Hallo,
frag da besser nicht nach Logik, es ist einfach so
Gibt ja auch keine Kameras und keine Radio-Übertragung während der Verhandlung in deutschen Gerichtssälen, auch wenn die Verhandlungen öffentlich sind.
Die Geschichte mit der so genannten „begrenzten Öffentlichkeit“ hat ihre Vor- und Nachteile. Aber man hat sich hierzu nun mal entschieden, und ich zitiere mal eine Entscheidung des BVerfG von 2001 zu der Frage der Medienberichterstattung über die Verhandlung gegen Egon Krenz: „Einer unbegrenzten Öffentlichkeit der Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht stehen allerdings gewichtige Interessen gegenüber. Zu den entgegenstehenden Belangen gehören das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; zu ihm vgl. BVerfGE 57, 250 ; 89, 120 ) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (dazu vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ). Das Gerichtsverfassungsrecht berücksichtigt gegenläufige Belange durch Ausnahmen von dem Grundsatz der Öffentlichkeit, die allgemein bestehen oder im Einzelfall vorgesehen werden können (vgl. § 169 Satz 2, §§ 170 ff. GVG, § 48 Jugendgerichtsgesetz).“
Du siehst, auch da sind die Persönlichkeitsrechte gleich an prominenter 1. Stelle genannt. Und ganz ehrlich: Ja es ist gut, dass die Öffentlichkeit im Saal zugelassen ist, um die Arbeit unserer Richter jederzeit kontrollieren zu können. Und es ist auch wichtig, dass Urteile insoweit veröffentlicht werden, dass man sich darüber informieren kann, wie Gerichte einen ganz abstrakten, und von den konkreten Personen vollkommen losgelösten Fall objektiv bewerten. Aber gerade deshalb tun die Namen eben nichts zur Sache, und es muss reichen, den Ladendieb/den unberechtigt kündigenden Arbeitgeber/den wegen eines Schwarzbaus unterlegenen Bürger der „begrenzten Öffentlichkeit“ des Gerichtssaals auszusetzen, und muss der Persönlichkeitsschutz den Rachegedanken Dritter vorgehen, die da jemand über diese „begrenzte Öffentlichkeit“ hinaus dauerhaft in einem Buch anprangern wollen.
Natürlich lässt sich nie vermeiden, dass in bestimmten Konstellationen natürlich alle Welt weiß, um wen es geht, oder dass jemand jedem, der es wissen will, oder auch nicht, erzählt, was in einem Gerichtssaal passiert ist, oder in einem Urteil gestanden hat, aber nur weil sich gelegentlich mal jemand nicht an die Spielregeln hält, heißt dass ja noch lange nicht, dass man die Spielregeln abschaffen müsse.
Gruß vom Wiz