hallo!
mal angenommen jemand hat ein box-set mit mehreren blu-rays gekauft. wenn er einige der filme schon auf blu-ray hat und die doppelten aus dem box-set verkaufen möchte (es gibt im internet ja etliche plattformen), dürfte er dann die cover seiner einzel-blu-rays kopieren und die box-blu-rays mit einer neuen plastikhülle und der kopie des inlays/covers verkaufen?
(natürlich beim verkauf mit einem hinweis, dass die blu-ray original ist und das cover lediglich eine kopie).
bin mir da nicht sicher. auf dem cover ist ja auch ein copyright. andererseits hätte man ja die original-blu-ray. und es ist ja keine digitale kopie, sondern eine fotokopie.
wenn man das nicht darf, werd ich wohl meine doppelten einzel-blu-rays verkaufen und die box komplett behalten.
danke für eure antworten.
gruss
Hi,
mal angenommen, ich kaufe mir eine Zartbitter-Schokolade und tags darauf eine Schokoladen-Edition - bei der auch eben diese dabei ist.
Wer sollte mich hindern (welches Gesetz), diese zu verkaufen?
Sollte sich jemand jedoch eine Kopie von dem Medium gemacht haben, dann ist man allerdings dazu verpflichtet, diese Kopie bei Veräusserung des Originals zu vernichten.
Hallo,
warum verkauft den derjenige nicht seine „Originale“ statt die Einzelstücke aus dem Set mit einer „kopierten Originalverpackung“ zu versehen.
Copyright-technisch halte ich die Erstellung einer kopierten „Original“-Verpackung für bedenklich.
Handelstechnisch müsste darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Set-Teil in kopierter Verpackung handelt - auch wenn die Blueray original ist, das zu verkaufende Gesamtgebilde ist nicht original.
Alles in allem sehr grenzwertig, hierzu gab es auch schon im PC-Bereich viel streit, denn dort ist es z.B. üblich Grafikkarten „schön, einzeln“ Verpackt deutlich teurer zu handeln als eine aus einem 100-Stück-Karton, die nur in der Schutztüte steckt.
Viele Grüße
Lumpi
Es geht hier nicht um die Schokolade sondern um die Verpackung!!
Darf er die Verpackung kopieren?