Hallo zusammen.
Ein Ebaynutzer sieht einen Artikel bei Ebay, der ihn interessiert. Da er sich der Echtheit des Stückes nicht sicher ist, kopiert er die Bilder des Artikels in ein Forum, dass speziell solche Artikel und Sammlerstücke behandelt. Dort stellt er die Frage nach der Echtheit und Meinungen zu dem Artikel. In diesem Forum wird das Stück wohl als Kopie entlarvt. Der Verkäufer des Artikels wird durch irgendjemanden auf seine Bilder in dem Forum aufmerksam gemacht und ist nun ziemlich sauer. Er droht dem Ebaynutzer mit dem Verstoss gegen das Copyright und dem Anwalt. Darf der Ebaynutzer die Bilder des Artikels in einem Forum besprechen lassen und verstösst er wirklich gegen das Copyright?
Dankeschön.
kopiert er die Bilder des Artikels in ein Forum,
Hallo,
das ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Urheberrecht.
Besser wäre es gewesen, nur auf die Auktion zu verlinken.
Grüße
Ulf
Hallo,
also ganz so schnell und so pauschal würde ich das nicht abtun wollen. Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen nur auf die Versteigerung zu verlinken. Allerdings sehe ich hier auch nicht unbedingt eine Urheberrechtsverletzung.
Und selbst wenn man hier eine Verletzung sehen möchte, dann frage ich mich doch, worin der konkrete Schaden des Urhebers liegen soll. Denn soweit meine Kenntnisse reichen gibt das Urheberrecht dem Urheber im Falle einer Verletzung einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch sowie einen Schadensersatzanspruch. Ersteres dürfte kein Problem darstellen und für zweiteres fehlt es mir einfach an einem konkreten Schaden. Eine Lizenzanalogie mag im vorliegenden Fall schwerlich zu ziehen sein.
Daher würde ich das Schreiben des Anwalts getrost abwarten um zu sehen, worauf dieser welche Ansprüche wie stützt. Auf eine Zahlung von Schadensersatz vorab oder Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung würde ich mich ohne Konsultation eines spezialisierten Anwalts nicht einlassen, dafür ist der Sachverhalt wirklich zu dünn.
Hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen
Viele Grüße
Bernhard
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