kann man irgendwo allgemeinverständlich nachlesen, was und wen man in einer
Online-Zitatensammlung zitieren darf?
Ich ging bis dato immer davon aus, dass einzelne schlaue Sätze, sofern man den
Urheber angibt, Allgemeingut sind und habe fleißig aktuelle Aussprüche von
lebenden Prominenten in so eine Sprüchesammlung eingspeist. Jetzt sind da wohl
Leute unterwegs, die wie wild abmahnen, und ich bin total verunsichert, wen ich
denn nun noch zitieren darf. Muss man da nun auch warten - wie bei kompletten
literarischen Werken - bis der Sprücheklopfer 70 Jahre tot ist, ehe man eines
seiner Bonmots online stellen darf? Oder wie verhält sich das?
Offenbar ist weniger relevant, WAS Du zitierst, sondern, wofür Du es verwendest. Und da eine Zitatensammlung nicht genügend Schaffenshöhe aufweist, um ein eigenes urherberrechtlich geschütztes Werk zu sein, ist dafür eine Einwilligung des Urhebers notwendig.
Offenbar ist weniger relevant, WAS Du zitierst, sondern, wofür
Du es verwendest. Und da eine Zitatensammlung nicht genügend
Schaffenshöhe aufweist, um ein eigenes urherberrechtlich
geschütztes Werk zu sein, ist dafür eine Einwilligung des
Urhebers notwendig.
Naja, du linkst hier einen Artikel zum wissenschaftlichen Zitieren, Edith geht es wohl aber mehr um eine „Dumme Sprüche-Sammlung“. Hier gleich mit dem Urheberrecht zu winken, dürfte arg übertrieben sein. Ich glaube kaum, dass irgendein Kloschüsselspruch von Harald Schmidt eine ein Urheberrecht implizierende Schöpfungshöhe besitzt. Anders wäre es, wenn sie halbe Sendungen mitschnitte und veröffentlichte.
Problematisch könnte es eher werden, wenn sie jemanden einen Spruch zuschreibt, den diese® jenige nicht gemacht hat (haben will). Ein Unterlassungsanspruch kann schnell mal per kostenbewehrter Abmahnung durchgesetzt werden.
Naja, du linkst hier einen Artikel zum wissenschaftlichen
Zitieren, Edith geht es wohl aber mehr um eine „Dumme
Sprüche-Sammlung“. Hier gleich mit dem Urheberrecht zu winken,
dürfte arg übertrieben sein.
Finde ich auch, aber leider fährt der Zug - kräftig angeheizt von der Content-Industrie - in die andere Richtung. Was aber nicht heißt, daß es eine Abmahnung geben MUSS.
Offenbar ist weniger relevant, WAS Du zitierst, sondern, wofür
Du es verwendest. Und da eine Zitatensammlung nicht
genügend Schaffenshöhe aufweist, um ein eigenes
urherberrechtlich geschütztes Werk zu sein, ist dafür
eine Einwilligung des Urhebers notwendig.
Mir scheint aber trotzdem, dass du einen Wurm in deiner Argumentation hast. In deiner Quelle steht folgendes zu lesen:
Demnach benötigen Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, theoretisch eine (ggf. kostenpflichtige) Einwilligung der zitierten Autoren.
Hintergrund ist, dass Datenbanken und eigenständige Sammlungen eine ausreichende Schaffenshöhe erreichen können. Sie (die Sammlung als ganzes) geniest daher Schutz und man benötigt das Einverständnis des Autors, wenn man aus der Sammlung zitieren möchte. Damit ist aber nicht gemeint, dass man das Einverständnis des Autors benötigt, wenn man ein Zitat in eine eigene Sammlung aufnehmen möchte.
Einzelne Zitate erreichen diese Schaffenshöhe nicht!
mir geht’s in der Tat um nix Wissenschaftliches, sondern um Sprüche der
Preisklasse „Musik ist Liebe, die man hören kann“. (Hat laut einer TV-Zeitschrift
ein deutscher Schauspieler gesagt, dessen Namen ich mich jetzt nicht zu nennen
traue.)
Wir sind jetzt einfach total verunsichert, ob sowas noch geht oder nicht, oder ob
uns übermorgen ein Larry von einem Absahnverein auf der Matte steht und
dreihunderttausend Phantastillionen Euro kassieren will, weil wir in einem Satz
Walt Disney zitiert haben.