Copyright bei US/GB - Fotografien

Hallo!

Wie sieht es mit dem Copyright englischer Fotografen aus, wenn diese z.B. (einfachhalber) 1950 gestorben wären. In Deutschland währt das Recht ja 70 Jahre noch bei dessen Erben.

Wie sieht dies bei Fotografen aus, die in den USA bzw. GB lebten?

Beste Grüße
Falke

Hallo,

Wie sieht es mit dem Copyright englischer Fotografen aus, wenn
diese z.B. (einfachhalber) 1950 gestorben wären. In
Deutschland währt das Recht ja 70 Jahre noch bei dessen Erben.

Wie sieht dies bei Fotografen aus, die in den USA bzw. GB lebten?

grundsätzlich werden Werke „aus dem Ausland“ „inländischen“ Werken
gleichgestellt - mit Ausnahme der Berechnung der Schutzfrist, die darf
nämlich nicht länger sein, als sie es im Ursprungsland ist. Es gelten
also die Schutzfristen aus den USA bzw. dem UK oder „70 Jahre nach dem
Tod des Urhebers“, je nachdem, was früher abläuft. Bei aktuellen Werken
ist das recht leicht, weil da auch in UK und USA „70 Jahre p.m.a.“ gilt.

Bei Deinem Beispiel ist es noch etwas komplizierter, weil bspw. in den
USA in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch andere Regeln
galten, die Werke aus dieser Zeit teils immer noch betreffen
(Schutzfrist 95 Jahre nach Veröffentlichung, wenn zwischen 1923 und
1960 veröffentlicht).

Außerdem gibt es noch zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten, so kann bspw.
im Gegenssatz zu Deutschland ein US-Amerikaner sein Werk wirklich in
die „Public Domain“ übergeben, wohingegen ein Deutscher niemals seine
Urheberrechte abgeben kann.

Das ist jetzt keine wirklich konkrete Antwort, und ich bin wahrlich
auch kein Urheberrechtsexperte, aber eine grobe Richtung sollte sie Dir
weisen können. Ein paar Links zum Recherchieren (nimm sie bitte als
Startpunkt, nicht als authoritativ):

http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_countries%27_co…
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2001/29/EG_z…
http://de.wikipedia.org/wiki/WIPO-Urheberrechtsvertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Berner_%C3%9Cbereinkunf…

Gruß,

Malte