Copyright auf Professorenskripte?

Hallo!

Angenommen jemand hat die Idee, eine Sammlung an Skripten zu einem bestimmten Thema ins Netz zu stellen. Sozusagen eine Plattform.

Dort sollen alle frei zugänglichen (d.h. ohne passwort versehenen) skripte von professoren/Dozenten verfügbar sein (nicht verlinkt sondern runtergeladen und auf ein neuen Webspace drauf), sowie eine Art Suchfunktion, mit der man sich Skripte zu bestimmten Themen suchen kann.

Außerdem sollen dort Hausarbeiten/Dipl-Arbeiten/etc veröffentlicht werden, also entweder indem die Autoren diese herschicken und dies genehmigen, oder aber dass man sie „ergoogelt“.

Ist so etwas legal, oder bräuchte man von jedem Autor eine Genehmigung? Wie sieht das aus, wenn bspw. ein Prof. in seinem Skript gegen Copyright verstößt, das Skript aber auf der Plattformseite zur Verfügung steht?

Alle Informationen dieser Seite sollen KOSTENLOS den Usern zur Verfügung stehen, die Seite soll sich über Werbung selberfinanzieren.

Vielen Dank schonmal!

Hallo,

Angenommen jemand hat die Idee, eine Sammlung an Skripten zu
einem bestimmten Thema ins Netz zu stellen. Sozusagen eine
Plattform.

soweit kein Problem.

Dort sollen alle frei zugänglichen (d.h. ohne passwort
versehenen) skripte von professoren/Dozenten verfügbar sein
(nicht verlinkt sondern runtergeladen und auf ein neuen
Webspace drauf), sowie eine Art Suchfunktion, mit der man sich
Skripte zu bestimmten Themen suchen kann.

Außerdem sollen dort Hausarbeiten/Dipl-Arbeiten/etc
veröffentlicht werden, also entweder indem die Autoren diese
herschicken und dies genehmigen, oder aber dass man sie
„ergoogelt“.

Ist so etwas legal, oder bräuchte man von jedem Autor eine
Genehmigung? Wie sieht das aus, wenn bspw. ein Prof. in seinem
Skript gegen Copyright verstößt, das Skript aber auf der
Plattformseite zur Verfügung steht?

Ich persönlich halte jede Veröffentlichung, die NICHT a) entweder ausdrücklich für diese Plattform freigegeben wurde oder b) mit einer freien Lizenz ausgezeichnet ist, für töricht.

Alle Informationen dieser Seite sollen KOSTENLOS den Usern zur
Verfügung stehen, die Seite soll sich über Werbung
selberfinanzieren.

Das spielt keine Rolle.

Gruß,

Malte (kein Rechtsgelehrter)

Wie sieht das aus, wenn bspw. ein Prof. in seinem
Skript gegen Copyright verstößt, das Skript aber auf der
Plattformseite zur Verfügung steht?

Der Verantwortliche für Urheberrechtsverletzungen ist in diesem Fall immer der Seitenbetreiber.

Gruss
Schorsch

Vielen Dank!

und wie sieht das aus, wenn die Seiten nur verlinkt sind und im disclaimer ein haftungsausschluss steht?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und wie sieht das aus, wenn die Seiten nur verlinkt sind und
im disclaimer ein haftungsausschluss steht?

Ein ‚Haftungsausschluss‘ im Disclaimer ist rechtlich ohne die geringste Bedeutung, wird dem Verantwortlichen der Webseite eher sogar vor Gericht in zusätzliche Schwierigkeiten bringen können. Wenn nämlich der Richter der Ansicht ist, dass dieser Disclaimer klar zum Ausdruck bringe, dass der Seitenbetreiber sich der Rechtswidrigkeit seiner Handlung voll bewusst gewesen sei und diese trotzdem nicht unterlassen habe.

Wer auf eine Seite linkt, die urheberrechtlich geschütze Dateien rechtswidrig veröffentlicht, ist dafür zunächst in keiner Weise haftbar. Er kann allerdings vom Urheber aufgefordert werden, diesen Link zu entfernen. Allerdings nicht in Form einer Abmahnung o. ä. Damit es aber zu keiner Abmahnung kommen kann, ist notwendig, dass der verlinkende Seitenbetreiber unter den im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten zeitnah erreicht werden kann und einer evtl. Aufforderung zur Löschung zeitnah nachkommt.

IANAL
Schorsch