ein hartz4-empfänger machte eine schulung zum web-programmierer und erstellte nebenbei seine homepage. dabei wusste er nicht, welche preise er für web-programmiereung nehmen sollte und schaute sich im internet um. er sah eine ähnliche seite und kopierte sich den textinhalt (preisliste) in seiner page.
am 24.12.2008 bekam er eine e-mail von der person mit der ähnlichen seite:
er sollte die webseite sofort schließen und 599,- überweisen, wegen urheberrechtverletzung am textinhalt - angeblich ist ein kunde dieser person abgesprungen.
es wurde die seite entfernt, aber kein geld überwiesen! und nun abgewartet!
Frage:
ist eine leistungs-/angebotsliste urheberrechtlich geschützt?
kann man der hartz4-person das geld abziehen?
welche rechte und pflichten haben die beteidigten?
teilweise wird vertreten, dass die Webseite (Webpage) oder jedenfalls der gesamte Webauftritt (Website) als Sammelwerk zu qualifizieren sei. Zumindest können eine Website oder Teile davon als Datenbankwerk, bzw. Datenbank i. S. d. §§ 4 Abs. 2 bzw. 87 a ff. angesehen werden, wenn die Anordnung des Stoffes methodisch bzw. systematisch erfolgt.
Hieran fehlt es jedoch, wenn es sich um eine bloße Zusammenstellung von Daten (Preisliste) handelt.
er sah eine
ähnliche seite und kopierte sich den textinhalt (preisliste)
in seiner page.
Dazu müsste man wissen, wie der Textinhalt genau aussah. Die reine Information unterliegt nicht dem Urheberecht, unter Umständen aber die textliche Darstellung. Wenn da also eine längere/kürzere Beschreibung der Leistung stand, die der Hartz-IV-Webdesigner einfach kopiert hat, dann war das sehr wohl eine Urheberrechtsverletzung.
ist eine leistungs-/angebotsliste urheberrechtlich geschützt?
Unter bestimmten Umständen ja. Da Du etwas von „Copy & Paste“ schreibst, scheint das doch eine ganze Menge Text gewesen zu sein - und das spricht für eine Urheberechtsverletzung.
Wie abziehen? Natürlich muss auch ein ALG2 Empfänger (soetwas ist hier wohl gemeint) für Rechtsverstöße den Kopf hinhalten. Oder hat der Narrenfreiheit?
welche rechte und pflichten haben die beteidigten?