Copyright: alte Ansichtskarten

Hallo!
Wenn jemand in Texte über denkmalgeschützte Gebäude als Belege Bilder von alten Ansichtskarten einbeziehen möchte, wie wäre da juristisch einwandfrei vorzugehen?
In den wenigsten Fällen wird es noch die Verlage geben, in denen diese Karten erschienen sind.
Der - wie anzunehmen ist: tote - Fotograph wird sich erst recht nicht ausfindig machen lassen.
Gibt es für das copyright an solchen Ansichtskarten ein Verfallsdatum?
Was müsste einem absoluten Laien auf diesem Gebiet des Urheberrechts an Beachtenswertem mitgeteilt werden?
Besten Dank und freundliche Grüße!
H.

Servus,

generell gilt der Urheberschutz in DE bis 70 Jahre nach Tod des Schöpfers (§ 64 UrhG).

Beispiel: 1915 hat ein Fotograph die Aufnahme gemacht, er stirbt 1950: Schutz läuft 2020 ab.

Gruß,
Sax

Servus,

generell gilt der Urheberschutz in DE bis 70 Jahre nach Tod
des Schöpfers (§ 64 UrhG).

Das bedeutet de facto, dass solches Material bei unbekanntem Urheber und nur ungefähr bekanntem Entstehungsdatum besser nicht genutzt werden sollte.
Rechnen wir zurück:
2013 - 70 = 1943. Der im Jahre 1943 mit 105 Jahren verstorbenene Fotograf hatte die Fotos im Alter von 20 gemacht:
1943 - 85 = 1858

Extremes Beispiel, sicher, aber wenn man Pech hat und ins Klo greift, dann kann es teuer werden…