Copyright auf Wallpaper

Hallo Community, hier mal eine Frage zum Copyright.

Ein User sucht im Internet nach Desktopbildern und wird auf einer amerikanischen Website fündig. Auf dieser Website steht „Free Download Wallpaper“ und das ausgewählte Bild steht dem User in mehreren Formaten zum freien runterladen zur Verfügung. Alle dort angebotenen Bilder sind nicht mit einem Copyright versehen. Es gibt kein Impressum, der User kann nicht herausfinden wem die Seite und dessen Inhalt gehört. Im Fuß der Website steht allerdings der Hinweis „Copyright 2009-2010“ und eine eMail-Adresse. Der User schreibt an die eMail-Adresse und fragt ob er eines der Bilder als Titelbild bei Facebook nutzen darf. Als Antwort bekommt der User folgendes: „I don’t know“.

Nun die Fragen:

Worauf bezieht sich der Hinweis „Copyright 2009-2010“?
Nur auf die Seite wo dieser Hinweis steht oder auf alles was auf der Seite und dessen Folgeseiten steht oder auch auf alle Downloadlinks?

Gilt das Copyright im Jahr 2013 noch?

Wie kann der User herausfinden, wem die Website gehört?

Darf der User das Bild für sich nutzen, wenn kein Copyright besteht bzw. wenn der Eigentümer nicht zu ermitteln ist?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Sven.

Als Antwort bekommt der User

folgendes: „I don’t know“.

Hallo Sven,
das „I don’t know“ sollte wohl ein Indiz sein, dass der Herr oder die Dame die Bilder auch nicht geschaffen hat oder ähnliches.
Es ist zwar freizugänglich, jedoch der Ursprung unbekannt. Daher Finger weg.

Edit: Urheberrecht ist nun wirklich nicht mein Spezialgebiet, daher wirklich nur eine grobe Einschätzung!

MfG
robobob.

Hallo,

Hallo Community, hier mal eine Frage zum Copyright.

Das System der Vermarktungs-, Urheberrechte ist in den angloamerikanischen Ländern grundlegend anders als in der restlichen Welt.
Daher entstehen auch auf beiden Seiten so viele Mißverständnisse.

Ein User sucht im Internet nach Desktopbildern und wird auf
einer amerikanischen Website fündig. Auf dieser Website steht
„Free Download Wallpaper“ und das ausgewählte Bild steht dem
User in mehreren Formaten zum freien runterladen zur
Verfügung.

OK, es scheint also ein Verbreitungsrecht der Webseite zu existieren.

Alle dort angebotenen Bilder sind nicht mit einem
Copyright versehen.

Das lässt aber nicht den Schluß zu, dass damit alles erlaubt wäre.

Es gibt kein Impressum, der User kann
nicht herausfinden wem die Seite und dessen Inhalt gehört.

Das Impressum ist eine europäische Erfindung.

Worauf bezieht sich der Hinweis „Copyright 2009-2010“?
Nur auf die Seite wo dieser Hinweis steht oder auf alles was
auf der Seite und dessen Folgeseiten steht oder auch auf alle
Downloadlinks?

Der Copyright-Vermerk hatte bis zum 1. April 1989 tatsächlich eine juristische Bedeutung. Seit diesem Datum ist er als nur noch als Hinweis zu verstehen.
In diesem Falle wohl als bitte das Layout der Seite nicht abzukupfern.

Gilt das Copyright im Jahr 2013 noch?

Das tatsächliche Verwertungsrecht hat nichts mit dem Copyrigt-Vermerk zu tun.

Wie kann der User herausfinden, wem die Website gehört?

Die Mailadresse ist doch bekannt.

Darf der User das Bild für sich nutzen, wenn kein Copyright
besteht bzw.

Ja, aber das wird er wohl nie erfahren.

wenn der Eigentümer nicht zu ermitteln ist?

Ja, wenn das Werk alter als 90 Jahre ist.

MfG Frank

Hallo,

Hallo Community, hier mal eine Frage zum Copyright.

Das System der Vermarktungs-, Urheberrechte ist in den
angloamerikanischen Ländern grundlegend anders als in der
restlichen Welt.
Daher entstehen auch auf beiden Seiten so viele
Mißverständnisse.

und Du wolltest die größten Mißverständnisse wiederholen?

Ein User sucht im Internet nach Desktopbildern und wird auf
einer amerikanischen Website fündig. Auf dieser Website steht
„Free Download Wallpaper“ und das ausgewählte Bild steht dem
User in mehreren Formaten zum freien runterladen zur
Verfügung.

OK, es scheint also ein Verbreitungsrecht der Webseite zu
existieren.

Du meinst, der Ersteller der Website darf diese verbreiten? Ja, sicher darf er das. Ob er auch die Bilder verbreiten darf, wissen wohl nur die Urheber dieser.

Alle dort angebotenen Bilder sind nicht mit einem
Copyright versehen.

Das lässt aber nicht den Schluß zu, dass damit alles erlaubt
wäre.

Damit willst Du was sagen?

Es gibt kein Impressum, der User kann
nicht herausfinden wem die Seite und dessen Inhalt gehört.

Das Impressum ist eine europäische Erfindung.

Mitnichten. Vielleicht meinst Du ja, daß es die Pflicht für ein sog. Webimpressum aka Anbieterkennung nach § 5 TMG nur in D gibt. In A und CH gibt es meines Wissens ähnliches.

Worauf bezieht sich der Hinweis „Copyright 2009-2010“?
Nur auf die Seite wo dieser Hinweis steht oder auf alles was
auf der Seite und dessen Folgeseiten steht oder auch auf alle
Downloadlinks?

Der Copyright-Vermerk hatte bis zum 1. April 1989 tatsächlich
eine juristische Bedeutung. Seit diesem Datum ist er als nur
noch als Hinweis zu verstehen.

Wenn ich kurz Wikipedia zitieren darf:
Neben ihrer Bedeutung im angelsächsischen Copyright sind beide Zeichen durch internationale Verträge als Kennzeichen der Rechtsinhaberschaft anerkannt, das © durch Art. III, § 1 des Welturheberrechtsabkommens und das ℗ durch Art. 5 des (Genfer) Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger.
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyrightzeichen

In diesem Falle wohl als bitte das Layout der Seite nicht
abzukupfern.

Und ohne wäre es erlaubt?

Gilt das Copyright im Jahr 2013 noch?

Das tatsächliche Verwertungsrecht hat nichts mit dem
Copyrigt-Vermerk zu tun.

Sondern? Und warum Verwertungs- und nicht Nutzungsrecht?

Darf der User das Bild für sich nutzen, wenn kein Copyright
besteht bzw.

Ja, aber das wird er wohl nie erfahren.

Ohne das betreffende Bild zu kennen, tippe ich darauf, daß das Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist. Wäre das Bild vom Urheber unter eine freie Lizenz gestellt worden, wäre vermutlich ein entprechender Vermerk zu finden.

wenn der Eigentümer nicht zu ermitteln ist?

Ja, wenn das Werk alter als 90 Jahre ist.

Soso. Wie kommst Du darauf? Mittelwert? Und den Teil „nach dem Tode“ überlesen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht#Dauer_des_…

Gruß

osmodius

Hallo,

Ein User sucht im Internet nach Desktopbildern und wird auf
einer amerikanischen Website fündig. Auf dieser Website steht
„Free Download Wallpaper“ und das ausgewählte Bild steht dem
User in mehreren Formaten zum freien runterladen zur
Verfügung.

ja, zum kostenlosen runterladen. Ob die Verwendung kostenlos erlaubt ist, erschließt sich daraus nicht. Eine Lizenz wird in jedem Fall benötigt.

Alle dort angebotenen Bilder sind nicht mit einem
Copyright versehen. Es gibt kein Impressum, der User kann
nicht herausfinden wem die Seite und dessen Inhalt gehört.

Da sagt schon der gesunde Menschenverstand: Finger weg! Wenn ich Werke ksotenfrei anbiete, dann gebe ichmich auch als Urheber zu erkennen.

Im Fuß der Website steht allerdings der Hinweis „Copyright
2009-2010“ und eine eMail-Adresse.

Das Copyright mag Bestandteil des verwendeten Temlates sein und der Ersteller hat es eingefügt - wer weiß …

Der User schreibt an die eMail-Adresse und fragt ob er eines der :Bilder als Titelbild bei Facebook nutzen darf. Als Antwort bekommt :der User folgendes: „I don’t know“.

Na, ganz offensichtlich ist der Antwortende nicht der Urheber oder in sonstiger Weise berechtigt Lizenzen zur Nutzung zu erteilen.

Nun die Fragen:

Worauf bezieht sich der Hinweis „Copyright 2009-2010“?
Nur auf die Seite wo dieser Hinweis steht oder auf alles was
auf der Seite und dessen Folgeseiten steht oder auch auf alle
Downloadlinks?

Das weiß vermutlich nicht einmal der, der diesen Vermerk eingefügt hat.

Gilt das Copyright im Jahr 2013 noch?

s.o.

Wie kann der User herausfinden, wem die Website gehört?

Möglicher Weise über whois, also den Inhaber der Domain, der nicht mit dem Inhaber der Website identisch sein muss.

Darf der User das Bild für sich nutzen, wenn kein Copyright
besteht bzw. wenn der Eigentümer nicht zu ermitteln ist?

In der EU und der Schweiz endet der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach Tod der Urhebers.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht#Dauer_des_…

Eine Sonderregelung für verwaiste Werke gibt es nicht.

Anmerkung zum Schluß:
Von Bilder auf Seiten die (gerne marktschreierisch) mit FREE DOWNLOAD oder ähnlichem werben, würde ich die Finger lassen. Wer seine Werke für so gut hält, daß er sie veröffentlicht und will, daß sie kostenfrei Verwendung finden, der wird darum bemüht sein, daß seine Werke in einem Rahmen veröffentlicht werden, der Ihm auch als Urheber genüge tut.

Urheber schauen auch auf Facebook vorbei:
http://www.heise.de/resale/meldung/Abmahnung-wegen-M…

Gruß

osmodius

Ohne das betreffende Bild zu kennen …

Darf denn die betroffene Website hier genannt werden oder verstößt das gegen die Regeln?