Copryright

Nehmen wir mal an, jemand schreib auf seiner HP einen Satireartikel über das Copyright, indem die Musikindustrie auf die Schaufel genommen wird.
Und nehmen wir jetzt an ca. 1 Jahr später erscheint der Artikel in einer Zeitschrift, ohne Quellenangabe und ohne Rücksprache mit dem Urheber zu halten.
Die Zeitschrift - um es lustiger zu gestalten - ist eine Musikzeitschrift und kürzt, noch einige Begriffe raus um nur ja niemenden zu verärgern.
Ansonsten wird der Artikel aber 1:1 kopiert.

Frage 1: Was kann man in einem solchen Fall tun.
Um es schwieriger zu gestalten…
Der Urheber wäre, sagen wir mal Österreicher.
Die Musikzeitschrift wäre eine deutsche Zeitung bzw. eine deutsche Internetplattform mit Printausgaben.

An wen könnte sich der Österreicher jetzt wenden um sein Recht durchzusetzen ?
Handelt es sich überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung ?
Darf man ungefragt diverse kritische Sachen aus einem Artikel entfernen.
Zählt die Ausrede: Das haben wir irgendwo im Internet gefunden und einfach gedruckt?

Danke für etwaige Auskünfte um mein Wissen in dieser Materie zu vertiefen.

LG
Manfred

Hallo Manfred,

nein, die Ausrede „Ist aus’m Internet“ gilt beim deutschen Urheberrecht nicht. Deswegen solltest du gleich das Wort „Copyright“ aus deinem Kopf streichen, denn da hapert es bei vielen Internetbenutzern und die haben auch noch ein veraltetes US-Gesetz im Kopf, das längst nicht mehr gilt.

Ich würde sagen - je nach Anspruch - schreibt man denen eine Rechnung oder läßt den Anwalt seine Rechnung schreiben - mit Unterlassungsaufforderung.

Gruß!

Horst

urheberrecht
hi,

mache es so wie dieser herr: /t/wie-gegen-plagiat-vorgehen/5527127
er hat eine rechnung geschrieben.

schöne grüße
ann

danke für die Auskunft.
Wünsche euch noch einen schönen Tag !!

Lg
Manfred