Copyright bei Postkartenherstellung

Hallo!
Ich habe eine Frage zu Bildrechten. Ich arbeite ehrenamtlich in einem Kloster und ich stelle mit einer Schwester mithilfe eines Programms Postkarten her.
Wir benutzen für die Postkarten oft Bilder aus dem Internet, z.B. http://www.kirchenkreis-muenden.de/Kirche_A-Z/Weihna… .

Wenn das Kloster jetzt die Bilder verkaufen möchte, wie sieht es mit den Rechten aus? Kann ich Bilder, die ich aus dem Internet kopiere und auf meiner Karte einfüge und später ausdrucke, bedenkenlos benutzen?

Vielen Dank im Voraus (:

Hallo greeneyes,

darf ich nach dem Verwendungszweck der Postkarte fragen?

Wenn Sie die Postkarte nur für sich selbst verwenden, steht Ihrem Vorhaben nichts im Wege. Sofern Sie allerdings eine Verbreitungsabsicht verfolgen (egal ob kommerziell oder nicht-kommerziell), dann bedarf es der Zustimmung des Urhebers. Ohne Zustimmung, liegt sonst eine Urheberrechtsverletzung vor.

Beste Grüße

Hallo Pipilotta,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Kloster möchte die Karten verkaufen, es läge also eine kommerzielle Absicht vor. Ich habe mir schon gedacht, dass es nicht erlaubt sei, allerdings war ich mir unsicher, weil es sich ja um ein Kloster handelt und nicht um eine „normale“ Firma.
Was für Möglichkeiten habe ich dann, solche Bilder (wie in meinem Ausgangstext geschrieben) zu verwenden?

Vielen Dank nochmal! :smile:

Hallo greeneyes,
wenn das Kloster die Bilder aus dem Internet urheber-rechtlich einwandfrei herunterladen darf und für die Postkarten-Herstellung verwenden darf, dann ist es sehr wahrscheinlich, daß Ihr die Bilder auch anders verwenden dürft.
Aber das ist nicht sicher.
Es wäre nämlich durchaus denkbar, daß das Kloster nur für die Postkarten-Herstellung die Urbeberrechte erworben hat, nicht aber für einen anderen Zweck.

Tja - und was da wirklich Sache ist, das mußt Du über Deine Klosterleitung erfragen oder beim ursprünglichen Hersteller, Besitzer dieser Bilder.
Mehr kann ich Dir nicht sagen. Ich kann nur den Weg in etwa aufzeigen, nicht was herauskommt, wenn Du diesen Weg beschreitest. Weil ich nämlich viel zu wenig, viel weniger als Du selbst über diese Sache weiß.

Herzliche Grüße
Bernhard

Tut leid, aber mit dem Recht an Bildern kenne ich mich zuwenig aus.

Friede7

Oje nein, da gibt es keine Ausnahmebestimmungen für Kloster. Selbst wenn Sie die Karten als Privatpersonverschenken wollten, oder die Karten für einen mildtätigen Zweck verkaufen wollten - die Bilder sind dennoch nach dem Urhebergesetz geschützt. Das Urhebergesetz hat sein Fundament im grundrechtlichen Anspruch auf Schutz des persönlichen Eigentums. Auch geistige und künstlerische Erzeugnisse stellen einen persönlichen Eigentum dar.

Grundsätzlich benötigen Sie daher einfach die Zustimmung des Urhebers, wenn sie die Bilder verwenden möchten.

Wenn Sie auf einer Internetseite ein Bild finden, das Sie gerne nutzen möchten, dann schreiben Sie den Betreiber der Webseite an und fragen ihn, ob die Urheberrechte des betroffenen Bildes bei ihm liegen. Falls der Betreiber tatsächlich der Urheber ist, dann können Sie ihn bitten, das Bild verwenden zu dürfen. Sollte der Rechteinhaber Ihnen seine Einwilligung erteilen, dann verfügen Sie über ein s.g. „Nutzungsrecht“.

Viel Erfolg

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben mir zu helfen.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend :smile:

VG

Hallo.Schlicht : Nein.
bereits das kopieren verstößt,wenn der Urheber nicht zustimmt , gegen das Urheberrecht.Mfg,

hallo
eigentlich erkundigt man sich vorher, also bevor man irgendwo etwas herunterlädt und verwendet.
Es gibt „freie“ Seiten (z.B.http://www.bilder-kostenlos-lizenzfrei.de/ + http://www.pixelio.de/)undund) „kostenpflichtige Sites“. Je nachdem woher die "Vorlagen stammen, könnte der „webseiten-Betreiber“ hinterher auch mit saftigen Rechnungen aufwarten. Da gibt es auch schon Präzidenzurteile.
zur Info:
http://www3.sn.schule.de/thema-bild/kostenlos-downlo…
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article1066059…

Grüsse
Horst

Hallo Horst!

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich ja vorher informiert, es ist ja keine Karte „in Umlauf“ gekommen.

Trotzdem Danke für Ihre Reaktion.

MfG

Hallo, es kommt auf die Bilder an und ob es daran Rechte Dritter gibt. Grds. darf man fremde Bilder nicht verwenden, um damit Geld zu verdienen.
Ich denke, am besten fragt man auf den Seiten, wo die Bilder stehen, nach, ob man sie benutzen darf.

Hallo greeneyes,
wenn Sie Bilder aus dem Internet für kommerzielle Zwecke verwenden (leider ist ein guter Zweck auch kommerziell)
machen Sie sich evtl. strafbar.
Wenn diese Seite eine kirchliche ist dann lassen Sie sich doch einfach eine Genehmigung zur Verbreitung geben.
Verweisen sie auf der Rückseite darauf zB freundliche Genehmigung. …
Es gibt im Internet zb extra Firmen die nur damit beschäftigt sind sowas kopiertes auf anderen Websites zu finden.
Sie könnten aber selbst fotografieren.
Wenn man es nach der Bearbeitung nicht sieht… Wo kein Kläger da kein Richter !
Man darf alles solange es keinen anderen stört !
Aber vlt. fragen Sie einfach höflich nach und heben Sie den guten Zweck hervor. Wenn das nur von dem einen Link ist schicken Sie demjenigen doch eine virtuelle Probekarte.
Schön dass Sie sich damit beschäftigen !
Viel Spaß und Erfolg !
Sweetsour

Hallo
Bitte, gerne geschehen. Soziales miteinander ist bedeutend - in diesen unseren Zeiten. :wink:

Von dieser Sorte Mensch gibt es leider viel zu wenige :wink: Darum ist meine Freude um so größer

bitte schön - freue mich mit…

ich nix
wissen
ich nix
wissen

Kann ich leider nicht helfen.

Nein natürlich nicht!
Der Urheber hat immer seine Rechte.
Man müßte sich entweder von ihm das genehmigen lassen, oder man macht weiter auf gut Glück.
Oder der Rechteinhaber verfolgt es auch bei Kenntnis nicht.
Gruß AK

Wenn der Urheber des fotografierten (oder kopierten oder gescannten) Original-Bildes über 70 Jahre tot ist, haben dessen Erben keinen Anspruch mehr auf eine „UrhG § 32 Angemessene Vergütung“: UrhG § 64 Allgemeines - „Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“ http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Und der Kopist ohnehin nicht, und der Fotograf und der Scanner auch nicht, heißt es im sog. „Merian-Urteil“:

„Ein solches Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung hat das BerG zu Recht in den Fällen verneint, in denen ein Lichtbildschutz für Lichtbilder oder ähnliche Erzeugnisse beansprucht wird, die sich lediglich als bloße Vervielfältigung anderer Lichtbilder (oder ähnlich hergestellter Erzeugnisse) - hier: der Photographien des H. und C.-Verlags der Original-Kupferstiche der Merian-Bibel von 1630 - darstellen, bei denen also ein Original-Lichtbild so getreu wie möglich egal ob im selben Format oder im Wege der Mikro- oder Makrokopie - lediglich reproduziert (kopiert) wird. Der Lichtbildschutz erfordert, daß das Lichtbild als solches originär, d.h. als Urbild, geschaffen worden ist.“
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bi…

Für jüngere Gemälde und „echte“ Fotos (also etwa von einem Bild, das an der Wand hängt, oder von einem sonstigen Bild des wirklichen Lebens, das keine reine zweidimensionale Reproduktion eines zweidimensionalen Werkes darstellt) benötigt man vor einer Veröffentlichung aber eine „§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten“ laut UrhG.

Gruß aus Berlin, Gerd

Grundsätzlich würde ich Nein sagen.
Bei Bildern z.B. aus dem Alten Testament kann ich mir eigentlich nicht vorstellen das Diese urheberrechtlich geschützt sind.
Würde direkt beim Kirchenkreis anfragen wie die es mit der Veröffentlichung im Internet halten.