Das machen die Amis so. In DE ist das überflüssig.
Nebenbei bemerkt, gibts dann ja noch das §
Printed in Koiahnungstan.
… Wofür steht das eigentlich genau?
Keine Ahnung.
Er darf alles das, was er sich denkt erlauben zu dürfen. Wenn du mal nach anderen Broschüren ausschau hälst, da ist auf der letzten Seite (Rücken) von unten nach oben laufen (und von rechts lesbar) ganz klein meist eine Info-Zeile der Werbeagentur enthalten.
Interessant wird es bei der Frage ob und ab wann (sog. Schöpfungshöhe) für eine Gestaltung der Urheberrechtsschutz beginnt. Für die Zusammentragung von Informationen aus öffentlichen Quellen jedenfalls nicht. Das ist zwar Fleißarbeit, aber nicht kreativ.
Nein. Das kann man tun oder lassen. Auf die Urheberrechte hat das keinen Einfluß.
Wenn man z.B. ein Prospekt seiner Heimatstadt macht. Macht
Anschließend möchte man das z.B. der Stadt kostenlos
übergeben, damit diese dann dies als Flyer drucken können oder
als PDF auf der Stadt-Homepage zum Download anbieten können.
Nun möchte der „Künstler“ aber auch seinen „Ruhm“ abbekommen
Vorausgesetzt, dass der Inhalt eine vollständige Eigenkreation ist, kann die Übergabe an die Stadt unter den Bedingungen erfolgen, die der Autor nennt. An die muß der Verwerter sich dann halten - oder das Material nicht nutzen.
Auch wenn das Werk der Stadt zur kostenlosen Nutzung überlassen werden soll, empfiehlt es sich unter diesem Gesichtspunkt trotzdem mit der Stadt einen Nutzungsvertrag abzuschließen.
Hallo
Ah… „Printed“… Ja klar… Hätte man drauf kommen können
Es geht hier ja auch weniger um ein wirkliches Urheberrecht, bzw. dessen Frage, sondern wie man sich als „Macher“ auf dem Dokument verewigen sollte.
Das dieses „c“ nur die Amis machen, heißt ja nix. Sieht man auch auf vielen Deutschen Dokumenten. Man weiß ja auch nie, ob sowas nicht auch ins Amiland importiert wird - denke ich mal…
Aber danke für die Antwort. Ich bin jetzt auf jeden Fall schlauer als heute morgen und das ist ja schon mal sehr Positiv
Man weiß ja auch nie, ob
sowas nicht auch ins Amiland importiert wird - denke ich mal…
Da muss das dann aber auch ins Copyright-Verzeichnis (s. mein Beitrag mit Link weiter oben) eingetragen sein - ob da Strafen auferlegt werden können, wenn man ein Copyright angibt, obwohl das nicht eingetragen ist, muss jemand anders beantworten.
Es geht hier ja auch weniger um ein wirkliches Urheberrecht,
bzw. dessen Frage, sondern wie man sich als „Macher“ auf dem
Dokument verewigen sollte.
DAs geht ganz einfach, man fügt eine Zeile hinzu: Fotos und Texte Max Musterheimer, 2010.
Und dann, wie oben schon angemerkt, auch bei unentgeltlicher Überlassung, unbedingt vereinbaren, für was und wo die Dinge eingesetzt werden dürfen. Vor allem Maskottchen etc. führen schnell ein Eigenleben.