Eine Frage bezüglich des Copyright, gibt es diesbezüglich eine Preisliste nachdem das Copyright verkauften wird, werden kann? Z.B. wenn eine Firma ein Logo bestellt und dieses dem Kunden zur Verfügung stellt liegt das Copyright ja bekanntlich bei der Fa. die dieses Logo erstellt hat. Wenn der Kunde nachfragt was denn das Copyright an diesem Logo kostet, wie reagiert man, bzw. gibt es dafür eine Preisrichtlinie? oder liegt das im eigenen ermessen.
Wenn ja gibt es für die Graphic Branche eine Copyright-Pricelist?
oder gibt es im Internet einen Wegweiser rund ums Copyright für Graphicer inkl. Preisvorgaben?
Guten Tag, sagt der Bauer, wenn er in die Stadt kommt.
Eine Frage bezüglich des Copyright, gibt es diesbezüglich eine
Preisliste nachdem das Copyright verkauften wird, werden kann?
Z.B. wenn eine Firma ein Logo bestellt und dieses dem Kunden
zur Verfügung stellt liegt das Copyright ja bekanntlich bei
der Fa. die dieses Logo erstellt hat.
Nicht unbedingt. Das Urheberrecht und das Copyright sind u.U. verschiedene Baustellen. Wäre der Leistungserstellende im Besitze des Copyright, könnte er ja das gleiche Logo auch an andere Firmen verticken, was sicher nicht das Ursprungsinteresse des Kunden wäre. Außerdem müsste sich der Kunde für jede Neuauflage bspw. von Briefbögen wieder eine Extralizenz beschaffen.
Wenn der Kunde nachfragt was denn das Copyright an diesem Logo
kostet, wie reagiert man, bzw. gibt es dafür eine Preisrichtlinie?
oder liegt das im eigenen ermessen.
Ich denke, der Verkauf der kompletten Rechte an einer Grafik unterliegt, wie so vieles, dem freien Spiel der Kräfte. Für den Endpreis der Rechte dürfte es ausschlaggebend sein, welcher Erstellungsaufwand hinter dem einzelnen Auftrag liegt. Ein Logo aus PunktPunktKommaStrich, das ein Anfänger mit jedem 08/15- Grafikprogramm hinbekommt, wird wohl nicht so teuer sein wie ein vollständiges corporate design mit allem Zipp und Zapp.
Für die Preisfindung wäre außer dem Aufwand, sprich, der erforderlichen Kreativität, noch zu berücksichtigen, welchen Verbreitungsgrad das Logo voraussichtlich erhalten wird. Wenn Microsoft sich entschlösse, sein nächstes Bananawareprodukt statt „Windows“ „Trapdoor“ zu nennen (wie passend!) und dafür ein Logo bei Dir bestellt, wird Deine Kalkulation anders ausfallen, als wenn die Dengelei August Fettenbrot einen Briefkopf für 80 Rechnungen im Jahr braucht.
Gruß kw
Ähm…
wenn ich Person X oder Agentur A beauftrage mir ein Logo
anzufertigen.
Heißt es, dass ich die ausschließlichen Rechte daran habe.
Nicht der, der es entwickelt hat-da es ja mein Auftrag war.
Durch den Vertrag der zwischen Agentur und Person geschlossen wird,
werden auch alle Rechte entsprechend übertragen.
Wahrscheinlich meinst Du das Urheberrecht.
Dort gibt es keine Preisliste, es wäre Ermessen.
Wenn ich also der Meinung bin ein tolles Logo etc entwickelt zu
haben und meine Rechte verkaufen will, muß ich mir klar sein
was ich dafür haben will.
Urheberrecht nicht übertragbar
Hallo Christian,
Wahrscheinlich meinst Du das Urheberrecht.
Dort gibt es keine Preisliste, es wäre Ermessen.
Wenn ich also der Meinung bin ein tolles Logo etc entwickelt
zu
haben und meine Rechte verkaufen will, muß ich mir klar sein
was ich dafür haben will.
das ist keine Ermessensfrage, ausser im Todesfall kann das Urheberrecht nach deutschem Recht UrhG §29 (http://www.urhg.de/par29/) nicht übertragen werden, es ist also nicht handelbar.
Gruss
Schorsch
Nicht so ganz
Hallo Christian,
wenn ich Person X oder Agentur A beauftrage mir ein Logo
anzufertigen.
Heißt es, dass ich die ausschließlichen Rechte daran
habe.
Nicht der, der es entwickelt hat-da es ja mein Auftrag war.
Durch den Vertrag der zwischen Agentur und Person geschlossen
wird,
werden auch alle Rechte entsprechend übertragen.
Ganz so einfach ist das leider nicht. Denn zunächst stellt sich die
Frage, ob überhaupt ein Urheberrecht entstanden ist (Stichwort:
Schöpfungshöhe). Falls ja, ist dieses mangels Übertragbarkeit
nicht verkäuflich, jedoch können Nutzungsrechte eingeräumt
werden. Sollte nichts vereinbart sein, hat man als Ersteller und
UrhR-Inhaber bei einer entsprechenden Auslegung sicher nicht
alle Nutzungsrechte (ausschliesslich) übertragen. Allerdings
hat der Kunde wohl regelmäßig die entsprechenden, für ihn wichtigen
übertragen bekommen, es sei denn, die Nutzung steht völlig ausser
Verhältnis zur Vergütung.
Gruß - Jaschiii
Unterschied zw. copyright & UrhR???
Hallo Okinaptz Uglwf,
Guten Tag, sagt der Bauer, wenn er in die Stadt kommt.
Richtig so!
Nicht unbedingt. Das Urheberrecht und das Copyright
sind u.U. verschiedene Baustellen.
Seit wann, warum und wie kommst Du darauf???
Copyright ist lediglich der englische Begriff für Urheberrecht.
Wäre der
Leistungserstellende im Besitze des Copyright, könnte er ja
das gleiche Logo auch an andere Firmen verticken, was sicher
nicht das Ursprungsinteresse des Kunden wäre. Außerdem müsste
sich der Kunde für jede Neuauflage bspw. von Briefbögen wieder
eine Extralizenz beschaffen.
Das mag nicht unbedingt im Sinne des Kunden sein, aber sehr wohl im
Sinne des Gesetzgebers.
Ansonsten hast Du bezüglich der Kalkulation durchaus recht.
Gruß - Jaschiii
Hallo Mac,
entschuldige bitte, aber zunächst muss ich Dir mal sagen, dass Dein
denglisch grausig ist und mehr Fragen aufwirft, als das es hilft.
Nimm es bitte nicht persönlich, ich kenne Dich ja schließlich nicht,
es geht nur um die Sache.
Eine Frage bezüglich des Copyright, gibt es diesbezüglich eine
Preisliste nachdem das Copyright verkauften wird, werden kann?
Das heisst in Deutschland (und ausserhalb von BBDO) immer noch
Urheberrecht. Und: ja, eine solche „Preisliste“ gibt es. Es handelt
sich dabei um die Vergütungstabelle im Anhang des Tarifvertrags
zwischen der AGD und einem anderen Grafikerverband, dessen Name mir
grade nicht einfallen will. Dort werden Berechnungsbeispiele für alle
möglichen Arten von Grafikleistungen entsprechend der gewährten
Nutzungsrechte aufgeführt.
Ist meines Wissens nach die einzige umfassende für Nichtjuristen
verfügbare Auflistung.
Z.B. wenn eine Firma ein Logo bestellt und dieses dem Kunden
zur Verfügung stellt liegt das Copyright ja bekanntlich bei
der Fa. die dieses Logo erstellt hat.
Falls überhaupt ein Urheberrecht besteht. Das ist in der
überwiegenden Zahl der Fälle in dieser Branche wohl nicht der Fall
(Stichwort Schöpfungshöhe), jedoch vertritt der AGD seit Jahren mit
einigem Erfolg die Auffassung, dass dem doch so sei. Der Vorteil
dabei ist, dass man die o.g. Vergütungstabelle direkt nutzen kann
(als Grundlage) und sie vor Gericht auch wie jeder andere
Tarifvertrag zur Orientierung herangezogen wird. Ausserdem muss man
dann seinem Kunden nicht erklären, warum man nicht direkt ein UrhR
hat, trotzdem aber eine angemessene Vergütung erlangen möchte.
Wenn der Kunde nachfragt
was denn das Copyright an diesem Logo kostet, wie reagiert
man, bzw. gibt es dafür eine Preisrichtlinie? oder liegt das
im eigenen ermessen.
Letzendlich wird es immer im eigenen Ermessen bleiben, jedoch kann
man sich orientieren und so ruinöses Preisdumping untereinander
verhindern. Die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten
richtet sich in der Regel nach der geplanten Art der Nutzung
(räumlich, zeitlich, inhaltlich). Denn wie Okinaptz Uglwf schon
richtig darstellte, macht es zunächst einen Unterschied, wer etwas
möchte. Aber auch dann kann interessant sein, dass der ursprüngliche
Kleinbetrieb mittlerweile international tätig ist und eine
Nachvergütung verlangt werden.
Die praktische Vorgehensweise kann ich Dir hier nicht abschliessend
schildern, so wie ich sie erfahren habe. Allerdings lässt sich sagen,
dass mit o.g. Vergütungsliste, der Broschüre für den Kunden (zum
besseren Verständnis) der AGD und einer enstrpechenden
Aufschlüsselung des Gesamtpreises durchaus ein vernünftiger Preis
sowie Verständnis erzielt werden kann.
Gruß - Jaschiii
nutzungsrechte
tach,
jaschii hat unten den richtigen und wichtigen begriff der „nutzung“
eingebracht.
kurz und bündig hier:
und hier zur kalkulation:
http://www.beinert.net/wissen/werkstattbriefe/kalkul…
gruß,
frank
Ahoi.
Nicht unbedingt. Das Urheberrecht und das Copyright
sind u.U. verschiedene Baustellen.
Seit wann, warum und wie kommst Du darauf???
Copyright ist lediglich der englische Begriff für
Urheberrecht.
Das kommt davon, wenn man sich nicht auf eine gemeinsame Sprache verständigt, Deutsch oder Englisch 
Wenn ein Ami oder zahmer Engländer von Copyright spricht, meint er sicherlich das, was wir unter Urheberrecht verstehen. Und dieses ist, wie sehr richtig geschroben wurde, in D nicht veräußerbar. So weit de l’ accordéon.
Ich habe aber das Ursprungsposting so interpretiert, dass sich der Begriff „copyright“ hier auf die Weitergabe der Verwertungsrechte (das ist auch das Einzige, was hier „Sinn macht“ [købel]) bezog. Dann ist „copyright“ tatsächlich das right, eine Copy des Clockjumpsartikels anzufertigen … und da, denke ich, lag ich doch nicht so ganz there beneath … od’r?
Gruß kw
Hallo zusammen,
habe da etwas verwechselt zwischen Markenrecht und Urheberrecht.
Danke für die Aufklärung :;