Wenn ich ein Softwarebuch schreibe und Screenshots verwende, benötige ich die Einwilligung des Softwareunternehmens (z.B. Microsoft) oder reicht ein entsprechender Copyright-Hinweis?
Nach Urheberschutzgesetz braucht es immer die Genehmigung für eine Reproduktion einer Bildschirmseite.
Gruß HTH
Wenn ich ein Softwarebuch schreibe und
Screenshots verwende, benötige ich die
Einwilligung des Softwareunternehmens
(z.B. Microsoft) oder reicht ein
entsprechender Copyright-Hinweis?