In meinem Beruf als Musikwissenschaftlerin habe ein Buch über Kompositionen geschrieben, die sich auf Werke bildender Kunst beziehen: Gemälde, Radierungen, Skulpturen etc. In jedem der 40 kurzen Kapitel geht eine Abbildung des Bildwerkes der Beschreibung des Musikwerkes voraus. Das Buch wäre für Leser nur ein Bruchteil so interessant, wenn sie nicht direkt sehen könnten, um welches Bild es geht.
Wohlmeinende, aber nicht juristisch gebildete Freunde warnen nun jedoch laut: da wirst du bestimmt verklagt. Ich denke, nach §51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, Artikel 5.1-3 des European Copyright Code und USC §107 müsste ich doch eigentlich ganz im Bereich des Legalen sein. Oder ist Rechtssicherheit wirklich nicht zu haben?
Was könnte oder müsste ich tun, um mich zu schützen?
Hallo!
Meines wissens nach, müssten Sie bei jedem einzelnen Erzeuger des Bildes oder dessen Verfüger um schriftliche Erlaubnis fragen ob Sie die Bilder verwenden dürfen. Anders bekommen Sie keine Rechtssicherheit.
Mit freundlichem Gruß