Hallo,
angenommen jemand möchte einen Roman schreiben, z.B. einen Science Fiction Roman und diesen dann auch veröffentlichen.
Es ist klar, dass er dazu nicht einfach von einem anderen Roman abschreiben darf oder diesen nur leicht abwandeln bzw. umarbeiten darf, sofern der Autor nicht bereits 70 Jahre tot ist.
Nehmen wir an, ein Hauptprotagonist in einer bereits existenten, alten Fernsehserie, an der noch Urheberrechte bestehen, soll Mr. Quex vom Stern Orion heissen. Weiter angenommen, der Darsteller heisst Max Meier.
Kann sich dann rechtlich unbedenklich in einem neuen Roman eines anderen Autors folgendes zutragen, dass dort in einer winzigen Nebenrolle davon erzählt wird, wie tatsächlich ein Mister Quex vom Orion auftauchte, der auf die Erde kam, dort in die Rolle eines gewissen Max Meiers schlüpfte und als dieser im TV die Rolle seiner selbst, also die des Mr. Quex spielte?
Oder nehmen wir eine fremde Zivilisation in einem urheberrechtlich geschützten Werk. Angenommen, das Werk heisse ‚Omega 3‘, sei sehr bekannt und habe sogar Kultstatus und die Zivilisation heisst, die Fluxaner und diese haben pyramidenfötmige Raumschiffe und bereiten gerne Weinbergschneckengerichte zu und jagen gerne vom Aussterben bedrohte Tierarten.
Weiter angenommen, ein anderer Autor möchte einen Science Fiction Roman schreiben. In diesem Roman, der relativ zu dem anderen Roman in der Zukunft spielt will er schreiben: Es gab einmal in der Vergangenheit ein Buch namens Omega 3 und in diesem wurden die Fluxaner erwähnt. Obwohl es tatsächlich eine Rasse gibt, die sich so nennt und diese früher auch pyramidenförmige Raumschiffe hatten jagen diese bestimmt keine Tiere, da sie viel zu sehr damit befasst sind ihre Rezepturen für die Zubereitung von Weinbergschnecken zu verfeinern. Außerdem gibt es bestimmt für jede aussprechbare Lautfolge bestimmt irgendwo im Universum eine Zivilisation, die sich genauso nennt. Also kann man davon ausgehen, dass Übereinstimmungen der Realität mit den Schilderungen aus dem Buch Omega 3 nichts als reiner Zufall sind. Auch würden die Fluxaner in dem neuen Roman nur am Rande erwähnt, während sie in ‚Omega 3‘ eine wichtige Rolle spielen. Würde sich der Autor damit juristisch in die Nesseln setzen?
Gibt es überhaupt irgendwelche Regeln, wie man in einem Werk, Bezug auf Namen von Protagonisten, Zivilisationen, Raumschiffen usw. aus einem anderen, urheberrechtlich geschützten Werk nehmen darf? Würde es genügen z.B. in dem zweiten Werk darauf zu verweisen, dass es sich um zufällige Ähnlichkeiten handelt, oder dass es sich nur um einen Klon eines Protagonisten handelt? Oder wären sämtliche Bezüge zu unterlassen? Wäre es also z.B. verboten, einen solchen Satz zu schreiben: ‚Mr. Monroe war in seinem Ort so bekannt, wie Donald Duck in Entenhausen‘?
OK. natürlich könnte ein Autor versuchen, Rechte zu bekommen, aber wenn jemand sich nur am Rande auf sehr viele solcher Figuren beziehen will, dann wäre das zu aufwändig.
Wie sähe der Fall aus, wenn es sich um eine Satire oder um ein Werk handelte, welches recht Nahe, an eine Satire herankommt? Also angenommen, das Werk selbst sei insgesamt genommen keine Satire und besitzt eigenständigen Inhalt und eigenständige Hauptprotagonisten, spielt aber hin und wieder auf diverse urheberrechtlich geschützte Kultfiguren oder -Zivilisationen in satirischer Weise an. Angenommen, diese Anspielungen seien aber nur nebenrangiges Beiwerk, während das Werk hauptsächlich seinen Humor aus sich selbst heraus entwickelt. Und weiter angenommen, es sei ein essentieller Bestandteil des Werkes, dass der Hauptprotagonist ein tatsächlich existentes, und auch urheberrechtlich geschütztes Werk angeblich gelesen habe und einer Frage auf den Grund gehen will, die in dem urheberrechtlich geschützten Werk eine wichtige Rolle gespielt hat. Wäre dies bereits verboten?
Welche Fussfallen warten in dieser Hinsicht auf Autoren?
Grüße
Walter