letzte Woche habe ich mir folgende Frage gestellt:
Darf ein Unternehmen die Schriftarten von Word (Windows), Pages (OSX), PowerPoint usw. für das Logo, Anzeigen, Internetseite usw. (-> kommerziell) verwenden oder gibt es für diese einen Urheber, der geschützt werden muss?
Die Frage wurde schon häufig gestellt, die allgemeine Antwort lautet: Solange die Software legal auf dem Computer ist, darf man die Schriftarten auch kommerziell nutzen, solange man sie nicht zum Verkauf anbietet oder leicht verändert (z.B. eine Serife verlängert usw.).
Stimmt diese Aussage wirklich? Gibt es dafür auch Belege / Gab es in diesem Bereich schon gerichtliche Entscheidungen?
Wie kann man im Zweifelsfall herausfinden, ob eine Schriftart geschützt ist? Steht das in den AGB des Softwareanbieters (Microsoft, Apple,…)?
es gibt glaub ich fast kein schwierigeres Thema Ich bin kein Rechtsexperte, aber durch meinen Job was Design und Grafik angeht nah am Thema.
Imho sind bei Schriften 2 Aspekte zu unterscheiden:
Das Schriftbild: Dieses ist in der Regel nicht durch das Urheberrecht abgedeckt. Eine kommerzielle Gestaltung mit einer bestimmten Schrift ist in der Regel möglich und erlaubt.
Das „Programm“ Font: Also der technische Teil, der es möglich macht eine Schrift auf einem Computer zu nutzen. Dieses ist in der Regel durch das Urheberrecht geschützt, da es wie gesagt als „Software“ zählt.
Aus diesem Grund gibt es auch sehr viele Plagiate einer Schrift. Hier wird in der Regel das Schriftbild - bis zu 100 % Übereinstimmung - kopiert, aber nicht die Software. Siehe Beispiel Helvetica: http://de.wikipedia.org/wiki/Helvetica_(Schriftart)
letzte Woche habe ich mir folgende Frage gestellt:
Darf ein Unternehmen die Schriftarten von Word (Windows),
Pages (OSX), PowerPoint usw. für das Logo, Anzeigen,
Internetseite usw. (-> kommerziell) verwenden oder gibt es für
diese einen Urheber, der geschützt werden muss?
der Punkt Internet bedarf noch einer Ergänzung schon Geschriebenens:
Wird der gewünschte Font für die Darstellung mittels einer Pixel- oder Vektographik verwendet, so gelten die gleichen Regeln wie bei Gedrucktem. Für die Verwendung als Webfont gelten allerdings andere Regeln, da in diesem Fall der Font selber veröffentlicht wird. Es wird also eine Datei mit dem Font selbst auf den Rechner des Nutzers übertragen.
Es ist davon auszugehen, daß die Standard-Lizenzen aller größen Schriftenhäuser eine Nutzung als Webfont nicht einschließen. Lizenzen für die Nutzung als Webfont setzen zum Teil daraauf, die Fonts von Servern der Lizenzgeber (bzw. Partnerunternehmen) einzubinden oder erlauben gegen ein erhöhtes Entgelt ein Eigenhosting.
Bei Apple gibt es ein „Font Book“ mit allen gespeicherten Fonts. Man kann sich für jede Schriftart auch eine Kurzinfo anzeigen lassen. Dann stehen dort vier Punkte:
Freigegeben JA
Vervielfältigung NEIN
Kopierschutz NEIN
Einbettbar JA
Vllt weisst du es ja: Bedeutet „einbettbar“ (im Englischen lautet es „embeddable“), dass ich es auch im Internet verwenden darf oder nicht?
Bei Apple gibt es ein „Font Book“ mit allen gespeicherten
Fonts. Man kann sich für jede Schriftart auch eine Kurzinfo
anzeigen lassen. Dann stehen dort vier Punkte:
Freigegeben JA
Vervielfältigung NEIN
Kopierschutz NEIN
Einbettbar JA
Vllt weisst du es ja: Bedeutet „einbettbar“ (im Englischen
lautet es „embeddable“), dass ich es auch im Internet
verwenden darf oder nicht?
der Hinweis „einbettbar“ bezieht sich auf das Einbetten in PDF-Dateien. Ist das Einbetten untersagt, geben Programme wie InDesign oder Illustrator beim Erstellen von PDFs einen entsprechenden Hinweis (und sollten eigentlich das Einbetten unterbinden). Alternativ müsste man in einem solchen Fall die Schrift in Pfade konvertieren, das wäre zulässig.