Copyright beim Abzeichnen von geshützten Bildern

Liebe/-r Experte/-in,

Ist es rechtlich erlaubt ein Bild von jemanden abzumalen welches allerdings Urheberrechtlich geschützt ist und dieses dann zu veröffentlichen?

Einerseits hatte man ja imprinziep ein sehr ähnliches Bild wie das Rechtlich geschützte welches vieleicht mir viel Mühe und Aufwand gemacht wurde andererseits hat man das Bild ja selbst gezeichnet und nichts Kopiert wie z.B. Ausschnitte aus dem Bild sondern zeichnet lediglich das gleiche Objekt aus der gleichen Perspektive in der gleichen Position.

Wenn der Urheber des Bildes schon seit geraumer Zeit tot ist, meines Wissens mehr als 50 Jahre, kann man das machen, allerdings mit Hinweis auf das Vorbild.
Falls dem nicht so ist, muss eine Genehmigung des Urhebers eingeholt werden und dieser muss benannt werden, ansonsten machen Sie sich strafbar.
Da ich keine Anwältin bin, gebe ich nur mein Wissen weiter, jedoch ohne Garantie auf Vollständigkeit und rechtlicher Relevanz.