Hallo,
Ein User sucht im Internet nach Desktopbildern und wird auf
einer amerikanischen Website fündig. Auf dieser Website steht
„Free Download Wallpaper“ und das ausgewählte Bild steht dem
User in mehreren Formaten zum freien runterladen zur
Verfügung.
ja, zum kostenlosen runterladen. Ob die Verwendung kostenlos erlaubt ist, erschließt sich daraus nicht. Eine Lizenz wird in jedem Fall benötigt.
Alle dort angebotenen Bilder sind nicht mit einem
Copyright versehen. Es gibt kein Impressum, der User kann
nicht herausfinden wem die Seite und dessen Inhalt gehört.
Da sagt schon der gesunde Menschenverstand: Finger weg! Wenn ich Werke ksotenfrei anbiete, dann gebe ichmich auch als Urheber zu erkennen.
Im Fuß der Website steht allerdings der Hinweis „Copyright
2009-2010“ und eine eMail-Adresse.
Das Copyright mag Bestandteil des verwendeten Temlates sein und der Ersteller hat es eingefügt - wer weiß …
Der User schreibt an die eMail-Adresse und fragt ob er eines der :Bilder als Titelbild bei Facebook nutzen darf. Als Antwort bekommt :der User folgendes: „I don’t know“.
Na, ganz offensichtlich ist der Antwortende nicht der Urheber oder in sonstiger Weise berechtigt Lizenzen zur Nutzung zu erteilen.
Nun die Fragen:
Worauf bezieht sich der Hinweis „Copyright 2009-2010“?
Nur auf die Seite wo dieser Hinweis steht oder auf alles was
auf der Seite und dessen Folgeseiten steht oder auch auf alle
Downloadlinks?
Das weiß vermutlich nicht einmal der, der diesen Vermerk eingefügt hat.
Gilt das Copyright im Jahr 2013 noch?
s.o.
Wie kann der User herausfinden, wem die Website gehört?
Möglicher Weise über whois, also den Inhaber der Domain, der nicht mit dem Inhaber der Website identisch sein muss.
Darf der User das Bild für sich nutzen, wenn kein Copyright
besteht bzw. wenn der Eigentümer nicht zu ermitteln ist?
In der EU und der Schweiz endet der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach Tod der Urhebers.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht#Dauer_des_…
Eine Sonderregelung für verwaiste Werke gibt es nicht.
Anmerkung zum Schluß:
Von Bilder auf Seiten die (gerne marktschreierisch) mit FREE DOWNLOAD oder ähnlichem werben, würde ich die Finger lassen. Wer seine Werke für so gut hält, daß er sie veröffentlicht und will, daß sie kostenfrei Verwendung finden, der wird darum bemüht sein, daß seine Werke in einem Rahmen veröffentlicht werden, der Ihm auch als Urheber genüge tut.
Urheber schauen auch auf Facebook vorbei:
http://www.heise.de/resale/meldung/Abmahnung-wegen-M…
Gruß
osmodius