Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob es in den Jahren 1968-1970 schon die absolute Verjährungsfrist gab?
Es geht um damaligen „Contergan-Prozess“ - ich finde ständig sich widersprechende Fakten, mal, dass der Prozess eben fast wegen dieser Frist beendet gewesen wäre (Prozess dauerte zu lang), mal, dass es genau diese Frist damals noch gar nicht gab.
Hat jemand Ahnung?
Winter