Eine Frage die vielleicht nicht ganz hier in diese Rubrik passt:
Sind die Titel von Musikstücken eigendlich auch durch ein Copyrigt geschützt?
Beispiel: „Like a prayer“ (Madonna).
Was passiert, wenn man diesen Titel als Titel für einen Film oder ähnliches benutzen will?
Eigendlich ist dies ja keine Marke (in Gegensatz zu „Madonna“)sondern eine normale Satzkonstruktion. Oder sehe ich das falsch??
Klar sind die geschützt, für sowas bräuchte man die Genehmigung des Interpreten, was bei Madonna etwas schierig sein könnte .
Überleg mal, manche Sänger, die vor 20 Jahren mal eine Platte rausgebracht haben kriegen heute noch Geld wenn eine CD von denen verkauft wird, auch bekommen die Kohle, wenn Sampler rausgebracht werden, wo von verschiedenen Interpreten je nur 1 Song drauf ist, aber die müssen auf jeden Fall vorher gefragt werden. Um diese rechtlichen Sachen kümmert sich die Gema für Die Musiker drum! Wenn Du für Dich privat sowas machst kann Dir allerdings keiner was, Du darfst nur kein Geld damit verdienen, oder Du musst die Songs so verändern, dass sie nicht wiederzuerkennen sind .
ich glaube nicht, daß der Titel eines Liedes alleine schützbar ist.
Voraussetzung ist natürlich, daß keinerlei weitere textliche und musikalische Ähnlichkeit bestehen und kein Bezug auf das erste Werk genommen wird (das neue Werk also originär ist)… Letztendlich kann eine Lied- oder Gedichtszeile in den seltensten Fällen als einzigartiger Geniestreich durchgehen:smile:
Allerdings vermute ich schon, daß bei einer solchen Verwendung die Nutzung des Vorgängers meistens beabsichtigt ist, was dann natürlich schnell Grauzonen schafft.
Jo, sorry, das kommt davon, wenn man ein Posting nur überfliegt *g* hatte gedacht er wollte das Viedeo mit dem Lied ausstatten Titel und Titel sind halt doch 2 verschiedene Sachen )).
in Deutschland gibt es kein Copyright, dies ist eine Konstruktion des amerikanischen Rechts. In Deutschland wird jedes Werk durch das sog. Urheberrecht (geregelt u.a. im Urhebergesetz) geschützt, eine besondere Registrierung o.ä. ist dazu nicht notwendig. Der Urheber eines Werkes, zu dem natürlich auch der Titel gehört, ist automatisch Inhaber des Urheberrechtes und der Verwertungsrechte. Letztere kann er natürlich übertragen.
Das Urheberrecht erlaubt ausdrücklich Zitate, diese stellen keine Verletzung des Urheberrechtes dar. Der Umfang des Zitierrechtes ist teilweise strittig, einen Musiktitel zum Titel eines Filmes, Buches o.ä. zu machen verletzt das Urheberrecht aber keinesfalls.