Copy Right bei Bildern im im Internet

Hallo,

ein Radio-/ Fernsehsender fordert sein Publikum auf, Bilder zu einem bestimmten Ereignis auf dessen Homepage hochzuladen.
Unter den veröffentlichen Bildern steht ©"Name"(des Einsenders).

Dürfen solche Bilder unter Beibehaltung des ©"Name" an anderer Stelle weiter verwendet werden oder „gehören“ sie dem Sender?

Vielen Dank und Gruß
Chrissie

Hallo!

Dürfen solche Bilder unter Beibehaltung des ©"Name" an anderer
Stelle weiter verwendet werden oder „gehören“ sie dem Sender?

Weder - noch. Sie gehören dem Einsender. Ggf. hat der Seder irgendein Weiterverbreitungsrecht, aber dritte auf keinen Fall, so nicht extra eingeräumt.

lg,
M.

Wirklich???
Hallo Denker,

ich glaube, so einfach lässt sich das Ganze nicht beurteilen …

Hier sollte zunächst mail ein Blick in die AGB odgl. geworfen werden.

Der „Einsender“ des Bildes könnte ja auch sämtliche Rechte durch „Zustimmung“ abgetreten haben.

LG MrMOON

Der „Einsender“ des Bildes könnte ja auch sämtliche Rechte
durch „Zustimmung“ abgetreten haben.

Hallo Mr. Moon,

das kleine © hat zwar in Deutschland nicht wirklich die Bedeutung, ist aber in diesem Fall doch wohl ein kleiner Hinweis darauf, dass die Urheberrechte beim Einsender liegen.

Außerdem gilt im Zweifelsfall natürlich immer das Urheberrecht.

Gruß!

Horst

Hallo Max,

hab es mir auch so gedacht.

Recht des Urhebers, Recht am eigenen Bild
Mit der Einsendung von Foto-, Audio- oder Videodateien und ggf. zugehörigem Text (im Folgenden „Material“ genannt) stimmen Sie ausdrücklich einer unentgeltlichen Veröffentlichung im Internetangebot sowie im Fernseh- oder Radioangebot des XXX zu. […]

Das passt zu deiner Aussage!
Ggf. würde man den Sender anfragen und um Autorisierung der Benutzung durch den Besitzer fragen, der auf diesem Portal immerhin mit Namen genannt und sich registriert hat. Das wäre die absolut korrekte Variante.

Aber…
Ich sehe das jetzt mal rein pragmatisch: Jemand, der seine Bilder in ein öffentliches Medium hochläd, sollte damit einverstanden sein, dass sie weiter verbreitet werden.

MMn ist so ein Bild „freigegeben“, wenn es auf einer freiwilligen Basis veröffentlicht wird.

Grüße
Chrissie

Hallo!

Der „Einsender“ des Bildes könnte ja auch sämtliche Rechte
durch „Zustimmung“ abgetreten haben.

Drum sagte ich ja, der Radioender habe ggf. Weiterverbreitungsrechte. Aber das betrifft das Verhältnis zwischen Einsender und Radiosender und kann Dritten egal sein - solange nicht explizit ein Recht zur Weiterverbreitung eingeräumt wird, darf man sie nicht weiterverbreitebn, ganz gleich ob die Rechte beim Sender oder Einsender liegen.

Lg,
M.

Hallo1

Ggf. würde man den Sender anfragen und um Autorisierung der
Benutzung durch den Besitzer fragen, der auf diesem Portal
immerhin mit Namen genannt und sich registriert hat. Das wäre
die absolut korrekte Variante.

Man braucht die Zustimmung des Rechteinhabers, der in diesem Fall vermutlich der Einsender ist.

Ich sehe das jetzt mal rein pragmatisch: Jemand, der seine
Bilder in ein öffentliches Medium hochläd, sollte damit
einverstanden sein, dass sie weiter verbreitet werden.

Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Es gibt genug plausible Gründe, warum der Einsender sein Bild nur dort veröffentlicht haben will und nicht woanders. Und er hat das Recht dazu, das zu bestimmen.

MMn ist so ein Bild „freigegeben“, wenn es auf einer
freiwilligen Basis veröffentlicht wird.

Ist es aber nicht. Der Einsender kann sich einen Anwalt nehmen, denjenigen verklagen und wird mit allergrößter Wahrscheinlickeit gewinnen. Der Verlierer zahlt die Kosten. Und man sollte sich nicht darauf verlassen, daß das nicht passieren wird. Ist im Prinzip wie auch bei jeder Straftat: Natürlioh kann man ganz pragmatisch drauf bauen, daß man nicht erwischt wird - aber wenn man erwischt wird, ist man dran und der Pragmatismus zum Teufel.

Lg,
Max

Der „Einsender“ des Bildes könnte ja auch sämtliche Rechte
durch „Zustimmung“ abgetreten haben.

Sämtliche Rechte geht nicht, denn das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Nutzung ist eine andere Frage.

Bei der FAZ war erst ein Artikel, wo Firmen die Nutzungsrechte stehlen.

http://www.faz.net/s/Rub1A09F6EF89FE4FD19B3755342A3F…

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hi Max,

Ich rede hier nicht von facebook o.ä.
Es geht eher um Banales, „ich hab auch ein tolles Photo“

Es gibt genug plausible Gründe, warum der Einsender sein Bild nur dort :veröffentlicht haben will und nicht woanders.

Da stimme ich dir absolut zu.

Aber rein technisch schwirrt das Bild im Internet um den Globus ab Zeitpunkt der Veröffentlichung, egal wo. Irgendwann ist der Urheber nicht mehr erkennbar.

Google Bilder: Was soll ich denn dann machen?

Grüße
Chrissie

Hallo MrMoon,

Der „Einsender“ des Bildes könnte ja auch sämtliche Rechte durch :„Zustimmung“ abgetreten haben.

Das gilt wohl in diesen Fall nicht.

_Recht des Urhebers, Recht am eigenen Bild
Mit der Einsendung von Foto-, Audio- oder Videodateien und ggf. zugehörigem Text (im Folgenden „Material“ genannt) stimmen Sie ausdrücklich einer unentgeltlichen Veröffentlichung im Internetangebot sowie im Fernseh- oder Radioangebot des XXX zu.

Sie garantieren, dass Ihr Material frei von Rechten Dritter ist; insoweit stellt der oder die Einsendende den XXX von Ansprüchen Dritter frei. Sofern auf Ihrem Material Personen zu sehen sind, die erkennbar sind und bei denen es sich weder um Personen der Zeitgeschichte, noch um Beiwerk handelt, garantieren Sie, dass diese Personen mit der Einsendung und Verwendung durch den XXX im o.g. Umfang einverstanden sind. Soweit auf dem Material minderjährige Personen (unter 18 Jahren) abgebildet sind, benötigen Sie das Einverständnis deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten._

Danke und Grüße
Chrissie

Hallo

Aber rein technisch schwirrt das Bild im Internet um den
Globus ab Zeitpunkt der Veröffentlichung, egal wo. Irgendwann
ist der Urheber nicht mehr erkennbar.

Das ändert aber nichts an der Rechtslage: Er kann dagegen klagen und wird sehr wahrscheinlich gewinnen.

Google Bilder: Was soll ich denn dann machen?

Sie nicht hernehmen.

Gruß,
Max