitarbeiter zu arbeiten - als Consulter.
Nun bin ich aber überfragt, was ich von Rechts wegen alles einleiten muss.
Sicher muss ich mich beim Arbeitsamt abmelden. Aber was ist mit der Krankenkasse, der Renten- AL- Versicherung ? Was möchte das Finanzamt wissen ?
Die Vergütung soll 300,- Euro täglich betragen. Da der Arbeitsort 600 km von meinem Heimatort entfernt ist, fällt mir natürlich die Kostenrechnung schwer. Es ist ein Bauleitungsjob mit entsprechender Fahrtätigkeit. Sollte ich tatsächlich 25 Cent/km kalkulieren ?
Ihr merkt, ich habe meine Schwierigkeiten.
Könnt ihr mir mit Wissen oder Erfahrungen helfen ?
Beste Grüße
Uwe
Hi Uwe,
rechtlich gibt es ja nur zwei Möglichkeiten: entweder Du bist Angestellter (=abhängig beschäftigt) oder Unternehmer (selbstständig) - Achtung: Scheinselbstständigkeit ausschließen!
In beiden Fällen musst Du Dich VOR Aufnahme der Tätigkeit beim Arbeitsamt abmelden. Bist Du angestellt, macht alles weitere der Arbeitgeber.
Als Selbstständiger musst Du zuerst ein Gewerbe anmelden, Dich selbst kranken- und pflegeversichern (privat oder gesetzlich), Dich bezüglich weiterer Absicherung nach gründlicher Recherche für Deinen Weg entscheiden und für Dich betriebswirtschaftlich kalkulieren, wieviel Du verdienen musst, damit der Laden brummt. D. h.: Du musst ermitteln, welche Kosten und wieviel Du in Rechnung stellen musst, damit sich Dein Aufwand lohnt.
Generell scheint ein sog. Existenzgründerseminar odgl. eine gute Massnahme VOR dem Schritt in die Selbstständigkeit zu sein - ob heute ein Auto für 25 Cent je km kostendeckend zu fahren ist, wage ich zu bezweifeln und mit einem Tagessatz von 300 ? kalkuliert ein „echter“ Consultant m. W. auch nicht.
Hi Uwe,
„Consulter“ ist ein Begriff wie Beamter. Über das was du tatsächlich machst sagt er wenig aus. Prüfe erstmal, ob du evtl. unter den Begriff der „Freiberufler“ fällst.
Wenn man Freiberufler ist, berechnet man keine Fahrtkosten, sondern diese sind als Kosten im Stundensatz eigentlich mitkakluliert.
Zudem, wenn der Einasatzort 600km weg ist, würde ich mir dort eine Pension für 30 - 40 euro die Nacht suche. Ist körperlich leichter und finanziell besser zu ertragen als jeden Tag hin und herzudüsen!
300 Euro am Tag bei ca. 22 Arbeitstagen ergäbe 6600 Euro im Monat. Dafür würd ich es machen.
Da kannst du dich auch privat versichern und alles, beachte daß du Rücklagen für Steuern bildest. Wenn du dich direkt beim Finanzamt meldest, wird man dir dort eine Steuervorausszahlung abverlangen, achte, daß du einen StB zu hilfe nimmst, der alle Freibeträge und betrieblichen Ausgaben vorher mit einberechnet, damit du nicht gleich 55% Vorausszahlung leisten musst.
gruss
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Also, auch noch ein paar anregungen:
-
Du bis z. Z. Arbeitslos? Dann schreibe ein plausibles Konzept (am besten mit einer Bestätigung deines Auftraggebers etc.) und beantrage beim Arbeitsamt Überbrückungsgeld.
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Sicher dich ab. Es klingt verdammt nach Scheinselbstständigkeit…
-
Pkw: Du wirst sicher nicht jeden Tag die 600km fahren. Wie oft in der Woche hast du das vor? Wenn der Mittelpunkt deines Lebens dein bisheriger Wohnort bleibt, so sind die Fahrten dorthin und die Übernachtungen dort Betriebsausgaben. Je nach häufigkeit der Fahrten wirst Du in punkto Pkw das Problem bekommen, ob der Wagen notwendiges Betriebsvermögen ist oder nicht.
Bist Du Freiberufler oder Gewerbetreibender? Wenn Du Gewerbetreibender bist, so hast du Dich beim Gewerbeamt anzumelden. Die leiten die Sachen ans Finazamt weiter und dieses wird dir einen Betrieberöffnungbogen zusenden.
Bist Du Freiberufler, so hast du Dich selbst beim Finanzamt zu melden und einen Betrieberöffnungsbogen anzufordern.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Hallo,
vielen Dank für Eure guten Tips.
Ich glaube, das wirklich hinderliche an der ganzen Sache ist, daß die Tätigkeit nur für 3 Monate gebraucht wird und ich würde das freiberuflich machen wollen. Ich kann mich doch aber schlecht für diese kurze Zeit privat versichern. Ich sehe da irgendwie nicht durch. Kann ich nicht einfach in meine Krankenkasse einzahlen und auch in die Rentenkasse ? Was ist, wenn die 3 Monate vorbei sind ?
Fragen über Fragen.
Gruß
Uwe
Hallo,
vielen Dank für Eure guten Tips.
Ich glaube, das wirklich hinderliche an der ganzen Sache ist,
daß die Tätigkeit nur für 3 Monate gebraucht wird und ich
würde das freiberuflich machen wollen. Ich kann mich doch aber
schlecht für diese kurze Zeit privat versichern. Ich sehe da
irgendwie nicht durch. Kann ich nicht einfach in meine
Krankenkasse einzahlen und auch in die Rentenkasse ? Was ist,
wenn die 3 Monate vorbei sind ?
Fragen über Fragen.
Fragen über Fragen? Nein keineswegs! Denn Fragen über Fragen tauchen auf, wenn nichtt alle wesentlichen informationen vorhanden sind.
Hier: daß es nur drei monate sind.
Kurz mach garnix, und gebe das Einkommen am jahresende bei der ESt.Erklärung an, die du zusammen mit deiner Frau erstellst. Für die Zeit solltest du dich aber beim AA abmelden.
gruss
Auch Hallo,
Ja - Du hast Recht. Dieses entscheidende Kriterium (nur 3 Monate) habe ich vergessen.
Nichts machen - ja gut - ich bin doch aber dann in dieser Zeit nicht krankenversichert bzw. rentenversichert. Diese Versicherungen bezahlt doch das Arbeitsamt - oder ? Wegen der Steuer mache ich mir garkeine Sorgen. Das kann ich alles bei der Steuererklärung angeben.
Gruß
Uwe
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Hi Uwe,
ich habe mir Deine Artikel und die bisherigen Antworten angeschaut. Du bist doch sicherlich gesetzlich krankenversichert. Für die 3 Monate solltest Du auf keinen Fall Dich privat versichern, denn Du kommst dort nur mit einer langen Kündigungsfrist wieder raus. Gehe zu Deiner Krankenkasse und lege den Vertrag, den man Dir angeboten hat, vor. Mir riecht das Ganze auch sehr stark nach Scheinselbständigkeit. Anhand bestimmter Kriterien des Vertrages kann die Krankenkasse prüfen, ob Du in einem Beschäftigungsverhältnis sein wirst oder eben doch selbständig. Wenn selbständig, dann hast Du die Möglichkeit, Dich für diese 3 Monate freiwillig weiter zu versichern. Aber Achtung, wenn Du Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bekommst, wird dieses Geld auch (zusätzlich zum Einkommen aus der Selbständigkeit) bei der Beitragsbemessung hinzu gerechnet. Ab 2004 nicht mehr, die gesetzliche Vorschrift wird geändert. Wenn Du selbständig sein wirst, musst Du Dich unbedingt bei der Rentenversicherung freiwillig weiter versichern. Es gibt einen Mindestbeitrag, das reicht für die kurze Zeit. Infos gibt es bei jedem Versicherungsamt.
Viel Glück!
Benita
Doch wegen der Steuer mußt Du schon was machen: Wenn Du Dein Gewerbe (sofern es nicht freiberuflich ist…schon geprüft?) nicht anmeldest, kommst Du Deiner Meldepflicht nicth nach, was schlimmstenfalls zu einem Zwangsgeld führt. Zudem mußt Du vorher abschätzen, welche Umsätze Du im Jahr ca. erzielst. Bist Du kein Kleinunternehmer, so mußt Du als Existensgründer monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Beim AA mußt Du Dich wohl abmelden, daDu sonst auch hier Deine Meldepflicht verletzt. Konsequenz wäre wohl ein gerichtliches Verfahren, da Du die ganze Sache ja mutwillig gemacht hast…etc. Krankenversicherung: Wenn Du Dich nicht selbst versicherst und es passiert dir was, z.B. schwerer Unfall auf dem Weg zum Auftraggeber, so kommt das AA wohl dahinter, das Du eine Beschäftigung hast. Somit würde die KK nicht zahlen und Du hättest warscheinlich die anfallenden Arztkosten selbst zu tragen…
Gruß
XxMindstylerxX
Auch Hallo,
Ja - Du hast Recht. Dieses entscheidende Kriterium (nur 3
Monate) habe ich vergessen.
Nichts machen - ja gut - ich bin doch aber dann in dieser Zeit
nicht krankenversichert bzw. rentenversichert. Diese
Versicherungen bezahlt doch das Arbeitsamt - oder ? Wegen der
Steuer mache ich mir garkeine Sorgen. Das kann ich alles bei
der Steuererklärung angeben.
Gruß
Uwe