Coputerrecht und -Pflicht bei Dateinamen

Hallo allerseits,

ich finde kein passendes Brett. Hier sind aber mglw. Fachleute für Rechte und Pflichten anzutreffen:
Kennt sich jemand mit Vorschriften im Bezug auf gesetzeskonforme Dateibenennung aus? Es geht um die hausinterne Datenstruktur eines beliebigen Herstellers von technischen Geräten, die ja nach DIN, ISO und FDA nicht einfach wild durcheinander gewürfelt sein sollte. Diese soll neu überdacht werden und dazu benötigt man Diskussionsansatzpunkte wie z.B. Vorschriften in der Dateinamensgebung, sofern es sowas überhaupt gibt.
Hat jemand Erfahrung damit? Links genügen mir.

bye
Micha

Hallo,

nein eine generelle Vorschrift gibt es nicht. Es ist jedermann selbst überlassen wie er Ordnung auf in seinen Systemen hält. Es ist der Sekretärin ja auch nicht vorgeschrieben, wie sie die ganz normalen Ordner zu beschriften hat, die bei ihr im Regal stehen.

Allerdings kann es sein, dass in manchen Bereichen die Namensgebung vorgeschrieben ist. Insbesondere, wenn diese Dateien zwischen Firmen ausgetauscht werden. Ich denke da z.b. an Meldungen ans Finanzamt etc.

Gruß

Phoebe

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Hallo Micha,

Kennt sich jemand mit Vorschriften im Bezug auf
gesetzeskonforme Dateibenennung aus? Es geht um die
hausinterne Datenstruktur eines beliebigen Herstellers von
technischen Geräten, die ja nach DIN, ISO und FDA nicht
einfach wild durcheinander gewürfelt sein sollte.

Das get schon aus technischen Gründen nicht.

Das Format für Dateinamen wird durch das Betriebssystem (BS) definiert. Vor gar nicht so langen Zeit gab es noch BS welche nur das 5.3-Furmat kannten (5 Zeichen für den Namen; 3 Zeichen für den Dateityp [meist auch vom BS vordefiniert]).
MS-DOS kennt nur das 8.3-Format. Seit WIndows95 darf der Dateiname inkl. Dateityp zwar 254 Zeichen lang sein, aber auch die Pfadangaben (Laufwerk + Ordner + Dateiname) sind auf 254-Zeichen beschränkt.
Andere BS können da mehr.

Hinzu kommt, dass manche Dateinamen fest in Programmen vorgeben sind (z.B. Logdateien) …

Wie du siehst würde eine verbindliche Norm schon an den technischen gegebenheiten scheitern, bzw. müsste sich auf das 5.3-Format beschränken …

Die Frage nach DER Dateistruktur tauch hier bei W-W-W öfters auf, allerdings gibt es dazu keine allgemein gültige Antwort.

Grundsätzlich sollten Dateien, welche auch ausser Haus verwendet werden, keine Umlaute und Sonderzeichen beinhalten, also nur aus Buchstaben und Zahlen zusammengesetzt sein. Zudem sollte man auch davon ausgehen, dass Gruss/Kleinschreibung nicht unterschieden werden kann.

MfG Peter(TOO)