Vielleicht könnt ihr bei dem folgenden Fall die Rechtssituation schildern?
Person A bastelt ein eigenes Forum. Für den eigenen Account hat sich Person A eine *.gif Datei von einer anderen Seite kopiert und diese Datei als Avatar (Profilbild) verwendet.
Jetzt meldet sich Person B zu Wort wegen einer Copyrightverletzung. Person B behauptet, die Datei habe er erstellt und verlangt Schadensersatz.
Person A hatte die Datei jedoch NICHT von einer, der von Person B angegebenen Seiten kopiert, sondern von einer in Östereich ansäßigen HP, wo sich die Datei ebenfalls befand.
Auf dieser Seite befindet sich kein Haftungsausschluss, kein Copyrightzeichen und kein Text dass man etwas nicht kopieren darf. Das gesammte Thema kommt auf dieser Seite in absolut keiner Form vor. Allerdings verlinkt die Datei beim anklicken zu eine der von Person B angegebenen Internetseite (.org Endung).
Person A hat die Datei aus ihrem Forum selbstverständlich sofort entfernt, Person B verlangt trotzdem Privaten Schadensersatz.
Wie ist jetzt die Rechtslage? Kann Person A dafür trotzdem belangt werden?
Hallo, Coonie,
wie die andern schon schreiben, hilft es nix, der A muss Schadenersatz leisten.
Aber möglicherweise geht es dem B gar nicht so sehr um die Verwendung der Grafik als um den Traffikklau (bei jedem Aufruf der Datei wird das Bild ja von B’s Seite heruntergeladen). Das sollte A mit B in freundlichem Ton zu klären versuchen, möglicherweise kommt er da mit einem blauen Auge davon.
Hi, nein A hat offenbar die Datei einmalig kopiert, was nicht mehr Trafik als ansehen bedeutet.
Die Seite aus Österreich hingegen scheint zu framen und damit Trafik ohne Nutzen für B zu verursachen, was A aber egal sein kann.
A hat die Datei auf den eigenen PC kopiert und seperat in dem Forum wieder hochgeladen. Auch der Traffic kanns nicht sein. A hat auch schon mehrfach versucht B anzurufen, doch B geht absolut nicht ans Telefon.
Person A ist langsam klar dass die Schadensersatz leisten muss, doch wie kann man festlegen wie viel? Es sollte schon angemessen sein, aber B verlangt zwischen 1000 und 2000€ von A, abhängig von Verhandlungsbereitschaft.
Wie kann man denn den Anspruch auf Schaden und die Höhe
klären?
Tja, das kommt natürlich darauf an, wie aufwändig das gestohlene Material in seiner Erstellung war. Außerdem wird es eine Rolle spielen, ob B von der Arbeit des Erstellens dieser Grafiken lebt oder das nur in seiner Freizeit macht. Eine lange Nutzungszeit war wohl nicht gegeben.
Ist soetwas außergerichtlich möglich?
Natürlich, man muss sich mit dem anderen Menschen einfach einigen.
Und - ganz wichtig - B muss natürlich nachweisen, dass er die Rechte an der Grafik hat.
Hi,
bevor Person A eine Einigung erzielt, sollte sich A von B beweisen lassen, dass er tatsächlich Urheber ist.
Und dann sollte B sicherlich auch in der Lage sein, seine Forderung zu definieren (also wie setzt sich die geforderte Summe zusammen)…