Copyright an Gebäuden

Hallo.
Kann an Gebäuden ein Copyright bestehen?

Anwendungsbereich: Herstellung und Verkauf von plastischen Modelle von berühmten Hochhäusern z.B. aus Frankfurt, New York oder Dubai

Gibt es da vielleicht Unterschiede zwischen Ländern oder einzelnen Gebäuden, ob sie z.B. in privater oder öffentlicher Hand sind?

Hallo,

ja das gibt es…und das liegt beim Architekten des Gebäudes.

Hallo,

Kann an Gebäuden ein Copyright bestehen?

manchmal.

Anwendungsbereich: Herstellung und Verkauf von plastischen
Modelle von berühmten Hochhäusern z.B. aus Frankfurt, New York
oder Dubai

Gibt es da vielleicht Unterschiede zwischen Ländern

Ja, in Deutschland bspw. gibt es kein Copyright. Es gibt in Deutschland lediglich das Urheberrecht, welches ganz anders gestaltet ist als bspw. das Copyright des englischsprachigen Raumes.

In Deutschland ist es so, daß der Architekt Urheberrechte an seinem Werk als Baukunst hat, ABER auch nur dann, wenn dieses Werk eine entsprechende Schöpfungshöhe aufweist. Eine 08/15-Garage ohne besondere Merkmale genießt diesen Schutz bspw. nicht.

Die von Dir konkret genannten berühmten Hochhäuser dürften diese Schöpfungshöhe idR aber aufweisen und würden so also unter die deutschen Regelungen fallen, sofern sie hier entstanden sind.

Für Gebäude in anderen Ländern gelten die jew. nationalen Regelungen, die man im Einzelfall prüfen muss.

Deshalb ist eine pauschale Antwort auf Deine Frage, wie sie bspw. Frank gegeben hat, nicht möglich und somit falsch.

.m

Nein
Hallo,

der Architekt hat kein Urheberrecht am Gebäude, sondern an den von ihm angefertigten Zeichnungen. Klingt etwas kleinkariert, ist aber wichtig, weil sonst man kein Gebäude zum Beispiel als Bild malen dürfte.

Christian

Sicher? Ich weiß nicht ob beim Malen eines Bildes das gleiche gilt wie beim Fotografieren (Panoramafreiheit), aber hier in diesem fiktiven Beispielfall geht es darum, 1:400 Modelle anzufertigen, um die dann gewinnbringend zu verkaufen.

Hallo

der Architekt hat kein Urheberrecht am Gebäude, sondern an den
von ihm angefertigten Zeichnungen. Klingt etwas kleinkariert,
ist aber wichtig, weil sonst man kein Gebäude zum Beispiel als
Bild malen dürfte.

$2 des Urheberrechts nennt auch Baukunst als geschütztes Werk. Das wird ja auch regelmässig eingeklagt, wenn jemand an dem Gebäude etwas ändern möchte, das dem Architekt nicht gefällt.

Und Bilder dürfte man trotzdem in den meisten Fällen machen, erst die Verwertung dieser Bilder wäre dann evtl. kritisch.

Gruß, DW.