Hallo an Alle,
Ich habe mal eine Frage, wenn ein Fotograf ein Copyrightpapier benutzt ohne seinen Namen daraufzuschreiben, darf man das rechtlich und offiziell vervielfältigen?
vielen lieben Dank schon mal vorab für die Antworten
Lg. I. Dörferdt
Hallo an Alle,
Ich habe mal eine Frage, wenn ein Fotograf ein Copyrightpapier benutzt ohne seinen Namen daraufzuschreiben, darf man das rechtlich und offiziell vervielfältigen?
vielen lieben Dank schon mal vorab für die Antworten
Lg. I. Dörferdt
Hallo!
Für die Urheberschaft braucht es kein spezielles Papier. Dies liegt immer beim Fotografen. Also dann: NEIN.
Dein Auto gehört ja auch dir, obwohl du nicht extra an der Windschutzscheibe einen entsprechenden Hinweis kleben hast „Dieses Auto gehört XY, wohnhaft in …“.
Gruß
Falke
Dein Auto gehört ja auch dir, obwohl du nicht extra an der
Windschutzscheibe einen entsprechenden Hinweis kleben hast
„Dieses Auto gehört XY, wohnhaft in …“.
Schlechtes Beispiel. Du kannst nicht das Urheberrecht an einem Kunstwerk o. ä. mit Eigentum an einer Sache vergleichen. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. 
Hallo!
Für die Urheberschaft braucht es kein spezielles Papier. Dies
liegt immer beim Fotografen. Also dann: NEIN.
Wenn du auf dem Foto bist, sieht es wahrscheinlich anders aus.
Hallo,
Für die Urheberschaft braucht es kein spezielles Papier. Dies
liegt immer beim Fotografen. Also dann: NEIN.Wenn du auf dem Foto bist, sieht es wahrscheinlich anders aus.
verwechsele bitte nicht Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen. Das Urheberrecht ist auch nicht übertragbar. Problematisch kann es werden, wenn es um die Verwertungsrechte und die Veröffentlichung geht. Da muss der Abgebildete ggf. zustimmen. Aber nur, weil er abgebildet ist, wird er nicht Urheber.
Gruß
S.J.
Hallo,
Für die Urheberschaft braucht es kein spezielles Papier. Dies
liegt immer beim Fotografen. Also dann: NEIN.Wenn du auf dem Foto bist, sieht es wahrscheinlich anders aus.
verwechsele bitte nicht Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht.
Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen. Das Urheberrecht
ist auch nicht übertragbar. Problematisch kann es werden, wenn
es um die Verwertungsrechte und die Veröffentlichung geht. Da
muss der Abgebildete ggf. zustimmen. Aber nur, weil er
abgebildet ist, wird er nicht Urheber.
Das schon. Nur darf dann nicht einfach veröffentlicht werden. Das Persönlichkeitsrecht gilt auch dann.
Gruß
S.J.
Nicht Rahmen dieser Diskussion
Hallo,
Das schon. Nur darf dann nicht einfach veröffentlicht werden.
Das Persönlichkeitsrecht gilt auch dann.
Dies bestreitet auch keiner und ist nicht Rahmen dieser Diskussion!!!
Gruß
Falke
Hallo!
Schlechtes Beispiel. Du kannst nicht das Urheberrecht an einem
Kunstwerk o. ä. mit Eigentum an einer Sache vergleichen. Das
sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Der Vergleich bezog sich nicht im direkten Sinne auf das Urheberrecht an sich sondern der Annahme, dass dieses Recht an einem speziellen Stück (Foto)Papier hängt. Dies tut es eben nicht.
Besten Gruß
Falke