immer mehr Antiquitätenhändler stellen ihre Kataloge
mit Bildern der angebotenen Sachen ins Internet.
Wenn ich nun eine solche Antiquität erwerbe, wer darf
hiervon noch Bilder veröffentlichen ?
Habe dann nicht ich als Eigentümer auch das Recht
am Bild von diesem Gegenstand ?
immer mehr Antiquitätenhändler stellen ihre Kataloge
mit Bildern der angebotenen Sachen ins Internet.
Wenn ich nun eine solche Antiquität erwerbe, wer darf
hiervon noch Bilder veröffentlichen ?
Jeder der rechtmäßig ein Bild gemacht hat besitzt Rechte an dem Bild. Der Inhaber/Besitzer des fotografierten Gegenstandes hat kein Recht am Bild. (Ausnahme Bilder von lebenden Personen)
Habe dann nicht ich als Eigentümer auch das Recht
am Bild von diesem Gegenstand ?
Stell dir vor Italien verbietet das Veröffentlichen von Fotos des Colloseum. Oder das Bistum Köln verbietet das veröffentlichen von Fotos des Kölner Dom´s. Oder Der Besitzer der Lilien von van Gogh verbietet das Veröffentlichen von Fotos in Katalogen.