Hallo.
Darf man Rezepte (= nur die Zutatenliste!) aus einem Backbuch
in einem öffentlichem Blog benutzen?
Jemand möchte die Lieblingsrezepte aus einem Backbuch bloggen,
dabei aber nur die Zutatenliste aufführen (ohne Zubereitungstext).
Ist das ohne Weiteres erlaubt oder unterliegt das dem Copyright?
Beispiel:
Mehl 20g
Butter 175g
4 Eier
Haselnüsse 125g
...
Wenn es dem Copyright unterliegt, wäre das dann auch so, wenn
nur die Zutaten ohne Mengenangaben aufgeführt werden?
Also einfach prosaisch
Mehl, Butter, Eier, Haselnüsse...
Wie sieht es mit der Bezeichnung solcher Rezepte aus? Copyright?
Beispiel: „Tarte aux Noix“, „Coque de Moissac“
Danke
LG
Andastra
Hallo!
Darf man Rezepte (= nur die Zutatenliste!) aus einem Backbuch
in einem öffentlichem Blog benutzen?
Ja, darf man. Das Rezept als solches, also die Zusammenstellung der Zutaten als Auflistung, egal ob mit oder ohne Mengenangabe, unterliegt nicht dem Urheberschutz.
Aber Vorsicht, Grenzlinien sind unbedingt zu beachten: Die Abbildungen /Fotos sind urheberrechtlich geschützt und auch die textliche Beschreibung des Rezepts, es sei denn, es ist eine reine Arbeitsanleitung. Die Sache mit der Arbeitsanleitung kann aber schon mal zum dünnen Eis werden. Es gibt Grenzfälle, die notfalls vor Gericht entschieden werden müssen. Deshalb gilt: Finger weg von fremden Texten! Wenn schon das Rezept an sich keinerlei Schutz zugänglich ist, wird man ja wohl die Verarbeitung mit eigenen Worten beschreiben können und sollte aufs Abkupfern nicht angewiesen sein.
Wie sieht es mit der Bezeichnung solcher Rezepte aus?
Copyright?
Beispiel: „Tarte aux Noix“, „Coque de Moissac“
Das sind nur beschreibende Bezeichnungen, egal ob französisch oder suahelisch. Ist nicht urheberrechtlich geschützt und übrigens aufgrund des beschreibenden Charakters auch keinem Markenschutz zugänglich.
Gruß
Wolfgang