Hi,
das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Charles Clyde Ebbets (* 1905 in Gadsden, Alabama; † 14. Juli 1978)
Also noch etwas Geduld. Ob die Änderung eine eigene Schöpfungshöhe darstellt, wird sonst zu recht interessanten Kosten von einem Gericht festgestellt.
Da die Idee an sich nicht schützenswert ist, also eine eigene Kreation auf die Beine stellen. Heute gibt es im Gegensatz zu 1932 auch noch Photoshop, das erspart einige wilde Klettereien.
Ob die Änderung eine eigene
Schöpfungshöhe darstellt, wird sonst zu recht interessanten
Kosten von einem Gericht festgestellt.
Die Schöpfungshäöhe ist in diesem Fall mE kein Kriterium. Ein Werk kann eine eigene Schöpfungshöhe aufweisen und trotzdem eine unerlaubte Bearbeitung sein.
Das, was das Gericht prüfen würde, wäre mE, inwieweit „persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten“.