COO als Titel vor Bestellung zum Vorstand

Moin,

ich habe eine Frage zum Führen eines Titels als COO (Chief Operating Officer) vor Bestellung zum Vorstand.

a.) Ist das gesellschaftsrechtlich zulässig
b.) muss ein Zusatz dazu, wie beispielweise „desig. Vorstand“

Danke für eure Antworten
E.

Geltungsbedürfnis
Hallo,

derartige Titel sind was für geltungssüchtige Karrieristen, die ihre Visitenkarte mit irgendwelchen wichtig klingenden Anglizismen füllen wollen. Gesellschaftsrechtlich ist das völlig irrelevant.

Als Titel hat dies nur soweit Relevanz, wie es dem betriebsinternen Umgang entspricht - ggfs. auch im Umgang mit Kunden.
Mit offiziell zu tragenden Titeln wie zB akademische Grade ist das nicht vergleichbar. Und die Abkürzung " design." im Zusammenhang mit Vorstand ist einfach nur besonders lächerlich.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

derartige Titel sind was für geltungssüchtige Karrieristen,
die ihre Visitenkarte mit irgendwelchen wichtig klingenden
Anglizismen füllen wollen.

es gibt genug Kunden, die nicht mit Personen unter der Ebene XY sprechen/verhandeln wollen. Insofern kann es durchaus sinnvoll sein, dem Gegenüber den Eindruck zu vermitteln, daß man in der richtigen Liga spielt, um überhaupt ernstgenommen zu werden.

Mit offiziell zu tragenden Titeln wie zB akademische Grade ist
das nicht vergleichbar. Und die Abkürzung " design." im
Zusammenhang mit Vorstand ist einfach nur besonders
lächerlich.

Je nach Größe und Branche des Unternehmens ist das durchaus üblich. So wird nicht selten zukünftigen Vorstandsmitgliedern im Bankgewerbe auferlegt, eine Ehrenrunde zu drehen (Versagung der Erlaubnis nach §§ 32/33 KWG). Diese „Schmach“ wird den Leuten dann mit dem Titel „designiertes Vorstandsmitlied und Generalbevollmächtigter“ versüßt.

Gruß
C.

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