Hallo!
wenn jemand einige Texte und Bilder aus einer Fachzeitschrift
auf seiner Homepage veröffentlichen möchte, was müsste er dann
beachten?
Zu beachten ist der Grundsatz: Finger weg von nicht autorisierter Verwendung fremder Bilder und Texte.
Mit Quellenangabe sind Zitate erlaubt http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat. Aber: Mit der Wiedergabe ganzer Passagen mit Bildern/Graphiken gerät man in Konflikt mit den Rechten des Urhebers. Daran ändert auch eine nur sinngemäße Wiedergabe des Textes nichts. Weil man bei dehnender Auslegung leicht in die Grauzone zwischen erlaubtem Zitat und unerlaubter Nutzung fremder Werke gerät, lässt sich kostenträchtiger Ärger nur vermeiden, indem man vorher den Rechteinhaber fragt.
Bei nur sinngemäßer Wiedergabe fremder Texte hoffen manche Leute, dass es nicht auffällt. Vielleicht klappt es sogar, aber es bleibt immer eine Tretmine, die jederzeit Schwierigkeiten bereiten kann. Die nicht autorisierte Wiedergabe fremder Bilder und Graphiken fällt i. d. R. sofort auf.
In Fachaufsätzen, Bildern und Graphiken steckt oft viel Mühe, die der Plagiator nicht investieren will. Entsprechend spaßfrei reagieren die Rechteinhaber. Man kann deshalb von der beabsichtigten Vorgehensweise mit grenzwertiger Auslegung des Zitatbegriffs nur warnen und in jedem Einzelfall Kontaktaufnahme mit dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber empfehlen.
Sollte das einscannen und hochladen verboten sein…
Davon ist ganz sicher auszugehen.
… kann man dann … den Inhalt umschreiben sodass es nicht mehr :wortwörtlich da steht und dann einfach auf die Quelle verweisen?
Genau das meine ich mit grenzwertiger Vorgehensweise, die teuer ins Auge gehen kann.
Ich würde mich freuen wenn jemand ein paar Tipps dazu geben
könnte.
Es gibt nur eine sichere Methode: Urheber bzw. den Inhaber der Verwertungsrechte fragen.
Aus dem Nähkästchen: Manchmal führt Ahnungslosigkeit zur illegalen Nutzung fremder Werke. Mancher Pennäler überblickt sein Treiben eben nicht. Aber in den meisten Fällen wissen die Handelnden nur zu gut, dass sie eine Genehmigung des Rechteinhabers für den beabsichtigten Zweck niemals erhalten würden. So möchte der Vertreiber fragwürdiger Produkte seiner Internetseite einen wissenschaftlichen Touch geben und benutzt dafür Auszüge eines seriösen Fachaufsatzes, dessen Autor einer Nutzung seines Aufsatzes im beabsichtigten Umfeld niemals zugestimmt hätte.
Gruß
Wolfgang