Copyright bei bandvideoaufnahmen

hallo, ein freund von mir hat folgendes problem bzgl. mündlicher vereinbarung und videoaufnahmen einer band:

"Ich hab vor ca. einem halben Jahr für eine Band einen Auftritt gefilmt,
und da es kein Geld dafür gab unter der Auflage, daß das Material meins
ist, und die Band keinerlei Anrechte darauf hat. Ich hab dazu natürlich
nichts schriftliches gemacht… Warum auch (mag man denken).

Jetzt ist da noch mehr Scheiß passiert, so daß ich es auf keinen Fall
einsehe, das Material umsonst herzugeben (auch nicht gegen
Materialkosten - ich hab schließlich mit meinem Bruder zusammen einen
ganzen Tag dran gearbeitet…).

Der Typ von der Band droht mir jetzt mit dem Rechtsanwalt wegen
Copyright, wenn ich ihm das Material nicht gebe.

Jedenfalls will der Typ jetzt Material zur Voransicht (werd ich wohl mit
Wasserzeichen unverwendbar machen müssen…), um evtl. zu entscheiden,
ib er mir’s doch abkauft (obwohl es anfangs hies, es stehe ja eh kein
Geld dafür zur Verfügung).

Hm, ich weiß nicht so genau, was ich machen soll; wenn ich ihm ein
schriftliches Angebot schicke, dann hat er somit zwar bestätigt, daß ich
da war und Material produziert habe; aber ich muß ihm das ja schließlich
nicht umsonst geben; bzw. solange ich’s nicht veröffentliche, kann mir
je eigentlich keiner was, oder?"

Ich denke das die musiker keine chance haben, solange er das material nicht verwendet, aber ich bin mir da nicht sicher. Vielleicht kann ja jemand etwas fundierter dazu sagen, DANKE

Hallo Sam,

da ist es wieder (leider!): wer schreibt der bleibt, und sei es nur
ein Bierfilz…

Auf jeden Fall sehr ärgerlich für Dich.
Ach übrigens, das Copyright heisst in Deutschland noch
Urheberrecht… :wink:

Du hast richtig erkannt, dass eigentlich nix passieren kann (IMHO),
so lange Du es nicht öffentlich wiedergibst.

Jedenfalls will der Typ jetzt Material zur Voransicht (werd
ich wohl mit
Wasserzeichen unverwendbar machen müssen…), um evtl. zu
entscheiden,
ib er mir’s doch abkauft (obwohl es anfangs hies, es stehe ja
eh kein
Geld dafür zur Verfügung).

Ich finde, das ist eine gute Idee, dann könntest Du die Abmachung
evtl. nachträglich schriftlich fixieren.
Die Band kann zwar Zugang verlangen, um z.B. eine Kopie zu machen, §
25 I UrhG, aber das würde ich definitiv an ein schriftliches
Anerkenntnis der Abmachung knüpfen.

Zur Herausgabe bist Du nicht verpflichtet, § 25 II UrhG.

Ich schlage vor, Du liest dazu noch die §§ 15, 21, 19 (in dieser
Reihenfolge) und noch mal 25 UrhG, dann ist Dir vielleicht wohler.
Guckst Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

Wie siehts mit dem Recht am eigen Bild aus?

Nur mal eine Dumme Frage…

Grüße,

Der Kobold

Hallo Kobold,

dumme Fragen gibt´s nicht!
Aber tatsächlich passt Deine nicht zum thread, weil das hier nicht
einschlägig ist…
Schon allein deshalb nicht, weil er nicht vor hat, es zu
veröffentlichen.

Gruß - Jaschiii