liebes forum,
ich benötige ganz dringend hilfe zu oben genanntem thema. hatte schon einmal
das thema „immigration usa >> deutschland“ ins forum gestellt. nun stellt sich
aber ein sehr spezielles problem auf:
viele der amerikanischen job-interessenten möchten als sogenannte contractor
arbeiten. so, damit geht nun das behörden-spießrutenlaufen erst richtig los…
anders wie bei angestellten ist ja nicht die agentur für arbeit zuständig,
sondern ausschließlich die ausländerbehörde. aber angeblich müssen diese
contractor hier in deutschland auch ein gewerbe anmelden…
klingt logisch. aber da kommt ja kein mensch, wenn damit soviel aufwand
verbunden ist…!!! vor allem: wie verhält es sich in diesem fall mit der
besteuerung…?
muß für einen contractor dann bei jeder buchung wieder ein neues
aufenthaltsrecht beantragt werden…? und wie ist das zwischenzeitlich mit dem
gewerbe? muß das dann auch jedesmal neu angemeldet werden…?
in unserem bereich gibt es massenhaft agenturen, die (u.a. nicht
eu-)arbeitskräfte vermitteln bzw. vermieten, von denen viele als sogenannte
„contractor“ arbeiten. wie machen die das…??
einige der agenturen haben ihren sitz als limited in england. ist das der
trick…?
oder kann man davon ausgehen, daß die meisten dieser contractor im grunde
illegal hier arbeiten…??
auch bieten viele dieser agenturen seltsame verträge an, die ein mittelding
zwischen anstellung und selbständige mitarbeit darstellen (bezahlung nach
stunden, unbezahlter urlaub, dennoch sozialversicherung). laut auskünften
unserer rechtsanwälte sind solche verträge in deutschland aber nicht
zulässig…!?
wer weiß mehr über all diese dinge?
ich komme mir jedenfalls allmählich vor wie bei einem tanz, bei dem sich die
katze in den eigenen schwanz beißt…
elle

