Contractor usa >> deutschland

liebes forum,

ich benötige ganz dringend hilfe zu oben genanntem thema. hatte schon einmal
das thema „immigration usa >> deutschland“ ins forum gestellt. nun stellt sich
aber ein sehr spezielles problem auf:

viele der amerikanischen job-interessenten möchten als sogenannte contractor
arbeiten. so, damit geht nun das behörden-spießrutenlaufen erst richtig los…

anders wie bei angestellten ist ja nicht die agentur für arbeit zuständig,
sondern ausschließlich die ausländerbehörde. aber angeblich müssen diese
contractor hier in deutschland auch ein gewerbe anmelden…

klingt logisch. aber da kommt ja kein mensch, wenn damit soviel aufwand
verbunden ist…!!! vor allem: wie verhält es sich in diesem fall mit der
besteuerung…?

muß für einen contractor dann bei jeder buchung wieder ein neues
aufenthaltsrecht beantragt werden…? und wie ist das zwischenzeitlich mit dem
gewerbe? muß das dann auch jedesmal neu angemeldet werden…?

in unserem bereich gibt es massenhaft agenturen, die (u.a. nicht
eu-)arbeitskräfte vermitteln bzw. vermieten, von denen viele als sogenannte
„contractor“ arbeiten. wie machen die das…??

einige der agenturen haben ihren sitz als limited in england. ist das der
trick…?

oder kann man davon ausgehen, daß die meisten dieser contractor im grunde
illegal hier arbeiten…??

auch bieten viele dieser agenturen seltsame verträge an, die ein mittelding
zwischen anstellung und selbständige mitarbeit darstellen (bezahlung nach
stunden, unbezahlter urlaub, dennoch sozialversicherung). laut auskünften
unserer rechtsanwälte sind solche verträge in deutschland aber nicht
zulässig…!?

wer weiß mehr über all diese dinge?

ich komme mir jedenfalls allmählich vor wie bei einem tanz, bei dem sich die
katze in den eigenen schwanz beißt…

elle

Hai Elle,

Ich hab in den USA als contractor gearbeitet, das ist im Prinzip nix anderes als Zeitarbeit. Sprich, der AN ist nicht bei der Firma direkt angestellt, sondern eben über ein „Subunternehmen“. Das hat aber nix mit Selbständigkeit zu tun.
Ich denke mal, daß dein Problem verschärft wird, wenn der AN als contractor in D arbeiten will, deswegen vielleicht mal mit ihm reden was eigentlich seine Gründe für diesen Wunsch sind. Ich gehe mal davon aus, daß der Betreffende auch nicht weiß, welchen Behördenirrsinn er mit seinem Wunsch auslöst.

Ralph

Hallo Ralph,

vielen Dank für Deinen blitzeschnellen Beitrag zu meinem Thema! :smile:

Könntest Du vielleicht noch einen Anhaltspunkt darüber geben, inwiefern sich ein
Angestelltenverhältnis hier in Deutschland zu einem Contractor-Vertrag in den USA
unterscheidet? Vielleicht kann ich ja mit diesem Wissen versuchen, einige
Bewerber von einer Angestellung zu überzeugen. :wink:

Zeitarbeit in Deutschland meint ja meistens ein zeitlich befristetes
Angestelltenverhälntis, wohingegen ich persönlich die Tätigkeit als „Contractor“
mit freiberuflicher Projektarbeit gleichgesetzt hätte.

Ich befürchte, daß für die meisten Bewerber aus USA erst einmal ein kleiner
Schock darüber entstehen würde, was bei einem Angestelltenverhälntis in
Deutschland zum Schluß netto übrig bleibt. Was meinst Du?

Lieben Dank auf jeden Fall!

elle

Hallo Ralph,

vielen Dank für Deinen blitzeschnellen Beitrag zu meinem
Thema! :smile:

gern geschehen, bin halt ein schneller :smile:)

Könntest Du vielleicht noch einen Anhaltspunkt darüber geben,
inwiefern sich ein
Angestelltenverhältnis hier in Deutschland zu einem
Contractor-Vertrag in den USA
unterscheidet? Vielleicht kann ich ja mit diesem Wissen
versuchen, einige
Bewerber von einer Angestellung zu überzeugen. :wink:

Naja, vom meinr Sicht aus war der Unterschied einfach, daß ich eben nicht bei menem Arbeitgeber angestellt bin, wodurch der für mich keinerlei Sozialabgaben zahlen muß, ich nicht unter den Tarifvertrag falle, eine Kündigungsfrist von ca. 5 Minuten möglich wäre etc.

Zeitarbeit in Deutschland meint ja meistens ein zeitlich
befristetes
Angestelltenverhälntis, wohingegen ich persönlich die
Tätigkeit als „Contractor“
mit freiberuflicher Projektarbeit gleichgesetzt hätte.

Nein, ein contractor muß nicht zeitlich begrenzt sein, ich kenne Leute, die seit vielen Jahren immer bei der gleichen Firma arbeiten, aber eben als contractor. Nach US-Recht geht das, in Deutschland ist es ja begrenzt, soweit ich weiß.

Ich befürchte, daß für die meisten Bewerber aus USA erst
einmal ein kleiner
Schock darüber entstehen würde, was bei einem
Angestelltenverhälntis in
Deutschland zum Schluß netto übrig bleibt. Was meinst Du?

Könnte sein. Andererseits, wenn der Gute länger bei euch arbeitet muß er auf jeden Fall die deutschen Steuern bezahlen, unabhängig davon, in welcher Form er angestellt ist.
Ich wäre auf jeden Fall vorsichtig damit, ihn als selbständigen auszugeben, wenn er nur und auschließlich für euch arbeitet. Bei Scheinselbständigkeit hört für die Behörden m. M. der Spaß auf.

Lieben Dank auf jeden Fall!

nochmals, gern geschehen

Ralph

vielen dank nochmals :smile:

das problem ist ja gerade, daß wir alles richtig machen möchten - und das wird
einem aber ganz schön schwer gemacht…